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iTunes Film DRM entfernen
#61

Schön. Was isses denn für einer? Mein Sony mag die nicht. Smiley

Gruß, Jörg

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#62

Die genannten Tools spielen die Videos ab und "filmen" diesen dann wieder vom Bildschirm ab. Technisch wird dadurch kein Kopierschutz geknackt. Man zeige mir den Gesetzestext, dass das illegal sein soll.
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#63

(13.01.2014, 20:25)MacJoerg schrieb:  Schön. Was isses denn für einer? Mein Sony mag die nicht. Smiley

Gruß, Jörg

Sony BDP 1100


(13.01.2014, 20:53)stevi2312 schrieb:  Die genannten Tools spielen die Videos ab und "filmen" diesen dann wieder vom Bildschirm ab. Technisch wird dadurch kein Kopierschutz geknackt. Man zeige mir den Gesetzestext, dass das illegal sein soll.

Sag ich ja Zwinkern

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#64

Muss ich das doch noch mal mit meinem BDP-S 790 probieren. Laut Manual werden nur .mkv. avi und so Sachen unterstützt.

Gruß, Jörg

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#65

Dann geht es auch nicht, denke ich mal Biggrin

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#66

(13.01.2014, 20:53)stevi2312 schrieb:  Die genannten Tools spielen die Videos ab und "filmen" diesen dann wieder vom Bildschirm ab. Technisch wird dadurch kein Kopierschutz geknackt. Man zeige mir den Gesetzestext, dass das illegal sein soll.

Und das ist dann nach deinem Empfinden legaler?

Da kannst du auch direkt Handbrake nutzen. Das Resultat ist per se nämlich identisch...
Aber egal, ich schütte mal jetzt kein Öl mehr ins Feuer Zwinkern

iPhone 14Pro 256 FW 16.5.1 / iPad Pro 2021 WIFI FW 16.5.1  MacBook Pro 16" M1Pro / OSX Monterey
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#67

Es geht ja nicht ums empfinden, sondern um das Gesetz Zwinkern Traurig aber isso!

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#68

- Das erstellen einer Privatkopie ist erlaubt, genau dafür zahlen wir beim Kauf von Leer-DVDs, USB Sticks, Druckern, Computern und noch vielen anderen Geräten beim Kauf eine entsprechende Abgabe.

- Den Kopierschutz technisch knacken ist nicht erlaubt. Wobei ich bisher ohnehin kein Program kenne, was den iTunes Kopierschutz wirklich einfach entfernt, ohne das Video abzuspielen und wieder aufzunehmen.

- Und ich hoffe ja immer noch, das die Anbieter irgendwann den Weg gehen, den Apple mit Musik gegangen ist: Von mir aus ein Wasserzeichen, welches auf den Nutzer schließen lässt in die Dateien einbauen, aber dafür ohne DRM und abspielbar auf allen Geräten.

Aber solange das nicht der Fall ist, habe ich kein schlechtes Gewissen, wenn ich meine bei iTunes gekauften Filme auch so aufbereite, dass ich sie auf Android-Tablets gucken kann.
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#69

(14.01.2014, 10:16)stevi2312 schrieb:  - Den Kopierschutz technisch knacken ist nicht erlaubt. Wobei ich bisher ohnehin kein Program kenne, was den iTunes Kopierschutz wirklich einfach entfernt, ohne das Video abzuspielen und wieder aufzunehmen.

Das ist auch unmöglich! Das ist wie Hardcore Subs, die kann man nicht entfernen!

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#70

so richtig "klar" ist das alles nicht... die pc welt hat 2005 auch geschrieben, dass ein aufzeichnen beim abspielen legal ist http://www.pcwelt.de/news/Film-DVDs-lega...23753.html .
soweit ich weiss, gibts dazu eh keine urteile die in irgendeiner form verbindlich wären... solange man die "kopien" nicht verbreitet ist wohl noch keine strafverfolgung geschehen.

ich denke wir bewegen uns hier in einer grauzone. natürlich müsste man auch noch die lizenzbedingungen der jeweiligen anbieter heranziehen (in dem fall also iTunes bzw. apple).

solange es dazu keine rechtsprechung gibt, ist es falsch zu sagen "ist illegal" oder "ist legal".
zumindest was die "abspiel und aufzeichnungsmethode" betrifft...

soweit zum juristischen.

unter moralischen gesichtspunkten seh ich das wesentlich klarer.
ich kaufe mir einen film bei iTunes... der ist oft teurer als eine DVD oder BR im handel. und bietet mir dazu in der regel eine schlechtere qualität als die genannten medien. und dann soll mir vorgeschrieben werden, wo und womit ich diesen film sehen darf?
da hab ich dann keine moralischen bedenken diese einschränkung zu umgehen...
ich will ja die gekaufte ware nicht anderen zugänglich machen oder verkaufen.

wobei es eh schon grenzwertig ist, dass ich eben einen gekauften film nicht weiterverkaufen kann... (natürlich unter dem vorbehalt meine kopie zu löschen).
im falle meines ablebens, wäre mein "besitz" sozusagen hinfällig.

wenn also anbieter wirklich nur "nutzungsrechte" verteilen, dann dürfen sie das nicht zu solchen irreführenden preisen.
wenn also bei maßlos überteuerten "leihfilme" (nichts anderes ist das nämlich, wenn auch auf lebenszeit) die user mittel und wege suchen dies zu umgehen, dann kann ich moralisch kein problem erkennen.
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#71

@robin.h: dem kann ich nur zustimmen...

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#72

(14.01.2014, 10:38)Audionymous schrieb:  
(14.01.2014, 10:16)stevi2312 schrieb:  - Den Kopierschutz technisch knacken ist nicht erlaubt. Wobei ich bisher ohnehin kein Program kenne, was den iTunes Kopierschutz wirklich einfach entfernt, ohne das Video abzuspielen und wieder aufzunehmen.

Das ist auch unmöglich! Das ist wie Hardcore Subs, die kann man nicht entfernen!

Dem stimme ich nicht zu. Es ist sehr wohl möglich den iTunes Kopierschutz mittels einer Software zu entfernen. Die Software nennt sich Requiem, wird aber wohl nicht mehr weiter entwickelt und funktioniert mit dem neuen iTunes nicht mehr. Ich glaube iTunes 10 ist die letzte unterstützte

beste Grüße
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#73

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 108b Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen

(1) Wer
1.
in der Absicht, sich oder einem Dritten den Zugang zu einem nach diesem Gesetz geschützten Werk oder einem anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen, eine wirksame technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht oder
2.
wissentlich unbefugt
a)
eine von Rechtsinhabern stammende Information für die Rechtewahrnehmung entfernt oder verändert, wenn irgendeine der betreffenden Informationen an einem Vervielfältigungsstück eines Werkes oder eines sonstigen Schutzgegenstandes angebracht ist oder im Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe eines solchen Werkes oder Schutzgegenstandes erscheint, oder
b)
ein Werk oder einen sonstigen Schutzgegenstand, bei dem eine Information für die Rechtewahrnehmung unbefugt entfernt oder geändert wurde, verbreitet, zur Verbreitung einführt, sendet, öffentlich wiedergibt oder öffentlich zugänglich macht
und dadurch wenigstens leichtfertig die Verletzung von Urheberrechten oder verwandten Schutzrechten veranlasst, ermöglicht, erleichtert oder verschleiert,
wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer entgegen § 95a Abs. 3 eine Vorrichtung, ein Erzeugnis oder einen Bestandteil zu gewerblichen Zwecken herstellt, einführt, verbreitet, verkauft oder vermietet.
(3) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 gewerbsmäßig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.



Nachtrag dank der nachfolgenden Artikel:

Die private Kopie bleibt egal wie straffrei, auch wenn ich mit dem Hammer auf die DVD klopfen muß.

Allerdings betrifft das nur das Strafrecht und nicht das Zivilrecht. Der Rechteinhaber kann also trotzdem noch Schadenersatz von mir verlangen (Zivilrecht) und das ist wohl eher das, über was hier dauernd gestritten wird.
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#74

@Denner: Stimmt.

ABER...

Zitat:§ 95a
Schutz technischer Maßnahmen.(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.

