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Normale Version: Ende der Rabattaktionen?iTunes-Gutscheine bald nicht mehr für iBook-Store gültig.
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In Deutschland herrscht, ebenso wie in vielen anderen europäischen Ländern, eine Buchpreisbindung. Die Verlage sind rechtlich verpflichtet, den Preis für die Ausgabe eines Buches für den Verkauf an Letztabnehmer festzusetzen, welcher dann für alle Buchhändler Gültigkeit hat. Dadurch soll die marktorientierte Festlegung des Buchpreises über Angebot und Nachfrage unterbunden und gewährleistet werden, dass auch kleine und unbekannte Titel eine Chance zur Veröffentlichung haben.

Von der Preisbindung sind lediglich Mängelexemplare, Restposten und importierte Bücher aus Ländern ohne Buchpreisbindung ausgenommen, Rabatt- oder Werbeaktionen sind den Buchhändlern untersagt. Die Einhaltung der Buchpreisbindung wird von sogenannten Preisbindungstreuhändern wie den Wiesbadener Rechtsanwälten Dieter Wallenfels und Dr. Christian Russ überwacht.

Wie letzte Woche bekannt wurde, hat die Internetseite "buchreport.de" den Preisbindungstreuhänder auf Apples iTunes-Gutschein-Karten aufmerksam gemacht, welche immer wieder im Einzelhandel mit Rabatt angeboten werden (aktuell bietet zum Beispiel Rewe die iTunesKarten wieder zu vergünstigten Preisen an). Dies verstößt nach Einschätzung von Dr. Russ gegen die Buchpreisbindung, da mit den Karten im App- und iBook-Store auch digitale Bücher günstiger eingekauft werden können.

Zitat:Auf Anfrage von buchreport.de erklärt die Kanzlei Fuhr­mann-Wallensfels, die Abmahnung sei am vorvergangenen Freitag an den Elektronik- und Medien-Anbieter verschickt worden. Die Frist, um auf die Abmahnung zu reagieren, laufe für Apple am Dienstag, den 14.08.12, um 14 Uhr, ab. Vorausgegangen seien Gespräche zwischen Preisbindungstreuhänder Christian Russ und dem Unternehmen, die allerdings nicht gefruchtet hätten.

Viele Möglichkeiten, den Kauf von Büchern mit rabattiertem Guthaben zu verhindern, sollten allerdings kaum bestehen. Da Apple nicht zwischen rabattiertem und normalen iTunes-Guthaben unterscheiden kann, wäre nur ein generelles Gutschein-Bezahlverbot für den iBook-Store möglich. Des Weiteren werden inzwischen auch viele Bücher über den App Store vertrieben. Dass in diesem "gutscheinfreie Bereiche" oder Ausnahmen für bestimmte Arten von Apps eingeführt werden würden, halte ich für unwahrscheinlich.

Apple wollte die Aktion bisher weder kommentieren noch wurden trotz Ablauf der Frist Konsequenzen aus der Abmahnung gezogen, bisher lassen sich die iBooks nach wie vor mit den Gutscheinkarten bezahlen. Vermutlich spekuliert Apple darauf, dass die Abmahnung ins Leere läuft, da Apple ja weder Initiator noch Sponsor oder Mitwirkender der Rabattaktionen ist. Diese gehen von den jeweils damit werbenden Händlern aus, welche daher die eigentlichen Empfänger der Abmahnung sein müssten. So sieht es offenbar auch die Rewe-Gruppe und weist daher in ihrem aktuellen Prospekt darauf hin, dass "rabattierte Geschenkkarten nicht für den Erwerb von eBooks verwendet werden dürfen".


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Dass sich die Kunden an diesen Hinweis halten ist allerdings recht unwahrscheinlich, ebenso, dass sich die Kanzlei Fuhr­mann-Wallensfels mit dieser Lösung zufrieden geben wird. Wir dürfen also gespannt sein, wie sich der Fall weiter entwickelt und welche Konsequenzen daraus für die iTunes-Gutscheine entstehen.
Im schlimmsten Fall wird dir dann an der Kasse ein 15€ "Spezial" Gutschein für 12€ verkauft und du musst diesen dann gegen eine iTunes Karte einlösen.
Danke für den Artikel, das wusste ich auch noch nicht. Meiner Meinung nach zeugt das allerdings nur wieder von der aktuell herrschenden Abmahn' oder Verklag' Mentalität.

