Apple iPhone Forum und Community

Normale Version: Fehlende CE-Kennzeichnung auf US-iPhone's und die rechtlichen Konsequenzen
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mongostarr

handypaule hat "post" von einem anwalt bekommen, wo er aufgefordert wird, das verkaufen von US-iPhone's zu unterlassen und ihm mit drastischen strafen gedroht wird.

in diesem thread könnt ihr eure erfahrungen schildern!
hast du paar infos mehr? Welcher anwalt, in wessen auftrag, mit welcher begründung etc? Für mich als angehenden juristen besonders interessant vom rechtlichem hintergrund her.

handypaule

Hallo
Hier die Post:

Dieses Schreiben habe ich heut per e-mail bekommen.

UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG

1.
Hiermit verpflichten wir uns gegenüber der Firma T-Mobile Deutschland xxxxxxxxx, es zu unterlassen,

Mobilfunkgeräte „Apple iPhone“, die nicht ordnungsgemäß mit einem CE-Konformitätszeichen gekennzeichnet sind, anzubieten, zu bewerben und/oder zu vertreiben.

2.
Wir verpflichten uns weiterhin gegenüber der Firma T-Mobile Deutschland GmbH, für jeden Fall der zukünftigen Zuwiderhandlung gegen die unter vorst. Ziff. 1) abgegebene Unterlassungserklärung jeweils eine Vertragsstrafe in Höhe von € 6.000,00 (i.W. sechstausend Euro) an die Firma T-Mobile Deutschland GmbH zu zahlen.

3.
Wir verpflichten uns gegenüber der Firma T-Mobile Deutschland GmbH die durch die Inanspruchnahme der Rechtsanwälte xxxxxxx entstandenen Kosten in Höhe des Nettobetrages der nachstehend berechneten Gebührenforderung zu übernehmen:

Gegenstandswert: 75.000,00 €
1,3 Geschäftsgebühr gem.xxxxx 1.560,00 €
Auslagenpauschale gem.xxxx 20,00 €
Gesamtbetrag 1.580,00 €

Kann mir jemand helfen?(Anwalt)
Das kann jedem der ein iPhone in den USA kauft und in Deutschland verkauft so gehen.

handypaule

mongostarr

schau mal hier: https://iszene.com/iphone-otb-ce-kennzei...l#pid36278

vielleicht kannst du ihm ein wenig weiterhelfen...

edit: handypaule, von wem ist die email gekommen??
Guten Abend....,

...im Internet auf der Seite von apple gefunden:

http://www.apple.com/de/support/manuals/iphone/

dazu die "Decloration of Cornformity":

http://images.apple.com/euro/compliance/pdf/iPDoC.pdf

ich würde mir erst einmal keine Gedanken machen!!!!

Ich habe mir zur Vorsicht, diese Decloration, ausgedruckt und ins Auto gelegt.

mfg bella
per email? wie süß! papierkorb...

RoyalKnight

MBP schrieb:per email? wie süß! papierkorb...
Würd ich auch machen Zwinkern
Klar sollte aber auch sein, dass es in Europa verboten ist Geräte ohne CE-Prüfzeichen zu verkaufen und, dass man sich andernfalls strafbar macht.
Wenn du was per Einschreiben bekommen solltest, dann kannst du damit rechnen, dass dir wirklich jemand "an's Leder" will. Aber per Email ist das ganze sicherlich als dummer Streich und jämmerlicher Versuch eines Konkurrenten zu sehen!

Falls du was mit der "echten" Post bekommst, würde ich mal einen Gedanken darüber verschwenden, so aber nicht!

Immerhin muss dir ja erstmal nachgewiesen werden, dass du die Email überhaupt bekommen hast (falls es Hart auf Hart kommen).
Solange dein Briefkasten leer bleibt, lehn dich zurück und verkauf lustig weiter!
Aber das wichtigste ist erstmal: UNTERSCHREIB NICHTS!

ericfeltus

Dies ist ein Beispiel für Luxemburg :

Mein Bruder ist Zollbeamter am Luxemburger Flughafen ( Findel ) und als er bei mir zu Weihnachten zu Besuch war, habe ich ihm mein Iphone ( aus Hongkong ) demonstriert habe, hat er mir gleich gesagt, dass ihre Zolltruppe eine ganze Ladung von Luxemburg nach Amerika zurückgeschickt haben, wegen dem fehlenden CE Zeichen.
also zunächst mal wenn das schreiben per email ohne persönliche ansprache kam gehört es in den papierkorb. Es gibt viel zu viele kleinganoven die tausende solcher mails verschicken in der hoffnung das auch nur jeder tausendste drauf reagiert.

