Apple iPhone Forum und Community

Normale Version: Sammelklage gegen Telekom / Verweigerung der 24-monatigen Gewährleistungsansprüch
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Hallo zusammen,
ich habe in den vergangenen Wochen viel in eurem Forum gelesen, und mich nun entschlossen mich auch anzumelden, um diesen Thread aufzumachen.

Ich bin aktuell noch in einem "Austauschvorgang" meines iPhone 4S, welches ausserhalb der Apple-Garantie, aber innerhalb der (von der Telekom noch immer verweigerten) 24-monatigen Gewährleistungszeit liegt. Diesbezüglich sind sämtliche Unterlagen bei meinem Anwalt.
Aktuell warte ich noch bis DAT-Repair es fertigbringt, mir endlich ein 100% intaktes Austauschgerät zuzuschicken, ich habe nämlich dem kostenpflichtigen Austausch (239,-) DAT-Repair gegenüber zugestimmt (unter Vorbehalt der Inanspruchnahme rechtlicher Gewährleistungsansprüche gegenüber der Telekom), weil ich das Gerät dringend benötige und mich die 240€ nicht umbringen. Das erste "neuwertige Austauschgerät" von datrepair war nämlich defekt und ging wieder zurück...

Eine Bitte:
Ich will hier jetzt keine neue Diskussion über Hersteller-Garantie / Verkäufer-Gewährleistung eröffnen, ich bin mir sehr wohl über den Unterschied und die rechtlichen Hintergründe der beiden oft verwechselten Ausdrücke im Klaren, meine Unterlagen liegen beim Anwalt und ich hatte in dieser Sache schon einige Gespräche mit ihm. Auch will ich hier keine schlaue Bemerkungen, dass direkt bei Apple alles besser, schneller und billiger gewesen wäre, oder dass Samsung sowieso besser ist...

Mein Anliegen ist es einfach mal meine Fühler ausstrecken, ob es Gleichgesinnte gibt, die sich ernsthaft dafür interessieren, gegen das EU-Rechtswidrige Geschäftsgebaren der Telekom vorzugehen. Man liest von im Internet von vielen solcher Fälle (Telekom verweigert Ansrüche innerhalb 24-monatiger Gewährleistungszeit, selbst beim Nachweis, dass der Fehler bereist zum Ausleiferzeitpunkt bestand) jeder regt sich auf, aber keiner tut was dagegen.

Wie gesagt, der Weg zu einem Erfolg ist u.U. ein sehr langwieriger und ggf auch ein kostspiegeliger. Für eine Einzelperson steht das selbst im Erfolgsfall in keinem Verhältnis zum Aufwand, aber gemeinsam können wir evtl. etwas erreichen.

Daher meine Frage:
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht & wurde mit berechtigen Gewährleistungsansprüchen (also inkl. dem Nachweis dass der Fehler von Anfang an bestand, bzw. einem Serienfehler) von der Telekom abgewiesen?
Wer wäre ggf. bereit den Vorgang für einen Sammelklage offenzulegen?

Ich bin gespannt...

#EDIT#
"verfassungswidrig" korrigiert zu "EU-Rechtswidrig"
Denkst du wirklich das deine Chancen da sehr hoch stehen, da etwas zu erreichen?
(29.01.2013, 14:25)nasenbaer schrieb: [ -> ]Wer wäre ggf. bereit den Vorgang für einen Sammelklage offenzulegen?

Hat dir dein Anwalt zu einer Sammelklage geraten? Falls er dies explizit so vorgeschlagen hat, würde ich über einen Anwaltswechsel nachdenken Unsure
Mit mehr Leuten könnte er sicherlich was reißen, aber alleine wird das zu 100% nix Zwinkern
Aber vielleicht hat er ja Glück und findet welche!

Melde dich hält auch mal bei apfeltalk an, dor gibt es sicherlich auch Chancen.
Rechtlich ist die Sache nach Aussage des RA eindeutig, es dreht sich jetzt nur noch um den Willen und das Durchhaltevermögen etwas zu tun. Nichts tun & nur "jammern" machen viele....
Es wäre sicherlich kein Verfahren um einen persönlichen Vorteil eines Einzelnen durchzusetzen.
Sorry Nasenbaer, aber wo bitte steht in der Verfassung (hier wohl das Grundgesetz) etwas, das von der Telekom gebrochen wird?

Du versuchst doch einfach über diese Plattform deine Kosten zu reduzieren ohne auch nur im Ansatz Butter auf den Tisch zu legen!
(29.01.2013, 17:00)Hulk Holger schrieb: [ -> ]
(29.01.2013, 14:25)nasenbaer schrieb: [ -> ]Wer wäre ggf. bereit den Vorgang für einen Sammelklage offenzulegen?

Hat dir dein Anwalt zu einer Sammelklage geraten? Falls er dies explizit so vorgeschlagen hat, würde ich über einen Anwaltswechsel nachdenken Unsure
Nö, das ist meine Schlussfolgerung aus der rechtlichen Situation und mein persönlicher Gedanke mich nicht damit abfinden zu wollen.
Es gibt in Deutschland keine Sammelklage, jeder einzelne müsste seine Ansprüche in einem eigenen Prozess durchsetzen!
Ich wünsche dir viel Spaß! Du weist das es bei der Gewährleistung nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr gibt? Auf den Gutachter bin ich gespannt Zwinkern Ist nicht böse gemeint, ich wünsche dir viel Erfolg also bitte nicht falsch verstehen!

*EDIT* bevor einer fragt! ich kann aus dem Sachverhalt 2 Dinge herauslesen, entweder hat der gute Mann einen selbst verschuldeten Defekt bemängelt, oder das Gerät ist älter als 12 Monate, sonst würde er kein Austauschgerät angeboten bekommen! ( DAT-Repair ).... nur mal so zur Info!
Sorry aber da wäre mir meine Zeit zu kostbar und der Aufwand zu groß.
Zivilrechtlich scheints eindeutig, aber sei vorsichtig mit dem Begriff "verfassungswidrig". Der Rosa Riese verstößt hier wohl allenfalls gg §433 ff. BGB oder dergleichen, das ist kein Verfassungsrecht. Oder welche Norm des GG siehst du verletzt?

Und im Lichte dessen, erscheint der Aufruf zu ner Sammelklage irgendwie sinnfrei. Die Anzahl Betroffener hat auf rechtliche Wertungen ja keinen Einfluss.
Ich bat darum den Thread nicht zuzumüllen.

@hoho: § 475 II BGB
Sorry - ist nicht Verfassung - war mein Fehler

@b3aSt: Lies meinen Eingangsbeitrag. JA das weiss ich, die Unterlagen liegen vor.
#EDIT# JA, 14 Monate altes Gerät, steht ganz oben (älter als 12 / neuer als 24 Monate)
Ich habe deinen Beitrag gelesen, was möchtest du mir damit sagen?
Ich warte noch auf das Gutachten? Also sorry, aber das scheint mir sehr fadenscheinig hier, von daher denke ich das sich hier niemand bereit erklären wird, einem offensichtlich zum Scheitern verurteiltem Rechtsstreit zu beteiligen. Ich würde dir empfehlen vielleicht noch einmal eine zweite Rechtsberatung aufzusuchen!

Ohne Gutachten 0 Chance! Selbst das Gutachten, welches zweifelsfrei nachweist, dass ein von dir bemängelter Defekt bereits bei Kauf des Gerätes bestand und sich "jetzt" erst äußerte bzw festellen ließ wird schon haarig genug! Die Telekom selbst beruht sich hier einfach auf das Grundgesetzt und Apple, also der Hersteller gibt nunmal nur 12 Monate Hersteller Garantie!

Das und nur das ist der Grund, warum die Telekom und alle anderen Provider so verfahren! Hersteller wie Samsung, Sony etc haben nunmal bei ihren Mobiltelefonen 2 Jahre Hersteller Garantie, somit ist eine Reparatur oder einen Provider Swap-Tausch auch immer und relativ problemlos machbar.


_____

Was für einen Fehler hatte / hat denn dein iPhone?
(29.01.2013, 17:13)b3aSt schrieb: [ -> ]Ich habe deinen Beitrag gelesen, was möchtest du mir damit sagen?

Ich wollte dir deine Frage beantworten.
b3aSt schrieb:Du weist das es bei der Gewährleistung nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr gibt?

und die Antwort lautet JA, und das steht bereits im ersten Beitrag.
Sorry b3aSt, ich diskutiere hier nicht mit dir um solche Dinge.

Wie ich eigangs schon geschrieben habe, strecke ich meine Fühler aus nach Gleichgesinnten, ich mache keinen Aufruf oder sonst was, ich will nur mal die Lage checken. Wer damit nicht konstruktiv umgehen kann soll sich in anderen Threads ausleben.

Danke
@nasenbaer b3aSt diskutiert nicht mit Dir - er hinterfragt einfach nur Sachen, die einem in diesem Zusammenhang interessieren.
(29.01.2013, 17:34)Olli schrieb: [ -> ]@nasenbaer b3aSt diskutiert nicht mit Dir - er hinterfragt einfach nur Sachen, die einem in diesem Zusammenhang interessieren.
@b3aSt ist aber als nicht Betroffener, bzw nicht Gleichgesinnter NICHT von diesem Thread angesprochen.

Stattdessen versucht er offensichtlich durch Polemik den Threadflow zu stören. Vermutlich steht dies in Zusammenhang mit seinem Avatar ?

[/quote]
(29.01.2013, 17:34)Olli schrieb: [ -> ]er hinterfragt einfach nur Sachen, die einem in diesem Zusammenhang interessieren.

Wobei ich ihm in diesem Thread die notwendige Neutralität abspreche - geht ja um seinen Arbeitgeber.
@Alex78: - daher denke ich, hat er ggfs. die nötige Erfahrung, diese Sache aus Sicht der Telekom zu hinterfragen, oder? Ich gehe nicht davon aus, dass er hier "einseitig" hinterfragt - bringt Ihm ja keinen Vorteil und durch diesen Versuch einer Klage des TE auch keinen Nachteil bei seinem Arbeitgeber :-)...

Ich sehe anhand der bishrigen Fakten und Informationen auch keine große Chance. Trotzdem viel Erfolg, solltest Du diesen Weg beschreiten...
Moment mal, abgesehen von b3aSt's Motiven, die fragen sind berechtigt. Und dass n TS bestimmt, wer in welchem Thread postet, ist mir neu. Wo kommen wir denn da hin
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