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Hausdurchsuchung heute morgen bei mir von der Kripo!
#21

das liegt wohl nur daran, dass der von der ganzen Sache noch nix weiß und die nicht wollen, dass er davon Wind bekommt und sich aus dem Staub macht.

Sonst fällt mir nichts ein was dich daran hindern könnte ihn zu kontaktieren. Würde an deiner Stelle die Gründe bei der Kripo mal erfragen, interessiert mich nämlich mal brennend.
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#22

Okey, das reicht auch erstmal... Ich werde einfach mal weiter berichten... Danke erstmal!!!

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#23

Damit die § nicht noch mehr werden.

1.) Das Gerät gehört den Bestohlenen und wird eingezogen.
2.) Der Kaufvertrag besteht weiterhin, jedoch ist er Dir jetzt die Ware schuldig.
Du mußt jetzt wiederum die Ware oder das Geld einklagen. Nicht schön für Dich.
3.) Verkaufst Du es jetzt oder beschädigst es, dann stehst Du dafür grade.

Mit dem Anwalt haben die Vorredner nicht unrecht, jedoch benötigst Du diesen zur
Klageerhebung gegen den Verkäufer.

Aber so war es bei mir.
Ich hab vor Jahren mal diesen Treffer gelandet.
Die Ware war weg und die Kohle auch.
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#24

Um nochmal kurz nachzuhaken....
War es nicht so, dass wenn man eine Sache "gutgläubig" erwirbt, sie auch behalten darf?
Wobei ich irgendwo noch im Hinterkopf habe, dass es einen Unterschied macht, ob man dabei von privat oder von einem Gewerbetreibenden kauft?
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#25

gutgläuber Erwerb ist aber bei abhanden (=gestohlenen) Sachen nicht möglich, siehe §§ 932, 935 BGB.
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#26

Da bin ich auch der Meinung. Schließlich habe ich es ja gutgläubig erworben!

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#27

Meines Wissens nicht.
Und ich hab das auch mal zu spüren bekommen.
Seitdem ist für mich eBay und Co ein rotes Tuch.
Ich glaub, da sind 30% Sachen drin die geklaut sind.
Wenn ich alleine durch die Bau- und Baumaterial schauen.......das stammt 50% frisch von der Baustelle.
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#28

@KioTronic: siehe oben, hast du nicht.
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#29

Na gut. Ich will hier nun auch nicht rumspammen... Lass das Thema erstmal beenden. Danke für eure zahlreichen Kommentare! Ich werde euch auf dem laufenden halten!

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#30

(23.02.2011, 14:34)KioTronic schrieb:  Hatte mir von dem Verkäufer damals Nr Rechnung erstellen lassen mit Name und Adresse! Bin wohl auf hehlerware reingefallen!

Wobei ich mir fast nicht vorstellen kann, dass der ne Rechnung mit dem richtigen Namen und der richtigen Adresse ausstellt, wenn er weiß wo die Ware herkam.

Auf jeden Fall, ne saublöde Geschichte von dem A... :thumbdown: Tut mir leid für dich!
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#31

Der, von dem ich das iPhone habe, hat ein Handyladen. Da habe ich das Handy auch abgeholt. Alle Daten, samt Anschrift habe ich der Kripo gegeben!

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#32

Du wirst der Hehlerrei beschuldigt und egal ob bewusst oder unbewusst wirst du dafür belangt!

Tut mir leid!
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#33

@Pokora:

das ist Blödsinn. Er wird erstmal nur beschuldigt. Wenn ihm keinerlei Vorsatz nachgewiesen werden kann - so sieht das hier für mich eher aus, da der Verkäufer auch noch einen Laden hat - wird er auch nicht dafür belangt!
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#34

Da sieht man mal, sie suchen schon nach den IMEI Nummern.
Nur nicht wenn Deine Wenigkeit beklaut wurde.
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#35

Die Eigentums-/Besitzverhältnisse sind ja schon eindeutig erklärt worden.

Was mich interessieren würde ist, ob das ganze in Berlin stattgefunden hat. Da ich mich an mehrere Threads in diversen Foren aus dem Dezember erinnere, wo gefragt wurde, ob Preise bei ebay in Ordnung wären, die mehr als günstig waren. Da ging es darum, dass der Verkäufer mehrere 4er rumliegen hätte, die er für 400€ oder so verkaufen wollte.

Hatten wir hier auch einen Thread zu, finde ich aber nicht mehr...

Deswegen kann ich immer nur wieder mahnen und warnen vor vermeintliche Schnäppchen bei ebay und ähnlichem...
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#36

Das ganze hat sich in Hamburg abgepielt!

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#37

Hi

nur wie die Polizei da auf Dich kommt ,wenn die den Verkäufer nicht kennen ,
evtl. ist dann das gestohlene Gerät schon sichergestellt und Apple hat die
Kripo verständigt !

Ich würd auch nen Anwalt zu rate ziehen !

gruß
martin

.......united as one divided by zero ..............
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#38

Ich habe doch das Handy mit meiner SIM benutzt! Dann haben die mich per imei Nummer ausfindig gemacht!

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#39

Ich weiss nicht genau, wie es bei euch in Deutschland gehandhabt wird. Ich komme aus der Schweiz und da ist es grundsätzlich so, dass man davon ausgehen kann, dass der Verkäufer eines Gegenstandes auch rechtmässiger Eigentümer ist (Gem. Art. 930 Abs. 1 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches)

Das Bedeutet, dass du keine Straftat begehst, wenn du unwissentlich gestohlene Waren gekauft hast. Mit Konsequenzen musst du nur rechnen, wenn man dir nachweisen kann, dass du gewusst hast, dass das Handy gestohlen ist.

Ich gehe davon aus, dass solche Fälle in Deutschland gleich behandelt werden.

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#40

@ Rammstein

So ist es. Man spricht dann vom "gutgläubigen Erwerb".
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