Nun zur rechtlichen seite: Es ist meines wissens nicht so, dass geräte ohne CE kennzeichen in deutschland grundsätzlich nicht verkauft werden dürfen. Es ist allerdings so, dass geräte die im europäischen wirtschaftsraum in verkehr gebracht werden den europäischen sicherheitsrichtlinien entsprechen müssen. Das CE zeichen stellt dabei einen nachweis dar, dass diese geräte tatsächlich alle sicherheitsrichtlinien erfüllen. Geräte ohne das zeichen können vom Zoll aufgehalten werden, bis der nachweis der erfüllung der sicherheitsrichtlinien vorliegt. Andernfalls wäre die folge, dass z.b. grundsätzlich jedes technische gerät was ein US tourist nach deutschland mitbringt beschlagnahmt werden müsste.

Den nachweis dass das iphone CE konform ist, hat apple aber bereits geführt und da deutsche iphones mit den US iphones baugleich sind, sollte es hier kein problem geben.

Weiterhin ist es nicht Sache von T-mobile oder Apple sich um einhaltung des CE siegels zu kümmern, genausowenig wie es meiner eisnchätzung nach eine abmahnung rechtfertigt. Die einhaltung der CE Richtlinien übernimmt die zuständige behörde und nur die ist befugt dafür strafen auszusprechen.


Es gibt allerdings durchaus möglichkeiten für apple oder t-mobile einen gewerblichen verkauf auf basis des markenrechts in deutschland einzuschränken. In diesem fall wären auch Abmahnungen durchaus denkbar, mir ist aber bisher nicht bekannt das dieser weg von apple oder t-mobile beschritten wurde.


Trotzdem ist dieser text selbstverständlich keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche einschätzung der Rechtslage ohne Gewähr. Eine ernsthafte rechtsberatung sollte vom anwalt deines vertrauens durchgeführt werden, und solltest du tatsächlich schriftliche Post von einem Anwalt diesbezüglich kriegen, rate ich dir dringend einen Anwalt aufzusuchen.

handypaule

Gregsen schrieb:also zunächst mal wenn das schreiben per email ohne persönliche ansprache kam gehört es in den papierkorb. Es gibt viel zu viele kleinganoven die tausende solcher mails verschicken in der hoffnung das auch nur jeder tausendste drauf reagiert.

Nun zur rechtlichen seite: Es ist meines wissens nicht so, dass geräte ohne CE kennzeichen in deutschland grundsätzlich nicht verkauft werden dürfen. Es ist allerdings so, dass geräte die im europäischen wirtschaftsraum in verkehr gebracht werden den europäischen sicherheitsrichtlinien entsprechen müssen. Das CE zeichen stellt dabei einen nachweis dar, dass diese geräte tatsächlich alle sicherheitsrichtlinien erfüllen. Geräte ohne das zeichen können vom Zoll aufgehalten werden, bis der nachweis der erfüllung der sicherheitsrichtlinien vorliegt. Andernfalls wäre die folge, dass z.b. grundsätzlich jedes technische gerät was ein US tourist nach deutschland mitbringt beschlagnahmt werden müsste.

Den nachweis dass das iphone CE konform ist, hat apple aber bereits geführt und da deutsche iphones mit den US iphones baugleich sind, sollte es hier kein problem geben.

Weiterhin ist es nicht Sache von T-mobile oder Apple sich um einhaltung des CE siegels zu kümmern, genausowenig wie es meiner eisnchätzung nach eine abmahnung rechtfertigt. Die einhaltung der CE Richtlinien übernimmt die zuständige behörde und nur die ist befugt dafür strafen auszusprechen.


Es gibt allerdings durchaus möglichkeiten für apple oder t-mobile einen gewerblichen verkauf auf basis des markenrechts in deutschland einzuschränken. In diesem fall wären auch Abmahnungen durchaus denkbar, mir ist aber bisher nicht bekannt das dieser weg von apple oder t-mobile beschritten wurde.