Die Rabattierung bezieht sich ja nicht auf den Kaufpreis eines Buches, sondern auf das "Zahlungsmittel".
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist doch der Kaufpreis des Buches unverändert.
Richtig, aber dadurch das du ihn als Kunde verbilligt bekommst sind Kunden die keine iOS Nutzer sind ( z.B. Kindle ..) im Nachteil weil sie den verbilligten Preis nicht bekommen. Somit wären wir wieder beim Problem das jedes eBook das gleiche kosten muss ( zwar billiger als Bücher aber bei jeden Händler das gleiche)
Aber die Rabattierung bezieht sich ja nicht auf den Buchpreis.
Es gibt ja keine 20% auf Buch XY.
Sondern 20% auf dein "Geld"....
Somit zahlen ja alle Kunden das gleiche für die Bücher?! Der Preis wird ja nicht berührt dadurch.

Es kann ja keiner einen Vorwurf machen, wenn ich mein "Geld" günstig bekomme.
Ich versteh schon worauf du hinauswillst.

Die Anwälte sehen das halt leider aus der anderen Perspektive. Bei denen kauft man das Guthaben nur um danach Bücher zu kaufen.
Es geht ja auch um die Buchhändler, die damit im Nachteil wären, diese dürfen ja keine Rabatte anbieten.
Also ich sehe das wie b3aSt - ich erhalte den Rabatt ja "nur" auf die Guthabenkarte - die aber einen Wert X hat zu dem ich dann einkaufen kann - damit wird die App / ebook an sich nicht billiger. Aber ich kann mir schon vorstellen worauf das hinauslaufen soll. Schade, ich mochte die Rabattaktionen Biggrin
Ich verstehe auch, was ihr mir sagen wollt.
Aber die Rechtslage scheint ja so zu sein, dass die Bücher nicht reduziert werden dürfen ( außer Restposten, Alte Stücke etc um eine Chancengleichheit zu erzeugen ).

Wenn ich Das Buch "X" in der Buchhandlung kaufe, bezahle ich einen Betrag 10,-
Wenn ich das Buch "X" im Appstore kaufe, bezahle ich ebenfalls einen Betrag von 10,-

Wo und wie ich ein Zahlungsmittel dafür erhalten habe ist doch in diesem Rechtsfall uninteressant.
Die Endsumme für Autor / Verleger usw bleibt die Gleiche ( in meinem Beispiel die 10,- ).
Wir fangen jetzt nicht an, das Umsatz kein Gewinn ist und der Autor / Verlag ja nur %te bekommen ( das weiß ich auch, wollte ein einfaches Beispiel ).

Spinnen wir das ganze mal auf ziemlich überdimensioniert:
Wenn meine Bank mir einen besseren Kredit gewährt als euch eure Bank, bekomme ich mein Zahlungsmittel "günstiger" ....
Aber wir zahlen ja trotzdem Alle die 10,- für das selbe Buch? Oder etwa nicht?
Vielleicht verbieten die selben Anwälte ja bald auch günstige Kredite Biggrin
Aber darf denn ein Buchhändler nicht auch Gutscheine verkaufen ? Z.b heute 50 Euro Gutschein für 40 Euro.

Das gibt es auch bei Mediamarkt oder Saturn , und mit kann man ja auch Bücher kaufen. Einige haben die ja im Sortiment.

Jesusphone

Ich sehe, ehrlich gesagt, das Problem nicht: Diese Gutscheine sind doch lediglich subventioniert. Wenn man diese Abmahnung konsequent weiterdenken würde, dann dürfte ich ja mmit geschenkten Gutscheinen (Amazon etc.) überhaupt keine Bücher kaufen.
Dh wenn ich bei einem Gewinnspiel einen MM oder Saturn Gutschein gewinnen würde und mir damit iTunes Karte und anschließend Bücher laden würde dann wäre das alles "illegal", da ich die Bücher dann im Prinzip umsonst bekomme...
Media Markt und Saturn haben ebenfalls schon vor längerem ähnliche Abmahnungen erhalten. Der Weltbild-Verlag fällt mM nach als kirchliche Institution auch nicht unter die Buchpreisbindung und dürfte daher wohl auch Rabattgutscheine anbieten.

Dass der Verleger so oder so 10€ für sein Buch bekommt ist klar. Der Nachteil liegt hier auch beim Buchhändler/Ladengeschäft. Wenn ich die Möglichkeit habe, ein Buch mit Rabatt zu kaufen, schlage ich uU eher bei diesem Händler, in unserem Fall also Apple, zu. Dem Buchhändler, welcher ja keine Rabatte anbieten darf, geht damit Umsatz verloren, die Vielfalt der Buchhändler und das "Kulturgut Buch" gerieten dadurch in Gefahr.
@JP Meine Rede Zwinkern

@Falko
wie gesagt verstehen tue ich das schon, aber es wird ja hier nicht um den Buchpreis, sondern um das Zahlungsmittel gestritten. Der Buchhändler könnte doch sicher wie hier bereits geschrieben, einen 15,- Gutschein ( also Bargeld ) z.B. für 13,- vertreiben. Somit haben wir die selbe Situation?!
Doch, es geht um den Buchpreis. Dieser ist für den iBook-Store-Kunden ja deutlich günstiger als für den Kunden in der Buchhandlung. Der Buchhändler darf ja keine rabattierten Gutscheine verkaufen und auch sonst nicht mit dem Preis variieren.
Aber wieviel Bücher müsste man denn verbilligt kaufen, damit sich das gekaufte iDevice amortisiert und ich damit günstiger zu den Büchern komme als wenn ich direkt bei einem Buchhändler kaufen würde...

Man kommt zwar günstiger zu einem Buch, aber um ein Buch günstiger über den iTunes Store erwerben zu können ist ein iDevice Voraussetzung welches in der Anschaffung sehr teuer ist...
Auch wenn es sich meiner Meinung nach als Unsinn darstellt, so gibt es bereits hierzu ein Rechtsurteil auch im Bezug auf Gutscheine:

Artikel von 2011
Zitat:Das Gerichtsverfahren war vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels und dem Berliner Buchhändler René Kohl initiiert worden, nachdem bekannt wurde, dass buch.de eine Vielzahl von Gutscheinen über 5 oder 10 Euro zum Weihnachtsgeschäft gestreut oder über Dritte (Firmen zalando oder Click and Buy) versandt hatte.

In seiner Begründung bezieht das Berliner Gericht der Pressemitteilung des Börsenverines zufolge klar Stellung für eine lückenlose Preisbindung: Auch wenn ein Dritter nach Einlösung des Gutscheins die Preisdifferenz bezahle, liege ein Verstoß gegen die Preisbindung vor. Denn hierdurch werde ein Preiswettbewerb eröffnet, den das Gesetz gerade verhindern solle. Maßgeblich sei allein die Sicht des Endkunden, der den Eindruck erhalte, für das Buch weniger bezahlen zu müssen als im sonstigen Buchhandel. Auch sei es mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes unvereinbar, wenn ein Teil des Preises durch einen Dritten erst später erstattet werde.

via
es gab schon gutscheine von buch habel mit rabatten, oder geschenkte amazongutscheine (wie jp erwähnte), auch rabatte bei thalia gab es schon. überall hat man quasi wie bei den ituneskarten einen 50 euro gutschein für den jeweiligen laden gekauft, aber weniger als die 50 euro bezahlt. trotzdem kann man mit dem gutschein für 50 euro bücher kaufen ....

wo ist da der unterschied?
wo sind denn die bücher?
eine ansammlung von buchstaben in form eines pdfs ist für mich kein buch.
und was soll das mit der buchpreisbindung anyway?
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