02.07.2011, 10:44
Seiten: 1 2
02.07.2011, 11:35
Und Vodafone kann ja auch nichts dafür, wenn man ein Handy mit minderwertigen Empfangseigenschaften hat, beispielsweise ein iPhone.
02.07.2011, 11:37
Aber du kannst was dafür dass du anscheint im falschen Forum bist !
Lesen bildet, solltest mal damit anfangen.
Lesen bildet, solltest mal damit anfangen.
02.07.2011, 11:45
Da ich schon mehrere iPhones durch hatte, weiß ich wovon ich rede. Warum Du dich allerdings angegriffen fühlst weiß ich nicht.
02.07.2011, 11:49
Ich fühle mich nicht angegriffen, ich finde nur deine Aussage unpassend. Und ich möchte auch garnicht weiter diskutieren, da es mit dem Thread hier nichts zu tun hat. Alles weitere bitte via PN bei Bedarf.
02.07.2011, 12:35
(01.07.2011, 22:47)gado schrieb: [ -> ]Selbst bei einem Festnetzanschluss müsstest du nach einem Umzug weiterzahlen, auch wenn du den Dienst nicht mehr beanspruchen kannst. Du hast den Vertrag abgeschlossen, Vodafon kann ja jetzt nichts für deinen Umzug. Ist halt blöd gelaufen.
Dem muss ich widersprechen. Bei einem Festnetzanschluss ist ein Umzug eine außerordentliche Kündigung wenn der Anbieter überhaupt nicht beliefern kann. Hatte man vorher 50Mbit und nun nur 2Mbit muss man den Vertrag natürlich weiter erfüllen da man ja versorgt werden kann. Die Erfahrung habe ich jedenfalls bei Internet/Telefon und Kabel Anbieter.
02.07.2011, 12:38
Genau, Festnetz ist da ein anderes Thema
siehe Fraaay post´s
siehe Fraaay post´s
Seiten: 1 2