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IPad- Ab wann registriert? Hilfe
#1

Hey Leute,

ich habe Anfang November ein IPAD gekauft (Original verpackt und verschweist), der Vorbesitzer hat es aus einem Gewinnspiel (Bescheinigung vom 26.10.2010). Ich selbst habs Anfang November zum 1. mal mit iTunes gesynct.

Ende Dezember hab ichs wieder verkauft. Der Käufer behauptet, dass Apple ihm mitgeteilt hat, dass die Garantie für das Gerät bereits seit Mitte September läuft.

Nun die Frage, wie kann Apple sagen, dass die Garantie seit mitte September läuft, obwohl ich selbst es seit Anfang November zum 1. mal mit iTunes in Betrieb hatte.

Danke für eure Hilfe, wär echt wichtig.. Der Typ stresst voll rum deswegen und will n Anwalt einschalten.

Liebe Grüße
Sandra
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#2

Meines Wissens müsste die Garantie ab der ersten Aktivierung laufen, also in deinem Fall ab Anfang November, wenn es vorher wirklich originalverpackt war.

Aber der Typ hat ja sowohl sowieso nen Schaden, wegen weniger als einem Monat Garantiezeit einen Anwalt einschalten..? Gruebel
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#3

Ganz einfach, ruf bei Apple an, schildere das Problem und sag denen du hast einen Nachweis, der belegt, dass es vor 26.10 garnicht aktiviert worden sein konnte, weil es OVP war. Die wollen dann, dass du denen die Rechnung faxt oder scannst und per email schickst. Dann ändern die das ab im System und schon ist das Problem gelöst. Das war so bei meinem ersten iPhone. Hatte es im Mai 2008 gekauft und aktiviert, die Garantie lief aber schon seit November 2007.
Die Rechnung mit Imei von T-Mobile hatte das Problem gelöst
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#4

Wenn das iPad aus einem Gewinnspiel stammt, ist die frage wer das Gewinnspiel betrieben hat. Wenn es Mediamarkt / Saturn / T-Mobile oder so war, dann sind das "autorisierte" Verkäufer , und die Garantie läuft ab dem Datum wo es an den neuen Besitzer ausgehändigt wurde. War die Verlosung aus einem Betrieb oder eine Tombola, sind das "keine" autorisierten Verkäufer, und es gilt das Verkaufsdatum an den Betrieb oder der gleichen.

Und man bedenke, das Apple ja für jedes "neue" Handy/ iPod / iPad nur 90 Tage nach "Verkaufsdatum" telefonischen Support gewährt. Dann wäre es schon blöd, wenn jemand das Teil als Neu kauft, ruft da bei Apple an, und die sagen das iPad oder so ist schon zu alt.
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#5

du das juckt da keinen, ich hab trotzdem angerufen Biggrin Die haben mir geholfen
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#6

Hallo,

der Typ hat angeblich schon angerufen und Ihm ist gesagt worden, dass die 90 Tage schon rum sind.

Das Ipad stammt von einem Gewinnspiel von Fleurop.

Ich hoffe, dass Apple die Garantie ab 26.10. macht. Der Typ stresst voll rum, will 60 EUR weniger zahlen, etc..


Liebe Grüße
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#7

Dann soll Sie anrufen. Dann wäre es gut, wenn wir erfahren, was Apple von dem Problem der Aktivierung und des Garantiebeginn`s zu sagen hat. Ich ahbe auch ein freies iphone 4 aus Frankreich. Das wurde am 07.07.2010 in Frankreich im Apple-Store gekauft, am 20.07.2010 habe ich es bekommen. Dann aus dem Paket ausgepackt , aus der Folie befreit eingeschalten und aktiviert. "Garantiebeginn 07.07.2010" Soviel dazu.
Ich bin gespannt. Vielleicht werden wir schlauer.
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#8

Normalerweise beginnt die Garantie eines Gerätes ab dem Kaufdatum zu laufen und nicht ab der ersten Inbetriebnahme. Alles andere wäre auch kompletter Blödsinn.

Aber deswegen einen Anwalt einschalten??? Ich weiß ja nicht. Aber es steht jeden Tag ein neuer Kleingeist auf.

Was hattest Du denn im Angebotstext von wegen Garantie geschrieben?
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#9

s Problem ist, dass wir die Auktion zurückgezogen haben. Das heißt weder ich noch er können sich auf die Ebay Auktion beziehen. Denke ich...

Das war der Text bzgl Garantie:Verkauf von Privat, es wird die Herstellergarantie durch die beigefügte Rechnung übertragen. Keine Rücknahme, Umtausch oder Kauf auf Probe. Ebaygebühren werden vom Verkäufer getragen, Versandkosten trägt der Käufer der Ware.
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#10

Seit wann ist ein Gewinn mit Rechnung?
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#11

Gewinnbescheinigung zählt als Rechnung
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#12

Das wäre mir neu, aber was sagt denn Apple nun dazu? Hast schon angerufen oder geschrieben, dann dauert es allerdings bis eine Antwort kommt. Ruf doch mal an :-) Apple 08002000136
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#13

sonst sag einfach, er muss das ipad ja nicht haben und er solle es dir aushändigen und du zahlst ihm sein geld zurück und verkaufst es an einen anderen. 60€ weniger wg. 2 monate weniger garantie ist ne frechheit
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#14

Ich weiss nicht . 60,-€ hin oder her, aber Apple gibt 12Monate Garantie und wenn da dann schon 2 o. 3 Monate weg sind , ist das schon viel würde ich sagen. Wäre interessant, zu wissen, wenn es bei Ebay angeboten war, in welchem Zustand wurde es angeboten.

- Für wie viel ist es weg gegangen? Was für ein Model war es den. Ich sehe so bei Ebay ein 16GB + 3G zB. in einem "alter" von 3Monaten etwa kostet um die 430,-€ .
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#15

er hat 480 eur gezahlt.
Er wusste, dass die Gewinnbescheinigung vom 26.10. ist.
Er wusste uach, dass das Gerät ca 3 mal in Benutzung war.

Angerufen hab ich noch ned, brauch erstmal ne Kopie der Gewinnbescheinigung von Ihm....
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#16

So hab bei Apple angerufen. Finde den Support echt super nett. War insgesamt bei 4 Mitarbeiter, jeder sehr nett...
Leider konnten Sie mir nicht weiterhelfen, da die Geräte von Fleurop wirklich zum 15.9. registriert wurden.
Sie meinte jedoch, dass mir der Typ nichts ankann, da es ein Privatverkauf war. Er hat das Gerät jetzt über 6 Wochen und ist jetzt erst dahergekommen.
Mal sehen er wollte den Anwalt einschalten, soll er.....

Danke für eure Hilfe.
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#17

Also hat Apple das Datum bestätigt Auf den 15.09.2010. Nun ob es ein Privatverkauf war oder nicht ist egal. Wenn man etwas verkauft , kommt es auf die Beschreibung im Angebot an. Wenn der Typ auch das Gerät nun 6Wochen hat, kommt es darauf an, wann hat er das erste mal darauf aufmerksam gemacht? Immerhin, bekommt man schriftliche Bestätigungen bei Apple sehr schweer oder es dauert lang bis man da etwas bekommt (habe es bei meinem iPhone4 selbst erlebt, hatte beim Zoll Probleme, weil das schon 2mal getauscht wurde im "Vorabtausch" und hatte keine Bescheinigung der neuen Seriennummer bekommen und der Nachweis hat tatsächlich auf Anfrage 3Wochen gedauert) .

Also wenn ich ein teil kaufe und bezahle viel Geld dafür , und würde hinterher merken das man mich hinters Licht geführt hat, würde ich auch einen Anwalt einschalten. Es geht ja darum ob in der Beschreibung darauf hingewiesen wurde, das es sich um einen Gewinn handelt oder ob es ein Kaufgerät ist. Das wissen wir hier eben nicht wie es beschrieben war. Könnte aber ein Rechtsfall sein
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#18

Juristisch gesehen ist eine kürzere Garantie als angegeben ein Mangel. Dies wiederum berechtigt den Käufer zur Minderung. Ob jetzt 60 € angemessen sind für einen Monat sei dahin gestellt. Aber generell ist das schon ok was der Käufer will.

Letztendlich kommt es aber tatsächlich darauf an was im Angebot stand. Wenn du jegliche Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen hast und von dem laufen der Garantie nix wusstest wirds wieder düster für den Käufer.

Tipp: Gib ihm 30 € zurück und lasst es gut sein.
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#19

Sie hat das Teil ja auch nur gekauft , weil Sie schreibt, das Sie es vom Vorbesitzer eingeschweißt gekauft hat. Wenn Der Vorbesitzer also im Angebot geschrieben hat "aus Verlosung" und Sie hat davon nichts geschrieben, ist dieses eine Täuschung.
Hat Sie im Angebot geschrieben "NEU" ist dieses eine falsche Artikelbeschreibung,
Hatte Sie geschrieben das Sie es benutzt hatte?
Und wenn ich rechne, das der Käufer ende Dezember das iPad bei Ebay ersteigert und das Teil läuft mit der Garantie seit 15.09.2010 sind das bei mir schon 3,5 Monate.
Wie heist es doch so schön im Gesetzesblatt " Unwissenheit schützt nicht.
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#20

trotzdem können wir hier ebay ja nicht mit einbeziehen da er das gerät außerhalb ebay gekauft hat. im angebot stand drinnen, dass ich das gerät ca 3 mal in benutzung hatte.
er war bei mir zu hause, wir haben die auktion zurückgezogen, er hat das gerät gesehen, wusste von der gewinnbeteiligung und hat es trotzdem gekauft.
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