Trotzdem ist dieser text selbstverständlich keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche einschätzung der Rechtslage ohne Gewähr. Eine ernsthafte rechtsberatung sollte vom anwalt deines vertrauens durchgeführt werden, und solltest du tatsächlich schriftliche Post von einem Anwalt diesbezüglich kriegen, rate ich dir dringend einen Anwalt aufzusuchen.
Hallo
Das Anschreiben was mir zugestellt wurde

Sehr geehrte Damen und Herren,

ordnungsgemäße Bevollmächtigung anwaltlich versichernd zeigen wir an, dass wir die T-Mobile Deutschland GmbH, Landgrabenweg 151, 53227 Bonn, vertreten.

Wir gehen davon aus, dass wir Ihnen unsere Mandantin nicht näher vorzustellen brauchen. Unsere Mandantin betreibt das D1-Mobilfunknetz und bietet im Zusammenhang damit auch Mobilfunk-Endgeräte an. Wie Ihnen ebenfalls bekannt sein dürfte, vertreibt unsere Mandantin in der Bundesrepublik Deutschland das iPhone der Firma Apple.

Wie unsere Mandantin feststellen musste, bieten Sie auf Ihrer Webpräsenz u.a. auch das iPhone an.

Wie ein Testkauf ergeben hat, sind die von Ihnen angebotenen Geräte indessen in der Bundesrepublik Deutschland nicht verkehrsfähig.

Ein Testkauf hat ergeben, dass die von Ihnen angebotenen iPhones nicht das hierzu erforderliche CE-Konformitätszeichen aufweisen.

Das Inverkehrbringen eines iPhones ohne CE-Kennzeichnung stellt einen Verstoß gegen § 4 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) dar.
joa, alles was ohne persönliche ansprache kommt und Geld fordert, sollte man im internet grundsätzlich unbeachtet lassen.

Weiterhin ist es wie gesagt nicht sache von t-mobile die CE Kennzeichnung der geräte zu kontrollieren oder dafür abmahnungen zu stellen.

Hab übrigens grad mal in §4 EMVG reingeworfen und es ist keinesfalls so dass ein verstoß gegen §4 EMVG vorliegt, wenn die geräte kein CE zeichen haben. §4 Abs 1 EMVG bezieht sich vielmehr lediglich auf die regelungen des §3 Abs 2 EMVG (vermutung über die einhaltung der Richtlinien). Weiterhin wird in §4 Abs 2 EVMG erklärt, unter welchen voraussetzungen geräte auch ohne CE zeichen verkauft und betrieben werden können, nämlich wenn eine dokumentation vorhanden ist, die die einhaltung der Richtlinien nachweist. Gerade dass sollte aber im Falle der Iphones kein problem sein.

stas2000

MBP schrieb:per email? wie süß! papierkorb...

Sehe ich auch so, denn

a) Schriftform, per mail nicht gegeben, also (-)
b) original Vollmacht des Mandanten, also t-mobile. Wo ist die?
c) man könnte sogar die RA-Nase abmahnen.
egal, alles in einem nicht beachten und vor allem nicht zahlen.

wenn du mehr fragen hast melde dich per PN

und hier etwas zum CE Zeichen


EDIT: wenn Du aber die Unterlassungsklage verweiden möchtest, unabhängig davon, ob diese zulässig wäre oder nicht, unterschreib die Unterlassungserklärung /dieser Akt beseitigt die notwendige Voraussetzung der Klage: die Wiederholungsgefahr, streiche dabei aber FETT durch den Punkt zur Zahlungverpflichtung. Wenn sie etwas von dir wolle, sollen sie es doch vorm Gericht im im Klageweg erstreiten. Und vor Allem, biete vor erst keine Geräte ohne CE zeichen bzw einem Apple Beiblatt an.
sorry stas, muss dich hier korrigieren. Ne abmahnung erfordert erstens keine schriftform und zweitens auch nicht zwingend eine vollmacht (stichwort Geschäftsführung ohne Auftrag)

