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Normale Version: Geld überwiesen, jedoch Ware nicht erhalten.
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Also habe ich schlechte Chancen, mich zu beschweren und mein Geld doch wieder zu bekommen?

Ratio

Einklagen zivilrechtlich könntest dus schon. Fragt sich nur ob sich das für dich lohnt.
(01.10.2011, 20:13)Ratio schrieb: [ -> ]das eine ist Strafrecht, das andere Zivilrecht. Im Zivilrecht wird nichts wegen Geringfügigkeit abgewiesen. Da kannst du selbst auf 2 € klagen und das Gericht MUSS sich damit auseinander setzen.

Deine Klage wurde nicht wegen Geringfügigkeit abgewiesen, sondern, wenn es ein Strafverfahren war, wegen Geringfügigkeit eingestellt. Eingestellt wird im Strafrecht, Abgewiesen im Zivilrecht.

Ok, wieder was dazugelernt Smiley

ich würd den netten herrn mal brieflich anschreiben. die adresse bekommt man nicht bei der bank (datenschutz) aber die polizei kann die adresse mit diesem hintergrund auch ermitteln ohne direkt ne anzeige zu machen.

Ratio

Gern geschehen Zwinkern
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