Apple iPhone Forum und Community

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misterxy500

HI,
hab vor 2 Wochen ein Iphone geschenkt bekommen und jetzt ist leider der Ohrlautsprecher kaputt...
Kann man des irgendwie auch ohne Rechnung einschicken?

Hab das Iphone ohne Vertrag mir geholt..


Danke
CHris
ohne vertrag heißt das es kein deutsches gerät ist?

dann musst du dich eh an apple bzw den verkäufer in dem jeweiligen land wenden.

misterxy500

HI,
doch deutsches handy, aber halt in einem onlinestore gekauft...
dann ruf einfach mal bei apple an. die wollen keine rechnung sehen die prüfen es anhand der seriennummer.

nimm die 0800/2000136, dann zu "apple care" verbinden lassen

misterxy500

ist aber kostenlos oder?
der anruf? ja! 0800-vorwahl halt...

misterxy500

ja des klar, und der support bzw. austausch dann?
wenn noch garantie drauf ist, dann ist es natürlich kostenlos. erfährst du alles an der hotline...

misterxy500

tausend dank!!!
hier kannst du auch schauen ob du garantie noch hast!
https://selfsolve.apple.com/GetWarranty.do
Hallo.

Hab zu meinem Anliegen leider nichts in der Suchfunktion gefunden.

Ich habe bei einem ebay-Händler ein iPhone 3GS 32GB gebraucht gekauft. Die Apple Garantie ist abgelaufen, jedoch hat mir der Händler 3 Monate Garantie auf das iPhone gegeben.
Diesen habe ich nun auch schon kontaktiert und er sagte er will es einschicken und von Apple prüfen lassen ob es tatsächlich ein Garantiefall ist oder nicht. Da aus welchen Gründen auch immer (Hab das gute Stück nie fallen lassen) etwas im Gehäuse klappert, liegt es nahe, dass Apple sagen wird das die kein Garantiefall ist.

Meine Frage:

Wer trägt in diesem Fall die Kosten für das Einschicken und das Gutachten bei Apple?

Es ist doch der Händler, der mir 3 Monate Garantie gegeben hat und dieser könnte mich doch nicht zur Kasse bitten o.ä. ?

Nachfragen kommt meiner Meinung nach doof, da er dann sowieso vermutet dass es kein Garantiefall ist, dem ist aber nicht so.

Danke
(30.11.2010, 18:06)iPhone41 schrieb: [ -> ]jedoch hat mir der Händler 3 Monate Garantie auf das iPhone gegeben.

Wie nett von ihm. Desweiteren hat er dir zwei Jahre gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung zu geben. Ansprechpartner ist also der Händler, er hat entsprechend der Gewährleistung für ein einwandfreies Gerät zu sorgen.
Er muss dir keine Garantie geben. ABER!!!

Er muss dir zwei Jahre Gewährleistung geben, kann diese aber weil es gebraucht war auf ein Jahr verkürzen. Dies muss aber dann im Kaufvertrag, bzw. in seinen AGB´s stehen.

Aber Achtung, nach einem halben Jahr greift die Beweislastumkehr.

Wenn er dir 3 Monate Garantie zugesichert hat, ist das rein freiwillig von ihm und da kann er dann auch die Bedingungen selbst festlegen.
Was heißt Gewährleistung genau? Das Gerät hat der Händler meines wissens nach gebraucht gekauft und an eine Person via ebay weiterverkauft von der erst ich es persönlich gekauft habe.
Ich weiß, das iPhone ist durch viele Hände gegangen, aber dennoch habe ich doch Anspruch auf die 3 Monate lange Garantie, auch wenn er diese rein freiwillig festgelegt hat?

Was genau bedeutet Gewährleistung. Muss jeder gewerbliche Verkäufer ein ganzes Jahr Gewährleistung auf seine Geräte geben?? Das wäre mir absolut neu. die AGB's habe ich nie wirklich einsehen können, auf ebay finde ich den Verkäufernahmen unter verschiedenen Anbietern.

Meine einzige Sorge ist nur, dass er das iPhone einschickt, Apple es sogar vielleicht repariert und er mich zur Kasse bittet. Kann dies rechtlich möglich sein, ohne dass er mich vorher informiert? Kennt sich da jemand aus?
Vielleicht weiß ja auch jemand was mit den Problemen anzufangen, die mein Handeln erst verursachen:

1. Es klappert im Gehäuse (Das Geräusch wird nicht von Tasten oder dem Sim-Karten Slot verursacht). Bei Auf und Ab Bewegung ist also ein deutliches hin und her klackern zu hören. Ich kann es nicht genau lokalisieren, aber ich denke der Vibrationsalarm ist nicht die Ursache, da dieser wenn man ihn gleichzeitig anmacht, sich ganz normal anhört.

2. Beim Laden an der Steckdose mit original Apple Netzteil und Datenkabel spinnt mein iPhone total. Meist sofort, manchmal dauert es ein paar Minuten. Vor allem wenn man es nicht frei in der Luft hält, sonder irgendwo Ablegt, reagiert es auf jede touchBerührung falsch (Falsche Apps oder Schaltflächen werden gewählt). Der Horror ist sofort vorbei wenn man den DockConnector aus dem iPhone zieht und es nur noch über Akku läuft. Beim laden via USB oder billigem Steckdosenlader von ebay tritt dies nicht auf.
Ich vermute es hat irgendwas mit der Spannung zu tun, die das touchdisplay irritiert. Aber warum gerade mit original Zubehör und beim anderen nicht!?!

Das Problem mit dem Laden scheint durchaus geläufig zu sein, ein Freund hat genau das gleiche und im Netz liest man auch so einiges. Ich frage mich da nur ob das auf dauer schädlich ist...
Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und hat mit den AGB nichts zu tun. Es ist egal von wo das Gerät stammt, der Händler muss für die Ware gerade stehen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung
Ja, okay. Aber der Sachverhalt ist ja so, dass die Mängel erst nach meinem Kauf bei demjenigen der es vom Händler gekauft hatte aufgetreten sind. Ist dann immer noch von Gewährleistung dir rede?

Und muss er mir nachweisen dass es kein Garantiefall ist oder ich ihm dass es einer ist?

DANKE MAL an der stelle für die schnelle und professionellen antworten, echt super forum!!!
Sicher ist die Gewährleistung gesetzlich geregelt, aber da es sich um eine gebrauchtes Gerät handelt, kann der Händler diese auf ein Jahr verkürzen. Dies muß aber eben mitgeteilt werden. Entweder durch einen Kaufvertrag oder eben dich die AGB's, welchen man ja mit der Abgabe eines Gebotes bei eBay zustimmt und welche jeder Händler auch angeben muß.

EDIT: Du hast es Privat von jemandem gekauft, der wiederum hat es von einem Händler gekauft?

Dann hast du natürlich keinen Anspruch auf Gewährleistung!
Lass einfach mal die Garantie aus dem Spiel, die ist uninteressant und bei Apple ohnehin abgelaufen.

Du hast das Gerät bei einem Händler gekauft, also muss er dir zwei Jahre (bzw. ein Jahr bei gebrauchter Ware) Gewährleistung geben. Punkt.
Das bedeutet er muss jeden Mangel beseitigen der nicht auf dein Verschulden zurückzuführen ist. Soweit zu deinem Recht als Käufer. Wie du jetzt zu deinem Recht kommst ist eine andere Sache.....mahnen, rechtlich drohen etc.

Okay. Ja genau, ich hab es privat über ebay Kleinanzeigen gekauft. Mit dem privaten Verkäufer stehe ich in Kontakt. Wenn es daran scheitern sollte schickt er es für mich zum Händler. Das habe ich diesem auch so gesagt.
Wie kommt es das sich keiner diesem Recht bewusst ist. 1 Jahr Gewährleistung ist echt ne gute Sache oder?!

Aber was ist wenn es sich herraustsellt, dass es doch mein verschulden war. (War es eigentlich nicht, aber er wird ja alles dran setzen das Gegenteil zu beweisen und wenn was im Gehäuse klappert liegt das ja nah)

Dann kann er doch nicht von mir verlangen dass ich irgendwas bezahle, das ist ja seine Sache wie er das beweist oder ob er sich bei Apple ein Gutachten holt. Ich würde doch in dem Fall einfach mein iPhone im gleichen unreparierten Zustand zurückbekommen. Denn es funktioniert ja schließlich noch Prima, wollte mich nur innerhalb der Garantie darum kümmern, nicht dass es wegen der Ladegeschichte oder dem Klappern sofort danach hops geht.

Danke Leudde
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