Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

Ipod Toch 4G Glas gesprungen! Garantie?
#1

Hey Leute,

Mir ist heute Mittag das Glas von meinem Ipod Touch 4G gesprungen wärend er in meiner Tasche war.
Ich vermute ich bin iwo an einen spitzen gegenstand gekommen oder es kam auf ne bestimmte Stelle kurzzeitig viel Druck ich kanns mir nicht erklären.

Aber meine Frage ist jetzt:
Ich habe dein Ipod vor nicht ganz einem Jahr bei Alternete.de gekauft und ich wollte jetzt wissen was passiert wenn ich ihn einschicke ich hab ja 2 Jahre garantie darauf.
Wird der Ipod getauscht wird die Scheibe getauscht wird er zu Apple geschickt ect.
Kommen kosten auf mich zu oder fällt das unter die Garantie?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Zitieren
#2

Wieso sollte das unter Garantie laufen ? Selbstverschuldete "Unfälle" sind natürlich keine Garantiefälle. Beim iPhone kann man das Gerät gegen 210€ tauschen lassen. Ob es beim iPod auch geht, weiss ich leider nicht. Sollte aber auf der Apple Support Seite stehen. Ach Ja... Garantie hat man bei Apple nur 1 Jahr oder hast Du einen Apple Care Protection Plan ?
Zitieren
#3

Ja selbstverschulded ist immer sone sache alles kann mal irgndwo runterfallen oder wo dagegenknallen.

Der iPod is noch kein Jahr alt also is das kein Problem.
Wenn ich was draufzahlen soll dann können sie ihn mir grade wieder schicken
Zitieren
#4

Wenn es runterfällt oder gegenknallt ist und bleibt es "selbstverschuldet" und fällt nicht in die Herstellergarantie.
Zitieren
#5

Warum sollte jetzt Apple dafür zahlen, wenn andere das Gerät kaputt machen?

Autounfälle können auch passieren, trotzdem wirst du vom Händler das nicht über die Garantie bezahlt bekommen. Entweder du zahlst die 210€ (kostet das beim iPod auch soviel?) oder du baust dir ein Fake Display ein.
Zitieren
#6

Ja 210 um ne scheibe zu wechseln is ja vlt ein klein bisschen lächerlich weil der iPod selber weniger kostet und ja Scheibe wechseln beim iPhone 4 hat bei nem freund von mir 5 € kostet
Zitieren
#7

5€ glaube ich nicht. Schon alleine weil das Glas komplett verklebt ist, nicht so wie beim 3G oder 3GS, man muss also das ganze Modul tauschen! Selbst ein Fake bekommt man nicht für 5€. Also einer lügt und zwar gewaltig.

Das mit den 210€ stimmt aber nicht, habe eben noch nachgeguckt, wieviel GB hat dein iPod? Ach guck selber.
http://www.apple.com/support/ipod/servic...s/#germany

Sei froh, bei anderen Hersteller, könntest du dir gleich das Gerät neu kaufen.

Zitieren
#8

Und wer alles liest ist bedeutend im Vorteil:

Drüber steht :
"Der Garantie-Service für infrage kommende Reparaturen steht Ihnen für zwölf Monate ab Kaufdatum kostenlos zur Verfügung."

Und da ich den iPod im November letzten Jahres gekauft habe besteht da ja kein Problem also zum Händler (Alternate.de) schicken und der übernimmt den Rest.
Zitieren
#9

(21.08.2011, 16:32)Azarell schrieb:  Und da ich den iPod im November letzten Jahres gekauft habe besteht da ja kein Problem also zum Händler (Alternate.de) schicken und der übernimmt den Rest.

Aber sicher doch, der legt dir noch ein 100€ iTunes Gutschein bei, weil du es bist Wacko

Jedes Kind weiß, das bei einem selbstverschuldeten Schaden die Garantie nicht greift .....
Zitieren
#10

Zitat:Und wer alles liest ist bedeutend im Vorteil:
Wer das Gehirn benutzt auch. Rolleyes

Das ist keine Garantie und keine Gewährleistung.
Zitieren
#11

@azarell
Für Dich eine kurze Def. von Garantie

In der Umgangssprache wird unter Garantie vornehmlich die Zusicherung der Funktionsfähigkeit von Gütern – insbesondere technischer Konsumgüter – für eine bestimmte Periode bezeichnet. Bei Funktionsmängeln während dieser Periode verpflichtet sich der Hersteller oder Verkäufer, der die Garantie abgegeben hat, die Funktionsfähigkeit kostenlos wieder herzustellen. Die Bedingungen der Garantie sind in einem Garantieschein festgehalten. Der Sprachgebrauch macht häufig keinen Unterschied zwischen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht und einer zusätzlichen freiwillig angebotenen vertraglichen Garantie, während es sich juristisch um unterschiedliche Rechte bzw. Verpflichtungen handelt.

Funktionsmangel ist hier besonders für Dich von Interesse.
Ein gesprungenes Glas ist für Dich sicher ein Mangel richtig!
Aber eben kein Mangel aufgrund z.B. eines Fabrikationsfehlers sonder ein Mangel hervorgerufen durch Gewalteinwirkung von außen!

Ich hoffe ich konnte Dir etwas Licht ins Dunkle bringen.

Grüße
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema / Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
Letzter Beitrag von MC QUEEN
13.09.2009, 19:14



Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste