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Normale Version: Refurbished 3G schon wieder kaputt - Gewährleistung?
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Hallo!

Hab mein 3G vor Ewigkeiten (als ich noch Apple-Garantie hatte) wegen dem abgebrochenen Stumm-Schalter bei T-Mobile eingeschickt und dafür ein "neues" (refurbished) Gerät erhalten.

Jetzt ist bei diesem Gerät der Stumm-Schalter wieder abgebrochen, zudem hab ich nen Lichtspalt. Die Apple Garantie ist sowohl für das alte Gerät, als auch für das refurbished-Phone schon abgelaufen.

Kann ich das Handy mit der T-Mobile Gewährleistung einschicken und ein neues Gerät verlangen (Betonung liegt auf Neu)? (Wohne in Österreich, bitte berücksichtigen)

Danke, Greetz!
Anrecht auf ein neues hast Du bei Gewährleistung nicht, ein Neu- bzw Gleichwertiges bekommst Du wenn nur. Denke da werden zw A & D keine Unterschiede bestehen, was das angeht
mal ne andere frage... was machst du bitte mit den stummschaltern? wie doll drückst du das ding denn zurück? ich meine, wenn du schon geschafft hast, 2 davon kaputt zu machen, würde ich mir mal an deiner stelle gedanken machen...
hatte mein bei t-mobile einschicken lassen wegen ca. 60 harrissen, 10 tage später kam nen kostenvoranschlag von 239 €, klasse ...
habe es nun wieder unrepariert zurück bekommen
den kostenvoranschlag von 239eu hab ich auch mal bekommen als ich meins eingeschickt hatte, zum glück hab ich meins bei wertgarantie versichert, die die kosten übernommen haben...
falls du das iphone nicht versichert hast, siehts glaub ich schlecht aus
@KioTronic: Ich bin nicht der einzige mit diesem Problem, gib mal in Google ein "Stummschalter iPhone" und du wirst sehen, dass das ein sehr weit verbreitetes Problem ist. Der Stummschalter ist anscheinend nur geklebt und bei manchen halt nicht so sauber wie bei anderen...

@xelleron: Das heißt ich bekomm dann wahrscheinlich wieder so ein refurbished Gerät bei dem ich mir nicht sicher sein kann, dass alles einwandfrei funktioniert?

Was würde ne Reparatur dieses Schalters bei iPhone-Werkstätten kosten, bzw. kann man den überhaupt reparieren (da er ja nur geklebt ist)?

Thx!
So ist es auf jedenfall in D. Man bekommt bei Reparatur nie ein neues
(12.11.2009, 13:43)k1ng schrieb: [ -> ]hatte mein bei t-mobile einschicken lassen wegen ca. 60 harrissen, 10 tage später kam nen kostenvoranschlag von 239 €, klasse ...
habe es nun wieder unrepariert zurück bekommen

moment mal! wenn, dann rück auch die ganze wahrheit raus.

das iphone ist dir mind. einmal richtig heftig runtergefallen! das solltest du auch erwähnen...

-> https://iszene.com/thread-26563-post-573...#pid573540
(12.11.2009, 14:00)xelleron schrieb: [ -> ]So ist es auf jedenfall in D. Man bekommt bei Reparatur nie ein neues

wenn nach dem 3. Nachbessern das iPhone immernoch defekt ist, bekommst ein neues. Wenn dein aktuelles nicht mehr auf dem Markt ist sogar das Nachfolgemodell.
Zumindest war es bei mir so. iPhone Classic 3x defekt und dann hab ich ein 3G von Apple bekommen.
Das nennt sich dann aber auch Rücktritt/Wandlung
Nein, das nennt sich Nacherfüllung. Eine Wandlung ist eine gänzlicher Aufhebung des Kaufvertrages.


Wiki:
Nacherfüllung bedeutet, dass der Verkäufer die mangelhaft gelieferte Sache entweder repariert (Nachbesserung) oder eine neue Sache liefert (Nachlieferung). Liegen die Voraussetzungen des Nacherfüllungsanspruches vor, so hat der Käufer die Wahl, ob er Nachbesserung oder Nachlieferung einer mangelfreien Sache verlangt. Grundsätzlich ist der Käufer an seine Wahl nicht gebunden, solange der Verkäufer noch nicht nacherfüllt hat.
(12.11.2009, 15:25)Graif schrieb: [ -> ]wenn nach dem 3. Nachbessern das iPhone immernoch defekt ist, bekommst ein neues. Wenn dein aktuelles nicht mehr auf dem Markt ist sogar das Nachfolgemodell.
Zumindest war es bei mir so. iPhone Classic 3x defekt und dann hab ich ein 3G von Apple bekommen.

Gilt das denn auch wenn man keine Apple-Garantie mehr hat sondern nur noch Gewährleistung seitens T-Mobile?

(12.11.2009, 15:41)xelleron schrieb: [ -> ]Das nennt sich dann aber auch Rücktritt/Wandlung

Bitte um kurze Erklärung, versteh ich grad nicht!

Greetz
Es ist auf jeden Fall so, dass Du auf das ausgetauschte Gerät nochmal 90 Tage Garantie bekommst.
Apple bietet 1 Jahr Garantie an, wenn diese erloschen ist, wird der Rest via Gewährleistung über den Anbieter auf insgsamt 24 Monate "aufgestock". Solltest Du Dein Gerät 2 x getauscht haben und es tritt ein 3. Defekt auf, dann kannst Du eine Wandlung machen, bei der Dir der Anbieter ein Angebot für ein neues Telefon unterbreitet. Das kann zB. eine neuere Variante des iPhone sein, also 3GS.
Frag da aber am besten bei Deinem Anbieter nach. Weiß leider nicht genau, wie das in A läuft. Die Regelung gilt bsp. für T-Mobile D
@Alex78
Die Garantie ist längst abgelaufen, wir reden hier von Gewährleistung.

Und wie kommt ihr bitte immer auf die misteriöse 3x blabla? Das ist gestzlich gar nicht geregelt.
@xelleron: Danke, werd mich mal bei meinem Shop erkundigen.

@Sonni: Vielleicht nicht gesetzlich, aber wenn du ein Gerät kaufst und das dann 3x oder noch öfters tauschen muss weil es irgendwelche Mängel hat, dann kann man sich schon erwarten, dass ein Entgegenkommen des Anbieters (Herstellers) erfolgt. Das nennt man guten Willen (ohne den manche Firmen wahrscheinlich gar kein Geschäft machen würden).

@incalein2009: Wie bereits weiter oben erwähnt, bin ich nicht der einzige mit diesem Problem. Von mir kann ich sagen, dass der Schalter bei mir sehr oft benutzt wird (da viel dienstlich unterwegs) und deßhalb vielleicht "ausleiert". Der Schalter wird von mir ganz normal gedrückt, also nicht mit brachialer Gewalt...

Greetz
(13.11.2009, 12:32)mani_471 schrieb: [ -> ]Das nennt man guten Willen (ohne den manche Firmen wahrscheinlich gar kein Geschäft machen würden).

Nein, das sehe ich anders. Mit guten Willen hat das nichts zu tun, der Verkäufer hat sich nach dem Wunsch des Kunden zu richten, und zwar schon bei der alleresten Reklamation:

Wiki:
Nacherfüllung bedeutet, dass der Verkäufer die mangelhaft gelieferte Sache entweder repariert (Nachbesserung) oder eine neue Sache liefert (Nachlieferung). Liegen die Voraussetzungen des Nacherfüllungsanspruches vor, so hat der Käufer die Wahl, ob er Nachbesserung oder Nachlieferung einer mangelfreien Sache verlangt. Grundsätzlich ist der Käufer an seine Wahl nicht gebunden, solange der Verkäufer noch nicht nacherfüllt hat.