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Wende im Unlock-Verbot?
#1

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Seit dem 26.01.2013 ist in den Vereinigten Staaten von Amerika der Unlock eines Smartphones illegal. Dazu hat eine Gesetzesänderung geführt, die seit dem 26.01.2013 gilt. Demnach ist es nicht mehr legal ein Smartphone, welches nach diesem Datum gekauft wurde, mit einem Unlock von der Providersperre zu befreien (wir berichteten). Da in den USA ein Großteil der Provider ihre Smartphones mit einem Netlock versehen, war die Resonanz auf die Gesetzesänderung alles andere als positiv.


Kurzerhand wurde auf der eigens für Petitionen eingerichteten Internetseite „We the People“ vom Weißen Haus eine Petition gegen die Gesetzesänderung veröffentlicht, mit dem Ziel, dass das Entsperren zukünftig wieder legal wird. Die US-Regierung hatte jedoch kurz zuvor auf Grund einiger fragwürdiger Petitionen die Hürden, die für eine öffentliche Stellungnahme des Weißen Hauses genommen werden müssen, vergrößert. So werden nun innerhalb von 30 Tagen 100.000 Unterzeichner (vorher 25.000 in 25 Tagen) benötigt um eine öffentliche Stellungnahme zu erhalten. Die Petition „Make Unlocking Cell Phones Legal“ erreichte insgesamt über 114.000 Unterschriften und gestern folgte die offizielle Stellungnahme durch den Internet-Berater des Weißen Hauses, R. David Edelman:

„Das Weiße Haus stimmt mit den über 114.000 Unterzeichnern überein, dass es möglich sein sollte, Mobiltelefone zu entsperren ohne dafür strafrechtlich verfolgt zu werden. [...] Wer für ein Mobiltelefon gezahlt hat und nicht durch eine vertragliche Bindung oder andere Verpflichtungen gebunden ist, dem sollte die Möglichkeit der Nutzung in einem anderen Netz möglich sein.“

Auch weist das Weiße Haus in seiner Veröffentlichung darauf hin, dass der Verbraucher dadurch mehr Wahlmöglichkeiten habe und dies den Wettbewerb anregen würde.

Eine endgültige Entscheidung ist dies natürlich noch nicht, aber die Reaktion macht Hoffnung. Der Librian of Congress hat bereits reagiert und ließ verlauten, dass die vorhandenen Gesetze keine weitere Ausnahme für die Legalisierung des Unlocks biete und den Gesetzgeber um die Einleitung eines Verfahrens gebeten. Es bleibt also spannend.

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#2

(05.03.2013, 17:32)Nine schrieb:  Wer für ein Mobiltelefon gezahlt hat und nicht durch eine vertragliche Bindung oder andere Verpflichtungen gebunden ist, dem sollte die Möglichkeit der Nutzung in einem anderen Netz möglich sein.“

Damit unterstreichen sie doch genau das Gesetz. Das iPhone gibt es halt nur subventioniert mit vertraglichen Pflichten in den USA.

"Wir sind Apple. Wir tragen keine Anzüge. Wir besitzen nicht einmal Anzüge."
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#3

wobei ich immer noch nicht verstehe, was der Lock bringen soll, zumindestens hier in D (auch wenn er ja mittlerweile nahezu Geschichte ist).

Wenn ich mir ein subventioniertes Gerät kaufe, dann kostet doch der Vertrag umso mehr, damit bin ich doch die Vertragslaufzeit allein schon der Sache wegen gezwungen, ihn zu nutzen. Und die Grundgebühren (und sicherlich auch damit verbundenen Leistungen) sind doch so hoch, dass es sich nicht lohnt, den Vertrag nur wegen des Telefons zu kaufen.
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#4

Es wurde auch beispielsweise über den Gebrauchtwarenmarkt und über Soldaten, die in ein anderes Land versetzt werden, gesprochen. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob dann der Vertrag in den USA aufgelöst werden kann. Eine Nutzung des Smartphones ist für denjenigen aber hier nicht möglich.

Bei AT&T ist es doch heute noch schwer ein iPhone zu entsperren. Wenn ich mich recht erinnere, wird doch auch oftmals der Name des Vorbesitzers nach Ablauf der Vertragslaufzeit benötigt. Bei den anderen Betreibern wird es doch wahrscheinlich nicht viel anders aussehen.

Es geht in der Diskussion m.E. vielmehr darum, dass die zum Teil hohen Strafen wegen der Illegalität wieder abgeschafft werden sollen.
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#5

@Fraaay

Wenn es noch so ist wie früher, dann kann man AT&T gelockte iPhones auch ohne Vertrag kaufen.
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#6

Meine Schwester hatte ein iPhone 4 von Sunrise. Obwohl das Teil älter als 2 Jahre alt war, haben die es nicht entsperrt. Ich soll mich mit dem Erstbesitzer in Verbindung setzen. Lustig, Lustig weil aus Datenschutzgründen darf Apple keine Informationen rausgeben. Somit bleibt das Teil ein Leben lang gelockt bis es in den Elektroschrotthimmel wandert.
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#7

Bei AT&T war es - wenn man jemanden in den USA kennt, der einen Vertrag hat oder hatte - ganz einfach. Einfach Formular ausfüllen, 5 Tage warten und voilà - war das iPhone Classic entsperrt. Hat leider nicht viel gebracht, da WhatsApp nicht mehr auf dem Fon funktioniert und dieses damit aus meiner Sicht zu einem Stück sehr hübschen Sondermüll geworden ist :-(
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#8

Naja, zumindest zum telefonieren, SMS schreiben, surfen und Musik hören ist es immernoch gut. ^^
Ein typisches Handy halt (mit bedingten Smartphone Funktionen). ^^

Zum Thema:
Meiner Meinung nach sollte es zumindest für Netzbetreiber verpflichtend werden, nach 2 Jahren (Voraussetzung: Vertragsbedingungen erfüllt) das Mobiltelefon zu entsperren.
Alles andere wäre mir relativ schnuppe.
Für Geräte, die bisher nicht entsperrt wurden, weil sich der Netzbetreiber schlicht weigert oder unerfüllbare Voraussetzungen stellt (Name des ursprünglichen Besitzers) sollte es dann auch eine entsprechende Regelung geben, sprich diese Geräte sollten ebenfalls entsperrt werden können, wenn der Vertrag des ursprünglichen Käufers erfüllt wurde.
Wenn das nicht der Fall sein sollte, dass der ursprüngliche Besitzer den Vertrag erfüllt hat, dann sollte es zumindest möglich sein, gegen eine Gebühr das Telefon zu entsperren.
Denn der Verkauf von subventionierten Handys kann so gut wie unmöglich verhindert bzw. überprüft werden...
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#9

Dem Mobilfunkanbieter kann es doch egal sein, was ich mit dem Handy mache. Schließlich habe ich ja mit einer Zuzahlung und dem 2-Jahres-Vertrag das Handy finanziert. Das Geld für den Vertrag muss ich immer Zahlen und die Zuzahlung bekommt er beim Kauf.

Wozu dann der Lock?
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