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Wandlung bei Apple Produkten!
#1

Moin Moin,

Also ich beziehungsweise mein Bruder haben folgendes Problem mit seinem iPod:

Ich habe ihm den iPod touch 4g am 29.03.2012 geschenkt.

Soweit so gut, er hätte dann einen Display Fehler und der homebutton ging nicht.
Das war der erste Tausch.

Dann habe ich Ihn gestern wieder wegen dem homebutton tauschen müssen.

Tausch Nummer 2.

Nun wird er nicht mehr vom pc erkannt......


Frage die ich nun habe ist, ob ich Ihn nochmal umtauschen lassen muss (hab da was von 3 nachbesserungsversuchen im Kopf)

Und ob ich Probleme mit der beweislastumkehr nach 6 Monaten, welche ja nun verstrichen sind bekommen werde oder ob das rechtlich davon unabhängig ist?!

Würd mich über jede Hilfe freuen

Mit freundlichem Gruß Paul
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#2

Wandlung gibt's glaub ich nur wenn 3mal der gleiche Fehler Auftritt.
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#3

wenn ich das richtig in Erinnerung habe, dann gibt es die Wandlung seit 2002 nicht mehr. Vielleicht hilft das ja hier weiter:

http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldrechtsmodernisierung
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#4

Doch wandlung gibt's noch, arbeite bei Vodafone und da wird's nach dem 3 Gerät gemacht, frage nur ob das gesetzlich vorgegeben ist.

Das es Wandlung noch gibt, weiß ich daher das es Thema bei meiner Abschlussprüfung zum Kaufmann war welche erst vor 8 Monaten war Zwinkern

Danke schonmal für die Antworten

Mit freundlichem Gruß Paul
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#5

(09.01.2013, 12:00)SK6722s schrieb:  bei meiner Abschlussprüfung zum Kaufmann war welche erst vor 8 Monaten war

*hust*
Solltest Du Dir dann nicht eigentlich auch deine eigentliche Frage selbst beantworten können...?
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#6

(09.01.2013, 12:00)SK6722s schrieb:  Doch wandlung gibt's noch, arbeite bei Vodafone und da wird's nach dem 3 Gerät gemacht, frage nur ob das gesetzlich vorgegeben ist.

Das es Wandlung noch gibt, weiß ich daher das es Thema bei meiner Abschlussprüfung zum Kaufmann war welche erst vor 8 Monaten war Zwinkern

Danke schonmal für die Antworten

Mit freundlichem Gruß Paul

Es gibt keine Wandlung bei Vodafone! Nennt sich Rücktritt vom Kaufvertrag.
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#7

Wie man es im Endeffekt nennt ist ja auch nebensächlich, wobei sich mir jetzt die frage stellt, und ja Alex, das habe ich nichtmehr auf dem Zettel.

Wie sieht da die rechtliche Lage ganz genau aus?

Mit freundlichem Gruß Paul

Wars jetzt beim 3 oder nach dem dritten Gerät? Hat beweislastumkehr damit etwas zu tun?
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#8

Guten Morgen zusammen. Ich wollte keinen neuen Thread starten, deswegen schreibe ich mal hier rein. Folgendes:

Ich habe jetzt schon mein DRITTES iPhone bekommen. Beim 1. iPhone war die Linse verschoben. Beim 2. iPhone auch und nun haltet euch fest, beim jetzigen 3. iPhone auch.

Ich habe es im Apple Store in Hamburg gekauft.

Frage 1: Kann ich nun in den Store fahren, samt OVP und Zubehör und mein Geld verlangen bzw. vom Kaufvertrag zurücktreten?

Frage 2: Wenn ja, was passiert mit meinem ACPP? Kann ich es auf mein neues iPhone übertragen lassen? Spiele mit den Gedanken ein iPhone Plus zu holen.

Danke schon mal für eure Antworten.

- iPhone 6 SpaceGrey, 64GB, iOS 10.2 - yalu102b7 -
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#9

Bezügliche Frage 1 habe ich keine Antwort.

Bezüglich Frage 2: Du bekommst den Restwert des ACPP ausgezahlt soweit ich weiß. Für das neue iPhone schliesst du einen neuen ACPP ab .

Im übrigen ist so eine Geschichte ja wieder mal ein Indiz dafür, dass bei Apple die Tauschgeräte einfach nur raus gehauen werden. Kontrolliert werden die scheinbar nicht. Irgendwann wird sich schon ein Dummer finden, der das Gerät behält.
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#10

@KioTronic Solange die Geräte nicht drei mal den gleichen Fehler hatten schaut es schlecht aus.

Außerdem müssten die 3 "Reparaturen" explizit als Gewährleistungsansprüche durchgeführt worden sein und auch von HÄNDLER als solche anerkannt worden sein.

Du hast bestimmt 3 mal auf Garantie getauscht...
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#11

@*Leopard*
Zitat:Im übrigen ist so eine Geschichte ja wieder mal ein Indiz dafür, dass bei Apple die Tauschgeräte einfach nur raus gehauen werden. Kontrolliert werden die scheinbar nicht. Irgendwann wird sich schon ein Dummer finden, der das Gerät behält.

Genau so sehe ich das auch. Danke erstmal auf die Antwort auf Frage 2.

@Hulk Holger Es ist 3x der selbe Fehler. Ja, ich habe 2x mal auf Garantie täuschen lassen. Dennoch wurde mein Vertrag doch nicht erfüllt oder?

- iPhone 6 SpaceGrey, 64GB, iOS 10.2 - yalu102b7 -
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#12

Du hast direkt bei Apple gekauft?

Dein Vertrag wurde schon erfüllt, allerdings eben mangelhaft. Deshalb hatn ja auch Gewährleistungsansprüche, diese hast du aber nicht wahr genommen.

Da Apple aber immer sehr kulant ist, würde ich es einfach versuchen.
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#13

Man muss bei einem Austausch, dann also erwähnen, dass man das auf Gewährleistung machen will und nicht auf Garantie? Wie läuft das ab? Bekommt man das schriftlich? Wenn man das am Telefon sagt, dann glaubt ja wohl keiner, dass der Applemitarbeiter irgendwas mit Gewährleistung eintragen wird. Der wird das über die Garantie laufen lassen. Egal was man sagt.
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#14

Gewährleistung kann man eh nur bei Verkäufer beantragen. Aber auch da muss man explizit darauf hinweisen, sonst wird es immer über die Herstellergarantie getauscht.

Ist ja auch eigentlich alles kein Problem, solange man keine weiter führenden Gewährleistungsrechte, Schadensersatz oder Rücktritt, in Anspruch nehmen will.

Ob es einem der Applesupport schriftlich bestätigt? Ich habe meine Zweifel. Geht man zum Händler, kann man dies eben auf dem Auftrag vermerken lassen.
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#15

Verlassen würde ich mich auf Apple jedenfalls nicht. Das würde ich schon bestätigt haben wollen. Und, wenn man bei Apple direkt gekauft hat, dann ist Apple ja auch der Händler. Wäre mal gut zu wissen, ob jemand schon Erfahrungen bezüglich Gewährleistungsansprüchen im Zusammenhang mit Apple hat.
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#16

Da Apple immer problemlos einfach austauscht wird es die meisten wohl nicht interessieren ob es über Garantie oder Gewährleistung läuft, solange sie immer einen Austausch erhalten.
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