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Normale Version: Audi geräusch beim verschliessen der Türen
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probier ich mal am we dann is er wieder hier Smiley
(17.08.2010, 20:48)nicerl schrieb: [ -> ]bobby, das ist schmarrn!

Vielleicht solltest du mal lesen was ich geschrieben habe.

Zitat:Wie ich oben schon geschrieben habe kann man, wenn das Auto eine Werkseitige Alarmanlage hat, codieren das er 1x hupt.

Aber macht ihr mal.
(17.08.2010, 20:48)nicerl schrieb: [ -> ]bobby, das ist schmarrn!

1. kann man es bei vorhandener DWA (diebstahlwarnanlage) mittels diagnose-stecker aktivieren, daß es sowohl beim aufschließen als auch beim zuschließen chirpt.

2. braucht man nix zusätzlich verbauen, ein modul ist nicht notwendig. einen workaround dazu gibts im motor-talk.

ich kann das chirpen direkt in meinm FIS direkt de/aktivieren, jeweils fürs aufschließen und zuschließen gesondert. wenn ich per funk zusperre tschirpt es, wenn ich mit schlüssel zusperre passiert nichts. (mach ich in wohnsiedlungen ab einer gewissen uhrzeit!)
das alles kann man codieren.

damit es genau so klingt wie im video, ist ein gesonderter soundgeber notwendig.
bei mir im S3 klingts halt etwas anders.

Das stimmt definitiv nicht! Denn wenn das Steuergerät das nicht kann, dann kannst du gar nichts codieren! Und wenn der A6 keine DWA hat, geht nix...
Wenn der A6 letztes Jahr gekauft ist, geh ich jetzt mal von BJ 2009 aus und dann kann es auch das STG.
Man kann es auch bei nicht vorhandener DWA aktivieren in dem man dem STG einmalig vortäuscht, man hätte DWA verbaut.
Das ist Fakt und erprobt!

und nochmal der Hinweis, wie das geht könnt ihr im Motor-Talk nachlesen.
Den Thread dazu findet man im 8PA-Unterboard, suchen müßte ihr selber.
Das chirpen kann gar nicht funktionieren, wenn man keine DWA hat, weil dann das "Hupmodul" dafür fehlt!
Doch, tut es!
Es läuft über eine der verbauten Hupen!
Glaubt es mir einfach, es funktioniert!
Oder sucht es ganz einfach in Motor-Talk!
Ich schreib doch sowas nicht zum Spaß wenn ich es nicht zu 100% weiß.
Beschäftige mich seit Jahren mit der Codierung von VAG-Fahrzeugen!
Ein schönes Auto brauch keine Geräusche um Aufmerksamkeit zu bekommen.
Aber jedem das seine.
fraaay, in den usa fällst du auf, wenn dein auto nicht chirpt! Zwinkern
denn dort ist das standard. Biggrin

ob das hier jemand braucht oder nicht, war eh nicht die frage.
es ging nur darum wie es geht. Zwinkern
Nur ist es in Deutschland verboten. Somit erübrigt sich eigentlich das Thema.
Die Alarmanlage der Viper ist am besten.

Protected by Viper - Stand back

Smiley
ganz ehrlich, wer steht auf so einen Misst? Das braucht kein Mensch
ich finds geil
schließ mich sn0wleo an, finds auch cool und hab das seit ca. 15 jahren in meinen autos verbaut.
(18.08.2010, 19:21)maxafe schrieb: [ -> ]Nur ist es in Deutschland verboten. Somit erübrigt sich eigentlich das Thema.
da hast du schon recht, es ist verboten. das beruht auf lärmbelästigung.
naja, wenns nix schlimmeres gibt, das kann jeder selbst verantworten und es kommt niemand wirklich ernsthaft zu schaden. Zwinkern
die wirklich verbotenen dinge im straßenverkehr in den aufgemotzten kisten sind viel schlimmer und dadurch kann auch jemand unbeteiligter zu schaden kommen.

das chirpen macht eine mücke nicht zum elefanten. Zwinkern
(18.08.2010, 22:27)nicerl schrieb: [ -> ]da hast du schon recht, es ist verboten. das beruht auf lärmbelästigung.

Nur der Vollständigkeit halber:
Da stimmt so nicht ganz.
Es ist nur verboten, wenn es an die Hupe gekoppelt ist, da das dann einen Verstoss in Sinne von "Benutzen der Hupe in einer nicht-Gefahrensituation" darstellt.
Das "Chirpen" über einen separaten Tongeber ist legal.....
In Ö ist dies definitiv nicht der Fall!
Die Hupe darf man auch in einer "Nicht-Gefahrensituation" benutzen.

Immerhin ist der Lenker verpflichtet bei Inbetriebnahme sein Fahrzeug auf seine Funktion zu Prüfen!
Was heißt, man müßte die Lichter checken usw....dazu gehört allerdings auch die Hupe!
Bei einem Fahrzeug welches serienmäßig mit Hupe ausgestattet ist (natürlich jedes!) muß diese auch funktioneren. Bei nichtfunktionieren der Hupe erhält man in Ö keine Plakete.

Auf den Punkt gebracht, ich bin bei Inbetriebnahme des Fahrzeugs verpflichtet auch die Hupe zu prüfen!
Wikipedia sagt dazu:

Zitat:Die Hupe darf laut § 16 der StVO ausschließlich dazu benutzt werden, andere Verkehrsteilnehmer vor drohenden Gefahren zu warnen oder außerorts die eigene Überholabsicht anzukündigen. Jede andere Verwendung stellt in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit dar, für die im Bußgeldkatalog ein Regelsatz in Höhe von 10 Euro vorgesehen ist.
dann such auch gleich mal in wiki die vorschriften zur inbetriebnahme eines fahrzeuges! Zwinkern
Brauch ich nicht....
Den Unterschied kenne ich auch so.
Das eine betrifft Fahrzeuge im Verkehr, das andere geparkte Fahrzeuge mit ausgeschaltetem Motor..
Mein neuer Audi hupt nur mit eingeschalteter Zündung! Biggrin
Bremse kannst du nur testen mit laufendem Motor!
Lenkung kannst du nur prüfen bei laufendem Motor!
usw usw..
Geparkte Fahrzeuge auf öffentlicher Straße gehören auch zum Verkehr, wenn auch zum ruhenden!
Man befindet sich trotzdem auf öffentlicher Straße.

Eigentlich egal... hupen ohne Notfall ist definitv nicht ausnahmslos verboten.
Es geht viel einfacher mit www.hiir.com damit kann man jeden Sound abspielen ;-) Nettes Teil, jan ich selbst....
Es geht viel einfacher mit www.hiir.com damit kann man jeden Sound abspielen ;-) Nettes Teil, jan ich selbst....
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