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Woher kommt die Aussage/Wissen?
Hier geht es nicht um irgendwelche RE die nicht bezahlt worden sind, sondern um Drittanbieter Leistungen die versucht werden mir untergeschoben zu werden....
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Das ist doch logisch das du bezahlen musst wenn du den Fall verlieren solltest.
Dein Junior hat das gekauft und du musst bezahlen, das ist einfach so. Das hat doch nix mit unterschieben zu tun!
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Das ein Junior aber mit 11 nicht geschäftsfähig ist, ist bekannt, oder?
Und wenn er was kauft, muss ich immer zustimmen/abzeichnen/Einverständniserklärung abgeben! Ansonsten nichtig....egal ob Vertrag auf mich läuft.....
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Ich versteh überhaupt nicht, warum Congstar das so unseriös abzieht. Zig Mahnungen, Drohungen, Weiterleitung an zwei Inkassounternehmen, persönlich jemanden vorbei schicken. Das zeigt, dass die es hier eindeutig mit Einschüchterung versuchen wollen und viele hätten sich das wahrscheinlich schon erspart und gezahlt. Ein Mahnbescheid beim Gericht zu beantragen ist normalerweise dann schon viel früher üblich und nur auf den muss man dann erst auch reagieren. Das zeigt hier, dass Congstar weiß, dass sie vor Gericht damit nicht durchkommen würden, ansonsten wäre die Sache schon lange bei Gericht und der Anwalt hätte etwas vorliegen. Sowas dauert kein Jahr.
Und man sollte sich immer gegen sowas wehren unabhängig von den Kosten. Denn das kann auch anderen Verbrauchern helfen.
Ich glaube eigtl. nicht, dass du vor Gericht verlieren würdest. Verbraucherschutz schreiben die Gerichte schon groß. Allerdings seh ich halt ein Problem, wenn du am Anfang keinen schriftlichen Widerspruch gegen das Abo gemacht hattest. Das mit der Zeit des Zustandekommens des Abos, worauf du gewartet hast, das hättest du dann ggf. vor Gericht klären müssen. Am wichtigsten ist erst mal ein Widerspruch.
Aber so wie sich Congstar verhält, glaub ich nicht, dass die überhaupt vor Gericht gehen. Kann man dir nur wünschen, dass sich das Problem bald erledigt.
Lg partychick
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Klar ist das bekannt, aber ein beweis das es auch er war hast du nicht oder? Dann könnte es auch einfach nur eine schlechte Ausrede sein.
Ich will dir ja nix böses, nur damit du mal ein bisschen weiter denkst. Denn das kann ganz böse in die Hose gehen, gerade bei so großen Firmen.
Wer weiß was da im Hintergrund läuft, evtl schmieren sie das Gericht oder was weiß ich
Wie hoch ist denn die Rechnung überhaupt?
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Klar die großen Firmen schmieren alle unsere Gerichte, ich bitte dich. Zum Glück denken viele nicht so wie du und wehren sich.
Lg partychick
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So einfach mit dem Widersprechen beim Abo ist das nicht....wenn es mal abgeschlossen ist (egal wie) muss ICH das ganze Kündigen und beenden! Also hatte ich bei den ganzen Anbietern angerufen usw.... Sonst hätten die munter weiter auf mein Konto gebucht. Congstar hat sich dafür nen feuchten interessiert, aber MIR die RE dafür stellen....
Es steht alles hier eigentlich erklärt/beschrieben.....
Wenn Ihr eine RE bekommt, wo eine Dienstleistung drauf steht die nicht der RE-Steller vollbracht hat, sondern ein 3., reklamiert Ihr ja auch nicht bei dem 3. sondern beim RE Steller, oder? Genau so hab ich das gemacht.....Ausreden wie "wir bieten nur die technische Grundlage blablabla...." intressiert mich nicht die Bohne, wozu auch?!
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Warum sollte auch das Gericht geschmiert werden? Hier gehts nicht um Millionen.
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Tja das ist so ne Sache. Aber dein Anwalt müsste das ja eigentlich wissen.
Du hast ja in dem Sinne wegen dem Abo keinen Vertrag mit Congstar abgeschlossen, sondern der Vertrag zum Abo mit dem Drittanbieter. Congstar ist nur dazu verpflichtet das zu verrechnen. Widerspruch und Kündigung sind 2 verschiedene Begriffe. Wenn der Vertrag zum Abo unwirksam ist, da dein Sohn übrigens nur beschränkt geschäftsfähig ist (7-18 Jahre), heißt der Vertrag ist schwebend unwirksam bis du dein Einverständnis innerhalb von 14 Tagen gibst (Ausnahme sind Alltagsgeschäfte die nicht zum Nachteil sind), ansonsten ist er unwirksam. Mit nem Widerspruch widersprichst du dass ein Vertrag überhaupt zu stande kam. Mit einer Kündigung beendest du einen bestehenden Vertrag. Das könnte eben negativ ausgelegt werden, wenn du keinen Widerspruch geschrieben hast. Widerspruch kannst du immer schreiben, sollte man bei sowas auch immer, um sich abzusichern, falls es vor Gericht geht.
Lg partychick
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@f4k3r
Aber von den Drittanbietern. Congstar ist ja hier nur der der das Geld einzieht und an den Drittanbieter weiter gibt. Congstar verdient daran nix.
Lg partychick
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Klar verdient Congstar daran. Sonst macht das mit den Drittanbietern kein Sinn. Congstar hat ja den Aufwand mit dem Eintreiben des Geldes. Das Video ist auch gut.
@f4k3r
In der Gesamtheit sicherlich. Aber jeder Fall wird einzeln behandelt oder meinst du jetzt wirklich, dass Congstar alle bestochen hat? Irgendwo wird es dann ziemlich absurd.
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Habt Recht, ich dacht, ich hätt vor kurzem irgendwo gelesen, dass die dazu verpflichtet sind. Hab ich wohl verwechselt.
Lg partychick
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Aber der Fall oben mit debitel hat etwas andere Voraussetzungen als du hier. Aber grundsätzlich seh ich das wie du und ich denke dass Gerichte das auch so sehen und Verbraucher schützen wollen. Dass Anbieter überhaupt so einen Scheiß unterstützen ist echt ne Frechheit und dann noch so ein Theater machen. Bleib auf jeden Fall dran.
Hab gelesen dass die Anbieter die Forderung vom Drittabieter aufkaufen und dann noch draufschlagen.
Lg partychick
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so mal ein kleines update.....
es hat doch über 15 Monate gedauert, heut kam ein Mahnbescheid vom Amtsgericht. Diesem werde ich natürlich fristgerecht widersprechen und Einspruch in allen Kosten einlegen. Dann warte ich mal ab.
Stay tuned....
.... dann wird die Gegenseite aufgefordert, den Anspruch zu begründen, wenn die Gerichtskosten eingezahlt werden. Da wirst du dann auch genau erfahren, wann / wie ein Vertrag zustande gekommen sein soll.
... die Anspruchsbegründung wird dir dann zugestellt werden mit Aufforderung, eine Erwiderung abzugeben.
... spätestens dann solltest du dich um einen Anwalt bemühen.
klar musst du das vor dem AG nicht.... aber ratsam ist es dennoch. Als Laie kannst du alles durch einen einzigen falschen Satz versemmeln.