Hallo,
darf man auch ein ein iPhone 4 innerhalb des 14 tätigen Widerrufsrecht (Vertragsverlängerung per Telefon) zurück geben?
Bitte beachten, habe natürlich die OVP geöffnet und getestet und wieder in Auslieferungszustand versetzt.
Wolle
Musst aber bei Kratzern oder ähnlichem eventuell Ersatz leisten.
Falsch.
BGH Urteil vom 3. November 2010 – VIII ZR 337/09
MfG
Jack
@Jack
Hättest das nicht auch mal für die faulen unter uns verlinken können?
(08.11.2010, 21:27)Jack-THE_Rapper schrieb: [ -> ]Falsch.
BGH Urteil vom 3. November 2010 – VIII ZR 337/09
MfG
Jack
Tolle Antwort!
BGH Urteil vom 3. November 2010 – VIII ZR 337/09 sagt----------> Falsch
Respekt Herr Richter, kurz und knapp.
(08.11.2010, 21:25)Ratio schrieb: [ -> ]Musst aber bei Kratzern oder ähnlichem eventuell Ersatz leisten.
Ja, ist klar. Aber hatte dieses Teil nur übers WE (ist schon wieder wech) und ausserdem bei dieser Verarbeitung, musste schon was Besonderes machen, um Kratzer rein zu kriegen.
Danke, auch an iPapari
Zitat: Inbetriebnahme der Ware läßt das Rücktrittsrecht in den meisten Fällen erlöschen. Ausgenommen ist davon natürlich u.a. der Fall, daß die Ware im Ganzen nicht funktionstüchtig ist (ich nenne es mal "Neudefekt")
Können da Sachkundige was zu sagen?
Ehrliche Antwort - Hast du dir auch nur eine Minute Zeit genommen das erwähnte Urteil zu googlen?
MfG
Jack
@Jack:
danke für das Urteil, aber:
Nach dem Urteil kann der volle Preis nur zurückverlangt werden, wenn man das Gerät untersucht hat.
Wenn man es benutzt hat gilt wiederum etwas anderes. Ist also wie immer einzelfallabhängig.
Edit: eigentlich schleierhaft wie das zum BGH ging. Das Urteil gibt ganz genau das geltende Recht wieder
Klick
Ich würde es mal versuchen bei der tcom oder wo es gekauft wurde
(09.11.2010, 12:45)Jack-THE_Rapper schrieb: [ -> ]Ehrliche Antwort - Hast du dir auch nur eine Minute Zeit genommen das erwähnte Urteil zu googlen?
MfG
Jack
Ehrlich Antwort: Nein
Aber jetzt natürlich.
Es ist kein Urteil, sondern ein Zitat (in meinem Text) von einem User in einem anderen Forum.
Gruß, Wolle
Ach noch etwas, es handelt sich nicht um das IP4 aus UK, sondern habe eine Vertragsverlängerung inkl. IP4 beendet.
Erfahrungsbericht Widerrufsrecht T-Mobile:
1,5 Wochen getestet, telefoniert und SMS genutzt. Dann zurückgeschickt.
Nach 3 Tagen hat T-Mobile den Vertrag aufgehoben. Angefallene Kosten stellt T-Mobile anteilig in Rechnung.
Es handelt sich nicht um mein iPhone, ich bin weiterhin bei der Telekom, war das Handy meiner Freundin, die jetzt rumdum glücklich bei O2 ist/war.
Immer wieder Versuchen Händler (jetzt nicht die Telekom AG) für die normalen Gebrauchsspuren von Artikeln die über die Fernabsatzvertäge verkauft wurden Ansprüche geltend zu machen. Erfolglos.
Es hier wohl gemerkt um die normalen Gebrauchsspuren. Ein Wasserbett wird nun mal mit Wasser gefüllt und ein Handy in die Hosentasche gesteckt.
Jedoch behalten sich einige Händler verständlicher Weise vor mit Kunden die mehrfach vom §312d BGB Gebrauch gemacht haben, schlicht kleine Geschäfte zu machen.
@Ratio
Faktisch falsch, das aber im Detail zu erklären stünde in keinem Verhältnis zur Ernsthaftigkeit des Threaderstellers mit seinem Interesse die hier zur Verfügung gestellten Informationen gewissenhaft zu nutzen.
MfG
Jack
ich muss zugeben, dass ich grade auf dem Schlauch stehe und dein Post nicht verstehe
Heisst: es ist zu kompliziert und das der Threadersteller es eh nicht befolgen wird
so würde ich es verstehen
das hab ich verstanden xD
Wie gesagt, so verstehe ich das.. Stimmen muss es nicht
(09.11.2010, 15:18)Jack-THE_Rapper schrieb: [ -> ]@Ratio
Faktisch falsch, das aber im Detail zu erklären stünde in keinem Verhältnis zur Ernsthaftigkeit des Threaderstellers mit seinem Interesse die hier zur Verfügung gestellten Informationen gewissenhaft zu nutzen.
MfG
Jack
Da ich ja der Threadersteller bin, ist diese Aussage eine Unterstellung.
Natürlich kann ich für mich googeln...........aber ein Forum ist doch mehr die Praxis und (event.)
für andere User könnte es auch von nutzen sein.
Wolle