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Normale Version: iPhone 4 welches OS wird ausgeliefert?
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Hallo an alle,

ich habe vor einigen Tagen meinen Vertrag verlängert und erwarte nun jeden Tag mein neues iPhone 4.

Was mich interessieren würde, so als Telekom Kunde, welche Software wird ausgeliefert?

Welches OS ist genau installiert und welche Modem-Firmware?

Vielleicht hat jemand in den letzten Tagen sein neues 4er bekommen und kann mir Infos geben?

Danke schön
iOS4.1 und Baseband 02.10.04 - alles andere wäre enorm verwunderlich.

MfG
Jack
Kann dem nur zustimmen.
Habe mein iPhone vor drei Wochen mit der oben genannten FW bzw. dem Baseband bekommen.
Da nichts neueres releast wurde, wird es bei dir wohl auch so sein.
grrrr.....vielen Dank für die schnelle Info.

Also nichts mit kostensenken und unlock :-(
Die Werksfreien Geräte kosten doch nur noch 630€ (16gb) und 730€ (32gb) im Apple Store.
Damit sind die Preise England und Frankreich entsprechend. Also wo du da noch zusätzlich Kosten sparen willst ist mir unklar. Smiley
Kann man eine vvl wiederrufen?
"vvl" = Vertragsverlängerung ???

Kommt drauf an... Im Shop abgeschlossen -> Nein
Online / per Telefon -> Ja (14 Tage Widerrufsrecht / Fernabsatzgeschäft)
Ich denke 14 Tage . Xellron ?
Dann könnte er ja doch noch kosten sparen und unlocken (werksfrei)... Zwinkern
Ja es kam wie es kommen musste:

iPhone 4 16 GB Black
Version: 4.1 (8B117)
Modell: MC603DN
Modem: 02.10.04

mhm...tja...hätte wohl doch mal mehr gegoogelt...na ja seis drum...
Also Kostensparen war nicht wegen des Anschaffungspreises sondern wegen der D1 Tarife ;-) denn das geht ganz sicher billiger.
Kannst Du nicht mehr widerrufen?
Wenn er das Telefon schon ausgepackt und benutzt hat? Ich denke eher nicht. Davon abgesehen, was hilft es ihm? den Vertrag hat er jetzt wirksam verlängert, hat ihn also eh am Hals, dann kann er auch das iPhone von der Telekom behalten ...
Wenn er den Vertrag online oder am Telefon verlängert hat, könnte er die Verlängerung widerrufen und sich ein freies iPhone mit Provider seiner Wahl holen.

Dass das iPhone nun bereits genutzt wurde..., da hast Du recht!
Die Prüfung der Ware ist unerheblich, dazu gab es vor sehr kurzer Zeit ein Urteil des BGH.
Das Urteil ist vom 3. November 2010 – VIII ZR 337/09 und sofern per Fernabsatzmedium bestellt wurde greift für die Vertragsverlängerung auch § 312b ff. BGB.

Aber warum schließt man einen Vertrag bei einem Provider ab um von vornherein das Gerät mit einem anderen Netzanbieter zu nutzen?

MfG
Jack
Hi,
ohne jetzt tief in die Materie eindringen zu wollen. Zunächst einmal wissen wir nicht, ob der Vertrag wirklich online bzw. per Telefon verlängert wurde ... oder im Laden. Und wir wissen auch nicht, wann er seine Bestellung aufgegeben hat.
Davon aber mal abgesehen, wäre es zu prüfen, ob die Vertragsverlängerung eines bestehenden Vertrages bei gleichbleibenden Konditionen mit einem neuen Vertrag juristisch gleichzusetzen ist.

Selbst wenn das so sein sollte, worauf ich nicht wetten möchte, bleibt die Frage, ob zur Prüfung der Beschaffenheit die Aktivierung und Nutzung als Telefon nötig ist ... aber auch hier gilt dann wieder: Grundvoraussetzung wäre Bestellung per Telefon / Internet / Brief und Zustellung per Post ... was wir wieder nicht wissen ... schon bei Abholung im Laden hat sich das Thema eh erledigt ...

Aber ich stimme Jack zu: Wenn es eh ein anderer Provider werden soll, wieso bindet man sich einen Vertrag ans Bein? Da gibt es doch bessere und günstigere Lösungen, um an ein iPhone zu kommen.

Gruß,
Sascha