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Normale Version: T-mobile meint Gewährleistung nur 1 Jahr?
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Hi, habe bei eBay ein 1,5 Jahre altes 3GS gekauft und wollte Gewährleistung (nicht die 1 Jährige Garantie von Appel) in Anspruch nehmen (Rechnungskopie war auch vorhanden), da meinte der Mitarbeiter zu mir, dass die iPhones nicht in Deutschland hergestellt werden sprich Import Geräte sind und es deswegen nur 1 Jahr Gewährleistung gibt.

Im nachhinein denke ich das es nicht sein kann, denn man kann das Grundgesetz doch nicht zum ungunsten des Käufers ändern oder bin ich da jetzt total falsch?
Telekom verkauft die Dinger, also gibt es auch zwei Jahre Gewährleistung. Von einem Jahr Gewährleistung habe ich noch nie was gehört.

Ist das iPhone von der Telekom? Dann hat es sogar ein SIM-Lock, was ja nochmal extra zeigt, dass Telekom für das Gerät zuständig ist. Mit der Begründung von ihm wäre fast alles importiert, weil fast auf jedem Gerät "Made in China" steht.

Nochmal anrufen oder hingehen und hoffen, dass du jemand anderes bekommst.
Ja hat auch ein Sim Lock.

Genau das mit China hab ich mir auch gedacht, wollte schon nach einen Personalleiter fragen ... aber war mir halt mit der Import sache nicht sicher.

Du hast natürlich 2 Jahre Gewährleistung, dass ist gesetzlich so geregelt!

Die Telekom wird es dir aber trotzdem nicht reparieren, da nach einem halben Jahr die Beweislastumkehr greift und dann der Verbraucher beweisen muss, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufs bestand. Und das kann so gut wie niemand!

Wenn die Telekom etwas macht, dann nur auf Kulanz!

sutadur

Die Beweislastumkehr ist in der Praxis kein Problem. Hat jemand von Euch schon mal erlebt, dass eine Reparatur innerhalb der Gewährleistungsfrist abgelehnt wurde? Ich nicht. Solange nicht offensichtlich ist, dass der Fehler durch unsachgemäße Nutzung oder Behandlung aufgetreten ist, dürfte eine Ablehnung ohne weitere Begründung auch nur schwierig durchsetzbar sein.

inspi1717

(19.12.2010, 01:48)ipermu schrieb: [ -> ]Hi, habe bei eBay ein 1,5 Jahre altes 3GS gekauft und wollte Gewährleistung (nicht die 1 Jährige Garantie von Appel) in Anspruch nehmen (Rechnungskopie war auch vorhanden), da meinte der Mitarbeiter zu mir, dass die iPhones nicht in Deutschland hergestellt werden sprich Import Geräte sind und es deswegen nur 1 Jahr Gewährleistung gibt.

Ist es kein Gerät von T-Mobile, dann muß T-Mob nicht's unternehmen.
Jedoch: Auch wenn das Gerät weiter verkauft wurde und ein es ein mit Rechnung gekauftes T-Mobile Gerät ist hast Du Gewährleistung für 24 Monate.
Das ist bei einem Auto nach weiterverkauf so und bei einem iPhone nicht anders.



Im nachhinein denke ich das es nicht sein kann, denn man kann das Grundgesetz doch nicht zum ungunsten des Käufers ändern oder bin ich da jetzt total falsch?

Ratio

Es wird in der Regel wirklich nicht abgelehnt. Ausnahmen hier sind aber Soy bei der PS3 zB. Und uch ie Telekom. Da hab ich noch von keiner Kulanz gehört.

Und die Aussage des Telekommitarbeiters ist mal wieder Schwachsinn. Alle in Deutschland gekauften Geräte haben 2 Jahre Gewährleistung. Ein Prolem wirst du aber wie gesagt mit der Beweislastumkehr haben.

inspi1717

Und nicht Garantie mit Gewährleistung verwechseln.

Ratio

Wenn das rot geschriebene in deinem Beitrag von dir ist hast du aber Garantie und Gewährleistung verwechselt. Smiley gibt keine 24 Monate Garantie bei Apple

inspi1717

T-Mobile als Verkäufer ist 24 Monate in der Pflicht.
Apple ein Jahr.

Ratio

Gewährleistung 24 Monate Pflicht ja, aber keine Garantie.

inspi1717

Genau. So ist Richtig.
http://www.ra-kotz.de/garantie.htm

Ratio

Sag ich ja. Ich schreib euch die Woche mal nen Artikel zur Gewährleistung und Garantie in Deutschland Smiley

inspi1717

Mach mal. Lol
bevor hier alle an einander vorbei reden :-)

@inspi1717

Du hattest geschrieben, das er eine 24 monatige Garantie hat... Du meinst aber wahrscheinlich Gewährleistung :-)

Ratio

Genau darauf wollte ich doch hinaus aciiid Smiley
Also das Gerät weißt äußere Beschädigungen auf, sodass der ein und ausschalt Knopf wieder nicht funktioniert.

Aber ich möchte im Prinzip reklamieren, dass die Sim Karte nicht immer erkannt wird (man muss Tesafilm hinten drauf kleben damit das iphone die Sim Karte erkennt...)
Daher denke ich das dieser Fehler mit den äußeren Beschädigungen nichts zu tun hat und die mir diesen Reparieren sollten.. in welcher Form auch immer.
Und wenn die das nicht kostenlos Reparieren möchte ich zumindest einen Kostenvoranschlag erreichen, damit ich mit dem Beleg (was ja beweist, dass das Gerät nicht ordentlich funktioniert) den Verkäufer Anzeigen kann da er mir einige mängel verschwiegen hat.

So zum Beispiel, dass der ein und ausschalter nicht funktioniert und das Gehäuse an einigen stellen "undicht" ist da Staub unterm Display gelangt ist.
wie gesagt... garantie ist abgelaufen und bei der gewährleistung muss du innerhalb der ersten 6 monate beweisen, das der mangel bereits bestand. wenn es ein privatverkäufer war und er ausdrücklich darauf hingewiesen hatte, das er keine garantie / gewährleitung übernimmt, dann hast du schlechte karten.
(19.12.2010, 09:49)sutadur schrieb: [ -> ]Die Beweislastumkehr ist in der Praxis kein Problem. Hat jemand von Euch schon mal erlebt, dass eine Reparatur innerhalb der Gewährleistungsfrist abgelehnt wurde? Ich nicht. Solange nicht offensichtlich ist, dass der Fehler durch unsachgemäße Nutzung oder Behandlung aufgetreten ist, dürfte eine Ablehnung ohne weitere Begründung auch nur schwierig durchsetzbar sein.

Das denkt man im ersten Augenblick. Das was aber über Gewährleistung geht, wird meistens durch die Garantie repariert.

z.B hast du ein Notebook von Toshiba, wo du 2 Jahre Garantie hast. Dann geht es kaputt und du nimmst die Gewährleistung beim Händler in Anspruch. Dieser schickt das Notebook jetzt unter den Garantiebedingungen zum Hersteller. In dem Fall könnte man es auch direkt zu Toshiba schicken.

Wenn du jetzt aber wie beim iPhone nur ein Jahr Garantie hast, dann kommt es ganz auf dem Händler nach diesem Jahr an, da er jetzt Verluste machen würde. In dem einen Jahr ist es ihm egal, da er es ehe über die Garantie laufen lässt.

Amazon oder ähnliche Händler werden da keine Probleme machen, aber die kleineren Händler, werden das dann nicht durchführen und wollen dann den Beweis haben. Zwinkern
genau so ist es gado :-)
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