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Normale Version: Minderjährige muss für Jamba-Abo nicht bezahlen
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stas2000

[Bild: justitia.gif]

[...]
Nach einem monatelangen Vorgeplänkel war Jamba!
zu einer außergerichtlichen Einigung
wegen angeblich angefallener Forderungen
aus der Nutzung eines Mobiltelefons durch
die minderjährige Tochter des Klägers für
diverse Abos nicht bereit, sodass schließlich
das AG Mitte in Berlin über die negative Feststellungsklage
des Klägers zu entscheiden hatte. Die Entscheidung
fiel eindeutig und zu Lasten von Jamba! aus:
Weder gegen die minderjährige Tochter noch
gegen deren Vater als Inhaber des Mobilfunkanschlusses
können die aus etwaigen Abobestellungen
durch die Tochter entstandenen Forderungen
von Jamba! durchgesetzt werden.
Jamba! sei selbst schuld, wenn aus geschäftlichen Gründen
auf eine Identifikation des Gegenübers verzichtet
werde und deshalb auch Minderjährige
ohne jede Überprüfung über fremde
Mobilfunkanschlüsse die Dienstleistungen von Jamba!
in Anspruch nehmen könnten. Weiteres Pech für Jamba!:
Die Berufung gegen dieses Urteil wurde vom AG Mitte nicht zugelassen
(AG Mitte, Urteil vom 28.07.2008 - 12 C 52/08)
[...]

via Kanzlei Kremer / Entscheidung HIER nachlesen.