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Streit um Umsatzsteuer im iTunes Store
#1

Streit um Umsatzsteuer im iTunes Store

[Bild: dbkdvu6kfiuifa2q2my.jpg]

Das Bundesfinanzministerium ließ verlauten, dass Apple eventuell eine Steuerstraftat begeht wenn nur Privatkunden im iTunes Store Software etc. erwerben können.

Wie im Blog Carta nachzulesen ist, missfällt dem Bundesfinanzministerium die Mehrwertsteuerpraxis des iTunes Stores, der in Luxemburg angesiedelt ist. Daraus folgt, dass für die dort erworbenen Apps etc. nur eine Mehrwertsteuer von 15 % anfällt. Dies ist rechtens, solange es sich bei den Kunden nicht um Geschäftskunden handelt. Allerdings werden im iTunes Store alle Kunden als Privatkunden abgerechnet.

Auch Kunden, die Apps kaufen, die eigentlich Geschäftskunden zugerechnet werden. Solche Apps sind auch zahlreich im iTunes Store zu finden. Kauft ein Kunde nun eine solche App, tut er dies aus Sicht von Apple als Privatkunde. Auch bezogen auf die Steuer. Eigentlich müsste auf gewerblich genutzte Apps, die nicht aus Deutschland, sondern aus dem EU-Ausland stammen und in Deutschland genutzt werden, die MwSt. von 19% zusätzlich entrichtet werden.

Dies sei so nicht hinnehmbar und könne möglicherweise als Straftat geahndet werden, so das Bundesfinanzministerium. Apple erwiderte darauf, dass ein Account für Geschäftskunden überdacht werde.

iPhone 12 256 GB, MacBook Pro late 2013
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#2

och ne wer will den noch alles gegen apple ermitteln. Die sind alle so Geizig wegen 4% da man man man
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#3

4% von 0.99€ sind nicht viel, aber wenn man es t auf die Anzahl der verkauften Apps an Geschäftskunden hochrechnet.... uuuiii... Steuerhinterziehung?? Jeder muss nunmal für unsere perfekt gebauten Autobahnen zahlen. Finde ich auch so i.O
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#4

das war auch eigentlich ironie
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#5

Sry hat sich so ernst angehört ;-)
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#6

Ist ja kein problem
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#7

Hö ??

Geschäftskunden zahlen doch für den gewerblichen Einsatz eh "keine Steuer", da sie die entrichtete Vorsteuer eh wieder zurückholen können (außer §19 Inanspruchnehmer).

Verstehe daher den Witz hinter der Sache nicht ....
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#8

Ein paar Leute haben offensichtlich nicht kapiert, worum es geht. Insofern wäre es hilfreich, den Originaltext mal zu lesen.

Es geht mitnichten um 4%, es geht um 19%. Der deutsche Fiskus bekommt im Augenblick gar nichts.
Und entrichtete Vorsteuer kann nur gezogen werden, wenn der Verkäufer sie als Umsatzsteuer ausgewiesen und abgeführt hat.

Zitat:Der Vorteil: Es fällt jeweils nur die luxemburgische Mehrwertsteuer in Höhe von 15 Prozent an, nicht die deutsche Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent. Der deutsche Fiskus geht zugleich leer aus. Diese Praxis ist jedoch nur zulässig, wenn die Kunden auch tatsächlich Privatkunden sind.

Angesichts der Millionenumsätze des iTunes-Store sind das längst keine Peanuts.
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#9

"Und entrichtete Vorsteuer kann nur gezogen werden, wenn der Verkäufer sie als Umsatzsteuer ausgewiesen und abgeführt hat."

Jo. Ich gehe aber davon aus, dass eine Einführung der USt. für den (IMHO aktuell wenig genutzten) gewerblich Bereich keinen Sinn macht, da die dann erhobene Umsatzsteuer gleich wieder gegengerechnet wird, also fürn Popo und nur unnötiger Zusatzaufwand ....
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#10

Das ist richtig, trifft aber nur zu, wenn Apple sog. Business-Accounts einrichtet. Vermutlich ist das aber gar nicht zulässig, da alle Business-Programme mit 19% USt. verkauft werden sollen.
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#11

Es ist noch viel schlimmer. iTunes zieht von allen europäischen Staaten die LUX Mwst bei den Abrechnungen der App ab. Die MwSt ist eine Konsumsteuer die gemäss jeweiligen Land zu entrichten ist. (Steht auch so in den Bedingungen iTunes). Was macht iTunes. Sie zieht den Entwicklern von App-Verkäufen in der Schweiz 15% LUX MwSt ab, obwohl die MwST in der Schweiz 8% beträgt. Da die Rechnung nicht mit der nationalen MwSt geliefert wird, kann man die MwSt nicht zurückfordern. Zudem werden die Wechselkurse mit über 10 % zu gunsten von iTunes umgerechnet. Wenn iTunes für alle nationalen Shops die unter der luxenburgischen MwST liegen, verdient Sie die Differenz. So kann man von 30% Marge schnell mal bei 50% Marge liegen!
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#12

(10.06.2010, 20:48)Outlaw schrieb:  Ich gehe aber davon aus, dass eine Einführung der USt. für den (IMHO aktuell wenig genutzten) gewerblich Bereich keinen Sinn macht, da die dann erhobene Umsatzsteuer gleich wieder gegengerechnet wird, also fürn Popo und nur unnötiger Zusatzaufwand ....

Es soll auch Unternehmer geben, die nicht Vorsteuerabzugsberechtigt sind...

Edit: Sehe gerade wie alt der Beitrag ist..warum wurde der wieder hochgeholt?!
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#13

@Dynamite: Du hast ihn doch wieder hochgeholt, der letzte Eintrag vor dir ist vom 08.03.2011 ...
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