Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

Iphone 4 Vodafone Garantie
#1

Hallo ich haette ein paar dringende Fragen bezüglich meines Iphone 4 , welches ich von Vodafone (Vertrag) habe. Ich hab das Iphone schon länger wie 1 Jahr. Jetzt, genau 1 Jahr und ca 1 1/2 Wochen. Laut der Apple Homepage hab ich keine Garantie mehr. Aber mein Vodafone Verkäufer meinte ich haette 2 jahre Garantie. Stimmt das erstmal? Weil bei mir sind jetzt meine Iphone Lautsprecher kaputt, wenn mich jemand anruft höre ich nur noch was, wenn ich Lautsprecher auf laut mache. Jetzt zu meinen Fragen.


1) Ich hab mich bei der Vodafone Hotline gemeldet, sie haben mir ne SMS geschick und an diese Adresse soll ich mein Iphone schicken, werden die mir mein Iphone reparieren, oder krieg ich ein neues?

2) Kriegt man ein neues, oder so ein altes repariertes? Merkt man da einen Unterschied?

3) Mein Iphone 4 ist schwarz, kann man wenn man ein refurbished Iphone kriegt auf Wunsch ein weißes kriegen?

ich bedank mich schonmal bei dem jenigen der mir die Fragen beantwortet^^
Zitieren
#2

1. Garantie hast Du 1 Jahr seitens Apple
2. Ich vermute, das es nicht kostenlos repariert wird, da ausserhalb der Garantie.
3. Man bekommt im Garantiefall ein refurbished Gerät zurück.
4. Nein
Zitieren
#3

Jedes Gerät, dass in Deutschland NEU erworben hat, hat doch 2 Jahre Garantie laut Gesetz. Mir ist klar dass ich bei Apple keine Garantie mehr habe. Aber Vodafone sind mir doch 2 jahre Garantie verpflichtend ..
Zitieren
#4

Falsch! Lese mal nach, was der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist. Apple gibt Garantie und der Händler hat die gesetzliche Gewährleistung, wobei nach 6 Monaten die Beweislastumkehr besteht... Du mußt nach 6 Monaten beweisen, das der Fehler von Anfang an bestand.
Zitieren
#5

Das ist leider inhaltlich Falsch, vgl. § 476 BGB. Die Beweislastumkehr bedeutet, dass der Händler, anders als grundsätzlich im Rahmen schuldrechtlicher Ansprüche, zu beweisen hat, dass ein Mangel eben nicht bei Übergabe vorlag. Daher, die gesetzl. Beweislastumkehr besteht innerhalb der ersten 6 Monate, nicht anders herum!

Grüße

Tester

(03.12.2011, 23:09)aciiid schrieb:  Falsch! Lese mal nach, was der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist. Apple gibt Garantie und der Händler hat die gesetzliche Gewährleistung, wobei nach 6 Monaten die Beweislastumkehr besteht... Du mußt nach 6 Monaten beweisen, das der Fehler von Anfang an bestand.

Zitieren
#6

nach 6 Monaten muss der Käufer beweisen, das der Mangel von Anfang an bestanden hat.
Zitieren
#7

Mein Rat:
Ruf einfach mal bei Apple an. Sei freundlich und nett und frage nach einer Reparaturausnahme. Lass dich ggf. mit der vorgesetzten Abteilung verbinden.
Bei 2 wochen abgelaufener Garantie ist Apple meist noch recht kulant und entgegenkommend was die Kundenzufriedenheit betrifft.
Zitieren
#8


Im Schuldrecht ist es grundsätzlich so, dass der, der etwas von einem anderen will - hier Mangelbeseitigung - beweisen muss, das die Ansprüche gerechtfertigt sind. Daher heißt der o.g. Paragraph auch "Beweislastumkehr" - und erleichtert i.R. des Verbrauchsgüterkaufs dem Verbraucher das "Leben" -hoffe Du blickst nun durch...
(es besteht nicht nach - wie Du geschrieben hast, sondern in den ersten 6 Monaten die Beweislastumkehr)
Grüße

Tester

(04.12.2011, 12:07)aciiid schrieb:  nach 6 Monaten muss der Käufer beweisen, das der Mangel von Anfang an bestanden hat.

Zitieren
#9

Klugschei**modus ein

Leuts, eine Umkehr besteht nicht innerhalb sondern nach den 6 Monaten, sonst wärs ja keine Umkehr ....

Nach 6 Monaten ändert sich die Seite auf der die Beweislast liegt vom Verkäufer auf den Käufer und kehrt damit um.

Und das ist nicht Teil des Schuldrechts, sondern der Sachmängelhaftung im BGB, früher auch "Gewährleistung" genannt.

Klugschei**modus aus

Nachtrag:
Nem Bekannten haben sie bei Vodafone auch erzählt, die Garantie wäre bei seinem neuen 4S 2 Jahre und er fragte sich, wozu er einen ACPP abschließen solle. Ich habe ihm es erklärt und er ja ein Jahr Zeit hat, sich das zu überlegen.
Zitieren
#10

@Outlaw, wenn man keine Ahnung hat, dann sollte man auch den Klugschei.. modus auslassen. Schau doch mal unter einschlägiger Literatur, oder der Rechtsprechung nach.
Dadurch das man Falsches als korrek darstellt, wird es auch nicht richtiger.
Und wenn Du der Meinung bist, dass es nicht zu dem "Recht aus Schuldverhältnissen" gehört, dann frage entweder jemanden von einer Universität, oder schaue mal ins BGB, dort steht ganz groß: Buch 2. Recht der Schuldverhältnisse, Abschnitt 8. Einzelne Schuldverhältnisse.
Bzgl. Sachmangel: § 434 (1) 1 BGB
Weiter zum Thema, siehe auch BGH NJW 2006, 434/435.
Zur richtigen Auslegung des § 476 BGB hatte ich alles bereits gesagt es ist mir aber verständlich, dass das einem nicht immer sofort klar werden kann...
Ich kann Dir aber gerne Nachhife geben, natürlich via PN.
Für mich ist alles zum Thema hier gesagt.

Grüße

Tester


(04.12.2011, 18:10)Outlaw schrieb:  Klugschei**modus ein

Leuts, eine Umkehr besteht nicht innerhalb sondern nach den 6 Monaten, sonst wärs ja keine Umkehr ....

Nach 6 Monaten ändert sich die Seite auf der die Beweislast liegt vom Verkäufer auf den Käufer und kehrt damit um.

Und das ist nicht Teil des Schuldrechts, sondern der Sachmängelhaftung im BGB, früher auch "Gewährleistung" genannt.

Klugschei**modus aus

Nachtrag:
Nem Bekannten haben sie bei Vodafone auch erzählt, die Garantie wäre bei seinem neuen 4S 2 Jahre und er fragte sich, wozu er einen ACPP abschließen solle. Ich habe ihm es erklärt und er ja ein Jahr Zeit hat, sich das zu überlegen.

Zitieren
#11

Zum Einen ist Dein Vollzitat flüssiger als Wasser und zum anderen Deine Oberlehrerhaftigkeit und Deine Aussagen sind auch nicht zu 100% korrekt. Und ich bleibe dabei, dass die Beweislastumkehr erst nach 6 Monaten eintritt.

Hier mit Paragraphen um sich zu schmeißen macht es auch nicht korrekter.

Nachtrag:
Übrigens hat sich aciiid völlig korrekt ausgedrückt, daher ist die ganze Diskussion für den Popo.
Zitieren
#12

Zum Thema: Ich hab da leider schlechte Erfahrungen gemacht. Alle meine Telefone hat Vodafone innerhalb der Gewährleistungsfrist ausgetauscht, aber beim iPhone richtet sich leider alles nach Apple.

Zwei Tage nach Ablauf der Garantie ging bei meinem iPhone 4 der Lauter-Knopf nicht mehr, wenige Tage später reagierte auch das Leiser-Pendant nicht mehr. Aussage Vodafones: Austauschservice kann nicht in Anspruch genommen werden, die Reparatur würde Arvato pauschal mit 160,90€ berechnen (wird also offensichtlich komplett über Apple ausgetauscht).

So ein Witz. Das defekte Teil kostet im Internet keine 20€, Arvato zahlt vermutlich gerade mal ein Bruchteil davon. Am Besten ist noch, dass man im Falle des Ablehnens einer "Reparatur" gute 30€ für die Prüfung zahlen darf - so ziemlich genauso viel, wie einen die Reparatur aller Telefone anderen Fabrikates bei Arvato kostet.


Da sich mittlerweile auch die Rückseite gelöst hat, werde ich es daher selbst reparieren. Ich finde es ziemlich schwach von Vodafone, dass sie für solche Fälle nach über einem Jahr immer noch keine faire Lösung parat haben.

OT @Outlaw: Auch ich muss dir widersprechen, die Beweislastumkehr tritt während der ersten sechs Monate ein (der entsprechende Paragraph wurde genannt).
Es war und ist immer der Käufer in der Pflicht, einen Mangel nachzuweisen, erst mit der Reform des Schuldrechts wurde die Beweislastumkehr während der ersten sechs Monate im Sinne der EU-Vorgaben zum Verbraucherschutz eingeführt.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema / Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag



Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste