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Normale Version: Originalverpackung für 350 €
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Erzähl mal wie es ausgegangen ist

*Leopard*

Das ist moralisch unterste Schublade. Das ist mehr als asozial.

Man sollte vielleicht nicht nur an den eigenen Profit denken sondern auch daran, dass die Käufer ihr Geld auch nicht hinter her geschmissen bekommen, sondern in der Regel dafür arbeiten gehen.

Und es spielt keine Rolle, ob der Käufer einfach nur zu blöd, zu faul oder sonst was war. Das ist völlig irrelevant, wenn es um die Einschätzung des Verkäufers geht.

Das ist schlicht weg ein mieser Charakter.

Solche Auktionen sind übrigens ein klares Zeichen, dass eben nicht nur die Reichen oder die Politiker oder wer auch immer so ein mieses Niveau an den Tag legt sondern eben auch ein nicht kleiner Teil unserer Gesellschaft.

So etwas wie Schamgefühl diesbezüglich gibt es nicht mehr so oft.

In meinen Augen ist das glasklarer Diebstahl und Betrug. Juristisch gesehen muss man das sicherlich anders sehen, aber solche Menschen haben jedenfalls keine Anerkennung verdient.

Mit verkäuferischem Talent hat das jedenfalls nichts zu tun.

Ratio

Bei der Auktion ist das Problem, dass es ncht in der Kategorie "Verpackungen" eingestellt wurde. Wäre dies der Fall hätten wir einen typischen Fall von "selber schuld"

Prabhu Deva

eBay sollte einfach alle Auktionen für Verpackungen verbieten und dafür eine eigene Kategorie mit Sofort-Kauf mit durch den Verkäufer vorgegebenem Preis schaffen. Dann würde man ja direkt sehen, welcher Verkäufer seine Verpackung für vielleicht max. fünf Euro verticken will, oder wer Leute abziehen will... Rolleyes
Ich habe kein Mitleid mit den Leuten. Erst lesen und dann bieten. Einige praktizieren das aber anscheinend anders und ebay lässt den Bietern keine Chance mehr da heraus zu kommen, weil Gebotsrücknahmen wenige Stunden vor Auktionschluß jetzt nicht mehr gehen. Und wenn dort eindeutig steht das es sich um eine Verpackung ohne Iphone oder Zubehör handelt, dann sage ich nur:"Pech gehabt"!

Prabhu Deva

Die in Beitrag #40 verlinkte Auktion finde ich selber auch nicht wirklich schlimm, da hier nun wirklich deutlich wird, dass nur die Verpackung verkauft wird. So eine Beschreibung ist aber die Ausnahme. Ich spreche hier von den zahlreichen Auktionen, bei denen das aus eindeutigen Gründen nur bei sehr deutlichem Hinsehen hervorgeht und die Leute durch Titel wie "iPhone OVP" meiner Meinung nach vorsätzlich getäuscht werden. Sowas sollte meiner Meinung nach einfach unterbunden werden. Der Schaden durch den Verbot solcher Auktionen bei den sehr wenigen Leuten, die nur für ein paar Euro ihre Verpackung verkaufen wollten, wäre absolut hinnehmbar im Vergleich zu den dann vermiedenen Konflikten bei den ganzen anderen Auktionen.
mich interessiert deshlab, ob ebay dagegen was tut oder das durchgeht.
moralisch halte ich das schon für grenzwertig, aber muss ja jeder selbst wissen.

vor allem wenn man überlegt, dass ein kleienr schüler sich sein taschengeld dafür absparen könnte und dann so reinfällt. aber pech ist pech. wenn die auktion so fair gschrieben ist, ist es die schuld des käufers finde ich auch.
Hm, ich meine diese Apple Verpackungen können ja beim Verkauf wirklich wertsteigernd sein, manche wollen vielleicht auch die Verpackungen "sammeln" o.ä. Also in sofern kann man doch, wenn man sie nicht mehr braucht, durchaus auch versteigern (natürlich deutlich darauf hinweisen + in die richtige Kategorie!). Verbieten wäre in meinen Augen ziemlicher Blödsinn.
Wenn da natürlich jemand 300€ und mehr für ausgeben möchte - okay. Da kann der Verkäufer nichts für und dies beschert ihm sicher keinen "miesen Charakter" o.ä ...

*Leopard*

@c0rvette . Ja klar. Jemand möchte dafür natürlich liebend gern 300€ hin legen. Der hat ja auch pure Langeweile.

Mag ja sein, dass ihr solche Angebote nicht verwerflich findet, aber verschont uns mit so einem Unsinn.

Wenn jemand seine Verpackung in die richtige Kategorie rein stellt und sauber beschreibt habe ich nichts dagegen. Alles andere ist verwerflich und zeugt definitiv von einem miesen Charakter.
Jep, genau das steht auch in meinem Post. Richtige Kategorie und Beschreibung vorausgesetzt ist das ganze völlig in Ordnung - und wenn DANN jemand 300€ für eine OVP ausgibt ist ihm wirklich nicht mehr zu helfen.

*Leopard*

Dann kann er meine auch noch haben.
Glaube da würde ich auch schwach werden, sie zu verkaufen. Ansonsten bis 100€ o.ä würde ich sie wohl zwecks Wiederverkauf behalten..
also fast alle verpackungen die ich gefunden habe werden unter

Kategorie:
Handy & Organizer > Handy-Zubehör > Für Apple > Sonstige

eingestellt.
@ Leopard

Asozial, moralisch unterste Schublade, Diebstal, Betrug. Du schiest hier ja mit Wörtern um dich.
Die Leute rennen auch scharenweise in den MediaMarkt und lassen sich abzocken. Alles Betrüger.
Da will echt jmd reich werden und betitelt seine Waren auch noch als Geiz ist Geil etc.

Das passt zu deinen Worten.

Das jmd eine ehrliche Beschreibung seiner Verpackung bei Ebay einstellt und eine zweite Rubrik in der auch iPhones gehandelt werden. Man kann extra mehere Rubriken belegen gegen Entgeld. Und dann jmd zu blöd ist durchs Leben zu kommen. Dann ist der Verkäufer also der Betrüger.

Also mir haben schon einige bei Ebay etwas abgekauft wobei ich mir dachte "Oh mein Gott, wie kann jmd für den Schrott noch so viel zahlen". Meine Verpackung habe ich übrigens noch.

Finde aber es absolut in Ordnung und mein Gewissen würde mich nicht plagen bei so einem Handel.
regt euch nicht auf: vor gericht muss man dann als VK erst mal plausibel erklären, dass man für über 300€ davon ausgegangen ist, dass der Käufer wirklich nur die verpackung zur wertsteigerung haben wollte Zwinkern

da das in deutschland nicht möglich ist, da jeder richter ein hirn besitzt, wird damit auch kein VK durchkommen. zur strafe hat er nachher auch noch die anwaltskosten zu tragen! habe selber meine verpackung (in der kategorie "industriebedarf und verpackungen" mit korrekter und transparenter beschreibung für 50 euro verkauft (3GS).

was mich aber wundert: viele bewerten bei 300+€ positiv. das kann ich mir nicht mal durch die "ich biete auf meine eigenen sachen mit 2 accounts"-taktik jedesmal erklären. da stimmt doch was nicht, oder?

Ratio

öhm... das ist aber so mal nicht richtig Naddel.

Wenn du klagst, musst du du beweisen, dass ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Das kannst du ganz leicht per ebay.

Will nun der Verkäufer wegen arglistiger Täuschung anfechten, dann muss er beweisen, dass diese Voraussetzungen vorliegen. Und das ist wiederum abhängig von der Beschreibung des Artikels.

Dem Richter ist es egal, ob nun ein Kaufvertrag über 20 € oder 500 € vorliegt.

