Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

iPhone 5 defekt
#1

Hallo Zusammen,

ich habe seit Dezember 2012 ein iPhone 5 von einer Privatperson abgekauft (alles seriös). Er hat das Handy aus einer Vertragsverlängerung mitgenommen, es aber nicht benötigt. Die Rechnung ist von einem Elektronikgeschäft (bei dem man ebenso Verträge abschließen kann - so wie bei MediaMarkt). Nun meine Frage. Das Handy hat noch Garantie, da bin ich mir sicher. Wo darf ich nun das iPhone zur Reperatur/Austausch abgeben? Beim Netzbetreiber über welchem der Vertrag verlängert wurde? Beim Elektronikgeschäft? Oder doch direkt bei Apple?

Vielen Dank für eure Hilfe! Ich hoffe Ihr habt da mehr Ahnung/Erfahrung als ich!

Danke, Liebe Grüße!
Zitieren
#2

Mach es direkt über Apple. Entweder Termin an der Genius Bar machen oder Hotline anrufen: 0800-2000136.
Zitieren
#3

Garantie immer direkt beim Hersteller, ist der erste Weg. Der Händler nur über die Gewährleistung. Die gilt 2 Jahre, aber nach 6 Monaten musst du beweisen, dass der Defekt schon beim Kauf existierte. Was dann meist schwer wird.
Zitieren
#4

Außerdem ist Apple meistens kulanter als der Händler.
Zitieren
#5

Der Händler bringt es sowieso zu Apple von daher hat das keine Aussagekraft das Apple kulanter ist. Ist ein und derselbe Weg. Wobei Apple ist viel viel schneller so waren meine Erfahrungen.
Zitieren
#6

Beim Händler bekommt man aber eher mal zu hören
"Das fällt nicht unter die Garantie, das ist Eigenverschulden. Das müssen Sie selbst bezahlen".

So war mein "kulanter" gemeint.
Zitieren
#7

Ihr Produkt ist für qualifizierten Hardwarereparaturen und Serviceleistungen durch die eingeschränkte Herstellergarantie von Apple gedeckt.
Voraussichtliches Ablaufdatum: 19 Dezember 2013
Sie können gegebenenfalls Verbraucherschutzgesetze in Anspruch nehmen: Im EWR und in der Schweiz berechtigen die nationalen Verbraucherschutzgesetze die Verbraucher dazu, Reparaturen oder den Austausch von mit einem Sachmangel behafteten Produkten kostenlos durch den Verkäufer für einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren ab Lieferung zu erhalten; gemäß dem Recht in einigen Ländern währt dieser Zeitraum länger. Klicken Sie hier, um weitere Informationen zu erhalten.

Heißt das, dass ich im EWR auch bei Apple 2 Jahre das Recht auf ReperaturAustausch besitze dank des Verbraucherschutzes!?

DANKE für die Antworten! =)
Zitieren
#8

Zumal Ketten wie Saturn usw. die Annahme teilweise sogar verweigern. Die erzählen dir dann auch, dass du zu Apple gehen sollst bzw. bei mir war es MS und nein, selbst der Vorgesetzter wollte das Gerät nicht annehmen.
Zitieren
#9

Für due Inanspruchnahme der Gewährleistungsrechte dürfen die Läden aber die Annahme nicht verweigern.

Trotzdem: Innerhalb der Garantie immer zuerst zu Apple.

Wo ich aber nicht ganz sicher bin:

Wenn das Gerät von Apple getauscht wurde, handelt es sich nicht mehr um das verkaufte Gerät. Ob die Gewährleistung auf das Tauschgerät übergeht (es kam ja nicht über den Händler/Provider), wäre noch zu klären.

Wenn ich Händler wäre und ein Gerät verkauft habe und dann käme der Kunde mit nem anderen (weil getauschtem) Gerät, würde ich ihn zum "Tauscher" schicken ....

Was kann der Händler für Geräte, die nicht von ihm stammen, er also nix damit zu tun hatte ??

Hier wärn mal Gesetzestexte interessant.
Zitieren
#10

Also bei mir war es das Gerät, das aus dem Laden kam. Was soll ich da machen, wenn der nein sagt? Habe mir ja schon ein Vorgesetzten holen lassen. Und wegen sowas vor Gericht gehdn, wäre für mich unverhältnis mäßig gewesen.

Deswegen nur der Hinweis, dass die bei manchen Firmen und Geräten die Annahme auch verweigern.
Zitieren




Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste