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Normale Version: Mietvertrag mit Garage
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Hey,

eine kurze Frage, vielleicht könnt ihr mir ja weiter helfen.

In Meinen Mietvertrag steht eine Garage, für diese bezahle ich im Monat 40€ allerdings 
kann ich diese nicht nutzen, da mein Auto ( auch kein anderes als evtl. ein Smart ) durch die 
einfahrt passt. Der vermieter sagt, ich kann die Garage nicht einzeln kündigen, allerdings sehe ich es
nicht ein, für etwas zu zahlen was ich nicht gebrauchen kann. Mein Fahrrad kann ich auch in den Keller tragen...

Frage:

kann mein Vermieter die Kündigung der Garage verweigern?
bei erfolgreicher Kündigung kann er dann einfach die Miete erhöhen um die fehlenden Einnahmen wieder rein zu bekommen!?

Danke schonmal für eure Antworten.

Gruß

Patrick
Die Garage gehört zur Wohnung dazu und das wird auch in deinem Mietvertrag so stehen oder? 
Ich frage mich grad was das für eine Garage ist wenn gerade mal ein Smart rein passt? Sicher das du da nicht etwas übertreibst? Oder dich das ärgert weil du sie bezahlen musst und nicht benötigst? 
Wenn dein Auto da wirklich nicht rein/drauf passt dann kannst du den Stellplatz auch nicht nutzen. Aber wer baut eine Garage wo kein Auto rein passt... 
Ich habe hier auch zwei Parkplätze zu meiner Wohnung. Einen brauchen wir aber nur. Den anderen haben wir einfach weiter vermietet. Und das ganze noch für 10 Euro mehr monatlich Smiley Weil zahlen muss ich ihn so oder so. Und Parkplàtze werden meistens gesucht.
Die Einfahrt geht am Hauseingang und am Nachbargrundstück vorbei hier ist es ziemlich eng.
mit einem Normalem Auto keine Chance da durch zu kommen.
Weiter vermieten kommt nicht in Frage, da das Grundstück abgesperrt ist und der Schlüssel gleichzeitig Haus
und Wohnungsschlüssel ist.
Dann sollte sich der Vermieter was überlegen. Ein Parkplatz der nicht nutzbar ist aber bezahlt werden muss ergibt keinen Sinn.
Aber da bleibt dir wohl nur der Weg übern Rechtsanwalt. Und ob es das Wert ist? Musst du entscheiden. Der Vermieter kommt dir anscheinend nicht entgegen
Nö ist eher der ich verspreche viel aber halte nichts Typ......
über kurz oder lang werd ich mir wohl was anderes suchen, aber für die Zeit bis dahin
hätt ich gern eine Lösung.
Wenn es ein Mietvertrag über Wohnung inkl. Garage ist, dann kannst du wirklich nicht einzeln eins von beidem kündigen. Der Vermieter schuldet dir aber eine (nutzbare) Garage, kann er dir diese nicht bieten dann könnte man die Miete mindern. Das würde ich aber von einem Anwalt checken lassen, den bei unberechtigter Mietminderung, bist du fristlos Kündigbar sobald in Summe 2 Monatsmieten offen sind Zwinkern
Also die Garage ist extra aufgeführt im Mietvertrag mit 40€ extra kosten.

Ratio

Trotzdem ist es ein Vertrag, ergo geht Kündigung nur zusammen.

Und ein Mangel sehe ich nicht. Du hast die örtlichen Gegebenheiten ja bei Vertragsschluss gekannt und die Wohnung trotzdem gemietet. Im Nachhinein festzustellen, dass dein Auto nicht reinpasst würde ich unter Pech verbuchen.

Der Vermieter schuldet dir eine Garage. Und die hat er fit vermietet. Solange im Vertrag nicht ausdrücklich festgelegt ist, dass da ein Auto mit bestimmten Maßen reinpasst sehe ich wenig Erfolgschancen bei einer Mietminderung.
@Ratio Da hast du recht, gemietet wie gesehen... Daran habe ich vorhin gar nicht gedacht! Schaut also wirklich sehr schlecht für den TE aus.
Das Schloß könnte man fix tauschen falls ein Garagenmieter gefunden würde.
Untervermietung bedarf jedoch derZustimmung seitens des Vermieters.
Also mich würden mal wirklich Foto´s interesieren was das für eine " Garage " ist ....

Für mich nur sehr schwer vorstellbar :-(
Die Garage scheint wohl nicht das Problem zu sein, die Zufahrt zur Garage scheint wohl zu eng zu sein. So habe ich es zumindest rausgelesen. Ein Foto wäre aber tatsächlich interessant Zwinkern
Ich wohne in einem 1952 gebautem Haus mit zufahrt zur Garage am Treppenaufgang vorbei.

Ich müsste die Spiegel einklappen um in die Garage zu kommen und im Hof parken ging auch nicht, weil man nicht aus dem auto mehr austeigen kann.

der opel Kadett 1952 war wohl 1 Meter schmaler???
Ein Foto von der Zufahrt würde mich auch mal interessieren.

@Denner: meine Eltern haben Ende der 60ziger eine Blechgarage für ihren damaligen Fiat 500 gebaut. Da man viel mit der Hand ausgeschachten musste (Handgrundstück und nein, man musste sowas ja mit der Hand machen, wo ein Bagger einmal haps gemacht hätte) wurde natürlich um jeden Zentimeter gekämpft. Jetzt habe ich den Spass da mit meinem Golf VI reinzukommen und dann noch aussteigen zu können. Ein Golf VII passt schon nicht mehr, da der wenige Zentimeter breiter ist.
Und leider fehlt mir das Geld was neues zu bauen.
@Tessa Alleine die Spiegel. An meinem ersten Wagen, waren verchromte Spiegel dran, faustgroß und in allem vielleicht 10 cm an meinem jetzigem ist mit Elektromotor, Heizung, Klappmechanik usw... bestimmt 24cm geworden (nur auf einer Seite). Dann noch ein bisserl Beinfreiheit und Schulterfreiheit und zack ist das ganze einen halben Meter breiter...

Gerade mal geschaut: erster Wagen

Breite ohne Spiegel=1.570 mm

Nachfolger heutzutage

Breite ohne Spiegel=1814 mm
Dann sollte der Vermieter aber auch so Fair sein und das einsehen.... Oder lass du ihn doch mit seiner Karre mal einparken Smiley
Der TE kannte die enge Einfahrt doch bei Abschluß des Mietvertrages. Daher sähe ich auch keinen Grund den Vertrag zu ändern...

Verstehe die ganze Diskussion hier mal wieder nicht... Zwinkern
@carpenoctemtom das mit dem TE ist doch längst erledigt, jetzt geht es um 2 andere Garagen und heutige Autos.

@Böhse Tina gekauft wie besichtigt, zumal eine Garage nicht zwingend für ein Auto benutzt werden kann.
Es kommt hier sicherlich auch auf den Wortlaut im Mietvertrag an. Wenn dort Pkw Stellplatz (Garage) steht kann man vielleicht etwas machen. Ein Anwalt kann das prüfen. Haben sich die baulichen Gegebenheiten nach dem Mietvertrag geändert?

Auf der anderen Seite würde ich mir den Streß nicht antun wenn ein Auszug ansteht . Wink
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