Ansonsten #2

stas2000

Gregsen schrieb:sorry stas, muss dich hier korrigieren. Ne abmahnung erfordert erstens keine schriftform und zweitens auch nicht zwingend eine vollmacht (stichwort Geschäftsführung ohne Auftrag)

Ansonsten #2

Sorry mein Freund, Irrtum. Eine Abmahnung hat viele Voraussetzungen, egal ob nach UWG oder sonst wie, unter anderem original Vollmacht. Alle, die es interessiert, einfach in unterlassungsklagengesetz rein schauen.
gruß

stas2000

sollte es bei dieser Abmahnung in der Ata um GoA handeln, dann hätte sie ohnehin keine grund und Boden, denn der Streitwert ist zu hoch. Angemasste GoA oder aber: eine unzulässige rechtsausübung, führt unmittelbar zur Unzulässigkeit der Abmahnung.
Zu viel Gedanken auf einmal Danke
nope das stimmt so nicht. Eine abmahnung nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag hat ja gerade zum Inhalt dass der Anwalt zwar im interesse, allerdings ohne wissen des Auftraggeber tätig wird und somit auch unmöglich eine Vollmacht haben kann.

€: Dein zweiten post hab ich erst im nachhinein gesehen. Streitwert ist in der tat hoch angesetzt, und was angemasste GOA geht ist es leider ermessensache der richters, pauschal ausschließen würde ichs in dem fall aber nicht. Deutsche gerichte tendieren leider in den letzten jahren dazu die GOA auch in solchen fällen anzuerkennen (Stichwort ebay abmahnungen).

Aber wie gesagt, es gibt noch mehr punkte warum diese abmahnung schlicht unsinn zu sein scheint, im kernpunkt sind wir uns also einig Smiley

stas2000

Gregsen schrieb:nope das stimmt so nicht. Eine abmahnung nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag hat ja gerade zum Inhalt dass der Anwalt zwar im interesse, allerdings ohne wissen des Auftraggeber tätig wird und somit auch unmöglich eine Vollmacht haben kann.

€: Dein zweiten post hab ich erst im nachhinein gesehen. Streitwert ist in der tat hoch angesetzt, und was angemasste GOA geht ist es leider ermessensache der richters, pauschal ausschließen würde ichs in dem fall aber nicht. Deutsche gerichte tendieren leider in den letzten jahren dazu die GOA auch in solchen fällen anzuerkennen (Stichwort ebay abmahnungen).

Aber wie gesagt, es gibt noch mehr punkte warum diese abmahnung schlicht unsinn zu sein scheint, im kernpunkt sind wir uns also einig Smiley



Die Sache mit Ebay ist aber etwas anders: da wir ja links und rechts abgemahnt, idR aber geht es dort um die UWG "verstoße" wie Widerrufsbelehrung etc . Ich habe während eines RA-praktikums eine Sache bearbeitet: Massenabmahnung bei Ebay. Wer da zahlt ist einfach selbst schuld. Mit GoA hat es nichts mehr zu tun. Hier auch keine GoA, das der RA vorgibt bevollmächtigt zu sein...aber was solls.Wir sind uns einig: NICHT ZAHLEN BITTE!

stas2000

HIER

bitte lesen Seite 18-19

handypaule

stas2000 schrieb:
HIER

bitte lesen Seite 18-19
Hallo
Heut ist ein neues Schreiben per e-mail und per Post gekommen
Sehr geehrte xxxx

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 07. Januar 2008, mit welchem Sie auf die Konformitätserklärung aus dem Manual verweisen.

Wir weisen Sie darauf hin, dass diese Konformitätserklärung nichts am mit unserem Schreiben vom 07. Januar 2008 gerügten Verstoß gegen das EMVG ändert.

Danach reicht eine Konformitätserklärung allein nicht aus, um den Vorschriften des Gesetzes zu genügen, vielmehr muss eine CE-Kennzeichnung auf dem Gerät oder, wenn dies nicht möglich ist, auf der Verkaufsverpackung, der Gebrauchsanweisung oder dem Garantieschein angebracht sein.

Da dies nicht der Fall ist, bleibt es bei der mit unserem vorstehend in Bezug genommenen Schreiben gesetzten Frist. Nach fruchtlosem Fristablauf wird unsere Mandantin gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
xxxxx
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