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Tausch oder Reparatur bei zu schwacher Vibration?
#21

Stimmt, dazu müsste ich aber erst mal einen ACPP kaufen. Wie ist das denn wenn die dann das iPhone tauschen, muss ich für das taushgerät auch wieder nen ACPP abschließen oder kann man den übernehmen?

@ratio: mein Verkäufer hat das iPhone von einem Geschäftspartner geschenkt bekommen, daher hat der keine Rechnung. Das hatte mich zwar erst misstrauisch gemacht (zumal der Preis recht gering war), ich habe das iPhone aber dann bei Apple telefonisch prüfen lassen und die meinten, es sei alles ok.
Ich denke, es bleibt nur der weg über den Apple Reparaturservice bzw. der vorabtausch.
Ach, wenn ich den ACPP abschließe, habe ich dann ein recht auf vorabtausch? Oder kann Apple ablehnen und erst mal schauen, ob sie es reparieren. Vermutlich sind die Geräte beim vorabtausch die gleichen wie sonst auch.
@gibbi: der laden in Kassel ist ein Apple Supporter "Laden". Der nette Herr dort meinte, sie dürfen alles reparieren außer iphones. Deswegen werden die dort wohl auch nicht tauschen, denke ich. Werde ih morgen aber noch mal abklären.
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#22

So, ich habe vorhin noch mal mit der Supporter Firma in Kassel telefoniert, die können vor Ort keine iPhones tauschen.
Nun bleiben mir also folgende Optionen:
1. Das Gerät so behalten wie es ist und sich mit der schwachen Vibration anfreunden. Sonst läuft alles prima.
2. Das Gerät zum Reparaturservice schicken und hoffen, dass es repariert werden kann oder dass das Austauschgerät in top Zustand ist.
3. ACPP abschließen und Vorabtausch beantragen und dann auch wieder auf ein gutes Austauschgerät hoffen.
4. Gerät privat verkaufen und die Entscheidung dem Käufer überlassen (jemand würde es wahrscheinlich so für 600 Euro abkaufen).
Da mir beim 3GS die Vibration manchmal den Anruf "gerettet" hat, würde ich nur ungern darauf verzichten und tendiere daher nicht zu Option 1.
Tja, was soll man machen? Schwierig.
Ach, eine Bekannte, die beim Rechtsanwalt arbeitet, glaubt, dass ich Anspruch auf ein Neugerät von Apple habe, weil ein versprochenes Produktmerkmal (Vibration) nicht eingehalten wird. Als juristischer Laie vermag ich dies aber nicht zu beurteilen. Jemand von euch vielleicht?
Grüße
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#23

Nein, bei Apple hast du kein Anspruch auf ein neues. Ein Neugerät gibt's bei Gewährleistung, nicht bei Garantie. Bei der Garantie ist Apple frei mit dem was sie tun.

Ich würde zu Option 3 tendieren. Austauschbarste sind schon ok. Merkt man gar nicht. Und wenn doch... Grade nochmal einen Vorabtausch machen.
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#24

Danke für die Klärung.
Ja, Option 3 liegt auch bei mir etwas vorn. Ich hatte mich bis dato noch nicht mit dem ACPP auseinandergesetzt, habe aber nun hier im Forum dazu ein paar threads gelesen. Anscheinend kann ich den ACPP auf das austauschgerät übertragen lassen, das wäre gut. Und früher gabs den ACPP preiswert in der Bucht, aber heute bleibt nur der Kauf zum normalpreis (69 euro) bei Apple, oder?
Und ich brauche noch eine Kreditkarte, das ist nicht so schön.
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