Wenn der Käufer sich auf den Standpunkt stellt, dass er nicht wusste, es sei nur die Verpackung gewesen, aus der Beschreibung und der Kategorie geht dies aber eindeutig hervor...nunja, dann ist das Pech und auch der Richter kann da nichts mehr machen. Sowas nennt man Privatautonomie.
ich bin beruflich oft im gerichtssaal und wenn der käufer sagt, es sei kein gültiger kaufvertrag zustande gekommen, weil er sich im artikel getäuscht hat (wollte natürlich das handy, nicht nur die verpackung kaufen), dann kann er vom kaufvertrag zurücktreten. bei ebay hat noch kaum jemand wirklich 300+ € für ne verpackung erhalten. die meisten zahlen erst gar nicht oder klagen das geld wieder zurück. und mit der argumentation "ja, ich dachte, dass der käufer für 300+€ eine verpackung kaufen will" fällt der verkäufer bei jedem richter in der sympathie ganz schnell nach hinten!

recht haben und recht kriegen sind 2 verschiedene paar schuhe! das weiß jeder, der sich nicht durch die doku-soaps blenden lässt. da gewinnt immer der gute ! Smiley
Ich hab mich bei meinem Mobilfunkvertrag auch getäuscht. Schnell mal vor Gericht ziehen ich wollte den doch gar nicht. Ich als Käufer finde das der Vertrag einfach nicht gültig ist! Hier wird langsam echt ziemliche Grütze gepostet.
Manchmal hab ich echt Angst, in Deutschland zu leben. Heute stand auch was in der Bild: Die Deutschen werden immer ärmer und dümmer!
Was man hier liest, wie die Rechtsprechung für die eigene Argumentation zurechtgebogen wird.....tztz
@naddel81 Schön, dass du beruflich oft im Gerichtssaal zu tun hast. Sicher nicht als Rechtsanwalt, sonst hättest du dies erwähnt.
Der einzige Satz, der bei dir passt, ist: Recht haben und Recht kriegen sind 2 paar Schuhe.
Alles andere ist Humbug.
In ebay werden täglich tausende Produkte verkauft, die durchs überfleissige Bieten zu teuer über den Tisch gehen. Auf den zweiten Blick erkennt man oft, diesen Artikel hätte es woanders deutlich günstiger gegeben.
Meiner Meinung nach kann der Richter den Verkäufer noch so unsympathisch finden, die Verkaufsbeschreibung spricht eine eindeutige Sprache.
Der Bieter wurde darauf hingewiesen, er ist volljährig und voll geschäftsfähig. Es ist sein eigenes Verschulden, unachtsam mit seinem Gebot umzugehen. Er darf es ja auch nicht mehr laut ebay zurücknehmen.

Er kann höchstens auf die Gutmütigkeit des Verkäufers hoffen.
Dies gilt natürlich nur, wenn wie in dem letzten Link die Beschreibung eindeutig ist.
Alles andere ist natürlich Täuschung.
Als Käufer einer Verpackung könnte man vom Gebot zurücktreten z.b mit den Gründen:

Artikelbeschreibung ist zweideutig --> bei einigen Verpackungsauktionen der Fall, bei vielen aber auch nicht

Gebot vertippt --> eigentlich sind Gebote bindend, aber wie du schon sagtest wird keiner 300 Euro für eine Verpackung bezahlen in so einem Fall kann man behaupten man wollte nur z.b. 30,- ausgeben.

Zurücktreten meine ich aber auch nur dann wenn man es noch rechtzeitig merkt. Wenn man bezahlt hat und dann nur eine Verpackung bekommt und dann erst den Inhalt liest ist es schwer vom Kauf zurückzutreten denn dann ist er gelaufen.

Ich bin weiterhin auch der Meinung, dass der Verkäufer der "Gute" (solang offen von einer Verpackung gesprochen wird) und der Käufer der "Böse" ist.
Verkaufen würde ich übrigens keine Verpackung, mein Gewissen hätte damit zwar kein Problem aber Menschen die so durchs Leben gehen verkratzen auch gern Autos und schlagen andere in U-Bahnstadtionen --> Minderbemittelt ;-)
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