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Veränderungen bei Apple Care?
#1

[Bild: 53896471315842086587.png]
Es ist immer ärgerlich, wenn ein technisches Produkt nicht mehr tadellos funktioniert und man die Garantie- oder Gewährleistungsansprüche eines Herstellers in Anspruch nehmen muss. Und obwohl Apple immer mal wieder bezüglich der Bedingungen bezüglich der öffentlichen Wahrnehmung in der Kritik steht, kann man wahrlich von einem guten Service sprechen. Auch ohne den sogenannten Apple-Care-Protection-Plan (kurz: ACPP) ist man innerhalb der einjährigen Garantie gut aufgehoben, aber erst durch den Abschluss eines ACPP erhält man ein fast „Rund-um-Sorglos-Paket“.

Natürlich lässt sich Apple dieses Paket, welches eine Verlängerung der Garantie auf zwei bzw. drei Jahre (variiert je nach Produkt) beinhaltet, bezahlen. So kostet beispielsweise der ACPP für das iPhone 69,00€, für das iPad 79,00€ und für ein Mac Book Pro schlägt er mit 349,00€ zu Buche. Sollte folglich jemand diese Konstellation sein Eigen nennen und die Abdeckung durch einen ACPP wünschen, zahlt er für die Garantieverlängerung und den „erweiterten“ Service knapp 500,00€. Wird ein neues Gerät gekauft, wird ein neuer ACPP fällig.

Und genau an dieser Stelle soll es laut AppleInsider eventuell zukünftig zu einer Änderung kommen. So soll der ACPP nicht mehr gerätebezogen, sondern personenbezogen abgeschlossen werden. Mit einem Vertrag soll dann der erweiterte Service für alle Produkte, die man sein Eigen nennt, abgedeckt sein. Weitere Informationen, wie zum Beispiel der Kostenfaktor dieses neuen Modells, sind bisher nicht bekannt.

Doch auch bei den Austauschmodalitäten soll es zukünftig Änderungen geben. Bisher wurden defekte Geräte bei einem Besuch im Apple Store häufig durch ein generalüberholtes (refurbished) Gerät ausgetauscht und es wurde auf die Möglichkeit einer Reparatur verzichtet. Dieses soll sich zukünftig, nicht zuletzt aus Kostengründen, ändern. Bisher werden vor Ort in den Apple Stores durch Techniker Lautsprecher, Empfänger-Module, Vibrationsmotoren, Home-Tasten und Akkus ausgetauscht. Zukünftig soll der Wechsel des Displays, des Sleep-Buttons, der Kameras und des Logic-Boards hinzu kommen. Durch diese Maßnahmen sollen pro Jahr bis zu eine Milliarde Dollar an Kosten gespart werden und die Kundenzufriedenheit erhöht werden. Eine Erhöhung der Kundenzufriedenheit könnte unter anderem dadurch erzielt werden, dass auch Geräte außerhalb der Garantie zukünftig häufiger (und günstiger?) in einem Apple Store repariert werden können. Die Änderungen sollen, wenn sie sich denn als wahr bestätigen, im Herbst diesen Jahres in Kraft treten.
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#2

Wird auch eine Anpassung an die Billig-iPhones sein.
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#3

@Denner bla, was du nicht schon wider alles meinst zu wissen! Rolleyes
@Nine Prima News wie immer!
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#4

ist es rein rechtlich nicht so, dass Apple eigentlich 2 Jahre Garantie/Gewährleistung auch OHNE Apple Care geben müsste?

... aber wer klagt schon sein Recht ein...

iPhone 14Pro 256 FW 16.5.1 / iPad Pro 2021 WIFI FW 16.5.1  MacBook Pro 16" M1Pro / OSX Monterey
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#5

ich denke mal dies hier wäre für mich am sinnvollsten: "So soll der ACPP nicht mehr gerätebezogen, sondern personenbezogen abgeschlossen werden". Die Frage die dabei natürlich kommt, ist der Preis. Wenn ich mit einem ACPP X Geräte absichern möchte...
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#6

@olo Garantie nein

Gewährleistung ja, allerdings hast du nach 6 Monaten die Beweislast, dass der Fehler von Anfang an bestand...
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#7

@olo Das ist ja schon ein länger diskutierter Sachverhalt. Apple stößt, vor allem durch das intensive bewerben des ACPP, mit dem EU Recht zusammen.

@Nine
Danke für den Beitrage, wie immer gut geschrieben.
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#8

Na ja, ist immer so ne Sache mit einklagen etc..
Ich habe am Freitag auch einen ACPP abgeschlossen.
Mein iPhone 5 ist defekt und ich lasse es mir schicken. Da fällt eine Versandkosten Pauschale von 29 Euro für UPS an.
Durch den Abschluss des ACPP entfällt die und so kostet er 40 Euro Zwinkern

Ich denke das ist gut investiertes Geld.

iPhone 12 256 GB, MacBook Pro late 2013
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#9

Nun ist es ja so dass Apple mit dem Reparieren statt Tauschen wohl dem Missbrauch entgegnen will was ich sehr begrüße da viele diesen Support einfach nur ausgenutzt haben!
Ich laß es schon vor ein paar Tagen woanders und konnte mir ein Schmunzeln nicht verkneifen! Sicherlich ist es für die die das nie ausgenutzt haben ein Nachteil aber so ist das eben!
Alles andere mit mehr Präsenz im Support Forum oder iMessage Support finde ich richtig Super!
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#10

@iphoneuser: bedeutet? Das Apple im Unrecht ist, nur Gewährleistung anzubieten?

nicht dass man das falsch versteht: ich halte die ACPP für eine tolle Sache, hat mir schon enorm Geld gespart. Allerdings wenn ich die Akkus nicht leicht tauschen kann, werde ich dazu ja fast gezwungen...

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#11

@olo Nein. Soweit ich es weiß gehts oder ging es vielmehr darum, dass durch dass hervorheben des ACPP, manchen Kunden vorgemacht wird, dass NUR durch den Abschluss eines ACPP ein Anspruch auch nach den 2 Jahren gegenüber Apple ensteht. Auch wenn Apple ja im Prinzip verpflichtet ist eine 2 jährige Gewährleistung zu geben.
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#12

@iphoneuser bitte die Beweislastumkehr nach 6 Monaten nicht vergessen...
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#13

@Hulk Holger Diese ist mir durchaus bekannt. Smiley

Aber ich sehe gerade keinen Zusammenhang zu meinem Beitrag? In dem ging es ja nur darum, dass der ACPP in den Vordergrund gestellt wird und somit manche Käufer glauben "könnten" es besteht überhaupt kein Anspruch mehr. Rein theoretisch muss der Käufer bei der Gewährleistung beweisen, dass der Fehler schon vorher vorhanden war. Wie wahrscheinlich und möglich das ist, sei mal dahingestellt Smiley.
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#14

Bin gerade beim Eiskaffee, aber das was @Hulk hier wieder schreibt und schreibt! Das mit der Beweisumkehr habe ich noch nicht erlebt. Letztens ist bei meinem TV von Panasonic ein Fehler im Bild aufgefallen. Das Gerät 1jahr und 8Monate alt. Meinen Händler angerufen, Panasonic Service Auto kam, Platine wurde gewechselt . Keiner hat gefragt ob der Aufheller vom ersten Tag war.

Espressomaschine von DeLonghi fast 2 Jahre alt, Heißwasserbereiter undicht. Hin zum Service mit Kaufrechnung, sofort wurde das Teil getauscht und nicht mit Frage ob ich beweisen kann das der Fehler bei der Herstellung schon war.

Soviel dazu.
Wie Appel es schafft die 2 Jahre in Europa zu umgehen, weis ich aber auch nicht.
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#15

Das kommt auf die Garantiebedingungen des Herstellers an. Bei meinem Drucker habe ich fünf Jahre Garantie vom Hersteller.

Garantie ist nicht dasselbe wie Gewährleistung. Apple bietet ja zwei Jahre Gewährleistung an.

Was der Poster gemeint ist dieses Angst machen ohne AcP dumm dazustehen. In Australien ist Apple damit gescheitert und bietet jetzt zwei Jahre Garantie an.
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#16

@Denner
Darum verstehe ich das nicht das diese Garantie nicht in Deutschland erbracht werden muss.
Sonst besteht doch in Deutschland auch jeder auf alle Rechte .
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#17

@KKunze1959 Ich kann nicht nachvollziehen was du meinst. 1. Sie "muss" nicht erbracht werden. Und warum du das nicht verstehst, ist hier wohl ein Rätsel Smiley 2. Ein Recht darauf hat man ja nicht. Deswege kann auch niemand darauf "bestehen". Gerade das meinen wir ja alle.

Allerdings stimmt es schon. Wäre natürlich schon super wenn alle anfangen würde zu protestieren und einfach aufhören Europaweit alle Apple und Co. Produkte zu kaufen. Da dies wohl nicht realitätsnahe ist, wird sich nicht viel ändern.

Das es natürlich nicht so pralle und schade ist, ist klar. Aber das sind nun mal die Sachen, die sich unter anderem auch die großen erlauben. Sony z.b. ist auch nachgezogen, zumindest bei der PS3. Was ich echt schade finde.

Übrigens, Hulk hat schon recht. Die rechtliche Situation sieht die Beweislastumkehr vor. Das bei dir (und wahrscheinlich in sehr vielen anderen Fällen) nicht danach gefragt wird ob der Fehler bestand etc. ist guter Service, der eigentlich auch genauso sein sollte.
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#18

Wäre interessant zu erleben, was passierte, wenn man gerichtlich gegen Apple bei Garantieansprüchen vorginge...

Leider habe ich weder die Anwälte, noch die Zeit und das Geld...

iPhone 14Pro 256 FW 16.5.1 / iPad Pro 2021 WIFI FW 16.5.1  MacBook Pro 16" M1Pro / OSX Monterey
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#19

@olo Hier wird jetzt glaube ich etwas durcheinander geworfen. Du würdest nicht weit kommen, da ja auch im deutschen Recht keine Garantie- sondern "nur" eine Gewährleistungspflicht existiert.

Was ich damit meine, auf welcher Grundlage möchte man dann klagen?
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#20

@olo du wirst verlieren! Da es eine Freiwillige Leistung des Herstellers ist.
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