(2) Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.

(3) Verboten sind die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die Werbung im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung und der gewerblichen Zwecken dienende Besitz von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die

1. Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen sind oder
2. abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben oder
3. hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern.

(4) Von den Verboten der Absätze 1 und 3 unberührt bleiben Aufgaben und Befugnisse öffentlicher Stellen zum Zwecke des Schutzes der öffentlichen Sicherheit oder der Strafrechtspflege.
.
Somit ist es Verboten einen Kopierschutz zu umgehen oder, im Beispiel von OS X und Linux welchen ein Kopierschutz am A... vorbei geht, schon wenn ein Aufdruck auf der CD oder DVD mit "Kopiergeschützt" ist wissentlich diese zu kopieren.
Strafrechtlich spielt das zwar keine Rolle, aber bei eventuellen Schadenersatzforderungen des Rechteinhabers.
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#75

@Schweizer-Koeln Es gibt kein "Somit", weil "wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft." stärker ist.

Zumal, wie ich schon schrieb, es irrelevant ist, weil, wenn es im Privatbereich bleibt, es niemand mitbekommt und ich niemanden kenne, der sich selbst wegen "Schwarzbrennens" angezeigt hat.
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#76

Uff, jetzt bitte nicht Paragraphen um euch werfen, wo ihr keine Ahnung von habt.

Pauschal zu sagen, dass man keinen Kopierschutz umgehen darf wäre nämlich falsch, da Software z.B eine Ausnahme ist, wo es erlaubt ist den Kopierschutz zu umgehen. Bei Medien, wie Musik CDs oder Film DVDs, darf man das Signal aufzeichnen, da hier ja kein Kopierschutz ausgehebelt wird. Wird aber eine digitale 1:1 Kopie erstellt, muss der Schutz ausgehebelt werden und ist illegal. Die Quellen könnt ihr euch von diversen Anwälten raussuchen, die da etwas Ahnung haben sollten. Aber bitte keine Paragraphen, die hier irgendwie ausgelegt werden ohne das große Ganze zu kennen. Denn es wird ein Teil rausgesucht und falsch verstanden und dann entstehen falsche Aussagen. Dass man den Kopierschutz von Software nicht entfernen darf, hält sich schon lange, da User die Paragraphen falsch verstehen oder andere Teile außen vor gelassen haben. War jetzt nur ein Beispiel.

Und Deutschland ist nicht die Welt. Gibt viele Sachen, die nur hier verboten sind. Solche Software kommt aber meistens aus dem Ausland. Aber stimmt schon, eigentlich macht es doch kein Unterschied, ob ich die Kopie nun digital oder "analog" erstelle. Dauert für den User länger, ist von der Qualität etwas schlechter, was aber den meisten nicht mal auffallen würde. Letztendlich kann man den Film frei von einem Kopierschutz gucken, einmal ist es legal und einmal illegal, bei fast dem gleichen Ergebnis. Die Gesetze in Deutschland sind einfach nicht immer sinnvoll oder sehr veraltet. Siehe das Gedöns mit dem Live Service von Youtube, da war wohl nicht die GEMA schuld.

Das mit dem Streaming wird auch noch interessant. Denn wenn das Streaming illegal wird, könnte ich einfach auf Seiten selbst abspielende Videos einbinden und jeden abmahnen, der auf der Seite war. Sollte man das berücksichtigen, ist die Frage, wie man das dann alles nachvollziehen möchte. Kein leichtes Thema.
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#77

(14.01.2014, 16:30)gado schrieb:  da Software z.B eine Ausnahme ist, wo es erlaubt ist den Kopierschutz zu umgehen.

Hast du eine Quelle hierfür?
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#78

Bin nur mobil online, aber Google spuckt da mehr als genug aus.

http://www.internetrecht-rostock.de/urhe...ht-faq.htm

Punkt 19 z.B.
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#79

@gado hm aber dabei geht es doch um das Programm um den Kopierschutz zu umgeben?
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#80

Gado hat hier einfach unrecht. Es gibt im deutschen Recht keine Ausnahme für das umgehen eines Kopierschutzes bei Software.
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