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Tmobile iPhone verloren, was nun?
#21

dkone schrieb:@Gregsen
Mit §314 kannst du vergessen.Wenn du ihn genau gelesen hättest, steht da: "(...) unter Abwägung der beiderseitigen Interessen (...)" Du hast in diesem Fall kein außerordentliches Kündigungsrecht...Warum auch?T-mobile erfüllt doch ihren Teil des Vertrags.

du kannst mir glauben dass ich den 314 genau gelesen habe, du dagegen hast ihn falsch interpretiert. Beidseitiges interesse sagt gerade aus, dass beiden seiten ein festhalten am vertrag zumutbar sein muss.

Wenn er aber den vertrag nicht mehr nutzen kann weil einerseits t-mobile die nutzung mit anderen geräten nicht erlaubt, anderseits aber auch kein neues iphone zur verfügung stellen will, liegt gerade ein fall vor, wo der 314 wirkung entfaltet.

Übrigens kommt auch regelmäßig 314 zur anwendung wenn der kunde in einen Ort zieht wo der Provider kein Handynetz zur verfügung stellen kann.
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#22

Wenn du aber irgendwo hinziehst, wo du kein Netz hast, wirst nicht aus dem Vertrag herauskommen. Denn es ist ja ein Mobilfunk Vertrag und für zu Hause kannst ja einen Festnetzanschluss machen
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#23

Gregsen schrieb:
dkone schrieb:@Gregsen
Mit §314 kannst du vergessen.Wenn du ihn genau gelesen hättest, steht da: "(...) unter Abwägung der beiderseitigen Interessen (...)" Du hast in diesem Fall kein außerordentliches Kündigungsrecht...Warum auch?T-mobile erfüllt doch ihren Teil des Vertrags.

du kannst mir glauben dass ich den 314 genau gelesen habe, du dagegen hast ihn falsch interpretiert. Beidseitiges interesse sagt gerade aus, dass beiden seiten ein festhalten am vertrag zumutbar sein muss.

Wenn er aber den vertrag nicht mehr nutzen kann weil einerseits t-mobile die nutzung mit anderen geräten nicht erlaubt, anderseits aber auch kein neues iphone zur verfügung stellen will, liegt gerade ein fall vor, wo der 314 wirkung entfaltet.

Übrigens kommt auch regelmäßig 314 zur anwendung wenn der kunde in einen Ort zieht wo der Provider kein Handynetz zur verfügung stellen kann.

Er kann den Vertrag schon mit einem anderen Gerät nutzen,aber eben das Gerät nicht mit einer anderen Karte.
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#24

nö, das kann er ja eben nicht. Du kannst zwar die 100 freiminuten nutzen, aber z.b. die Datenflatrate funktioniert nach angaben von t-mobile nur mit dem iphone selbst. Eine nutzung in anderen geräten, z.B. Windowsmobile PDAs oder laptopdatenkarten ist nicht möglich. Und genau darin liegt der Grund für ne ausserordentliche Kündigung.

@Wuzel: Ich kenne einige Fälle, auch Gerichtsentscheidungen, wo eine Kündigung auf dieser Basis durchgegangen ist. Klar kannst du zu Hause auch übers fenstnetz telefonieren, aber da es mehr als genug Leute mittlerweile gibt, die nur noch ein Handy und keinen Festnetzanschluß mehr haben, und zusätzlich es auch ne schwere einbuße ist, wenn du an deinem wohnort, wo du dich einen großteil der zeit aufhälst, nicht erreichbar bist, ist hier eine kündigung durchaus möglich.

Zur unterstützung kann man hier auch wegfall der Geschäftsgrundlage nach §313 hinzuziehen.
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#25

Gregsen schrieb:nö, das kann er ja eben nicht. Du kannst zwar die 100 freiminuten nutzen, aber z.b. die Datenflatrate funktioniert nach angaben von t-mobile nur mit dem iphone selbst. Eine nutzung in anderen geräten, z.B. Windowsmobile PDAs oder laptopdatenkarten ist nicht möglich. Und genau darin liegt der Grund für ne ausserordentliche Kündigung.

@Wuzel: Ich kenne einige Fälle, auch Gerichtsentscheidungen, wo eine Kündigung auf dieser Basis durchgegangen ist. Klar kannst du zu Hause auch übers fenstnetz telefonieren, aber da es mehr als genug Leute mittlerweile gibt, die nur noch ein Handy und keinen Festnetzanschluß mehr haben, und zusätzlich es auch ne schwere einbuße ist, wenn du an deinem wohnort, wo du dich einen großteil der zeit aufhälst, nicht erreichbar bist, ist hier eine kündigung durchaus möglich.

Zur unterstützung kann man hier auch wegfall der Geschäftsgrundlage nach §313 hinzuziehen.

Wenn das so einfach wäre...Hallo T-mobile. Mein I-phone ist weg = außerordentliche Kündigung. In Wirklichkeit hab ich aber das I-phone noch. Karte raus...andere Sim rein und das I-phone für nur 399.- gekauft. So würde es ja dann jeder machen.
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#26

So einfach sind außerordentliche Kündigungen nicht durchzubekommen.
Sonst könnt man ja jeden Monat einen neuen Vertrag machen, ein Handy kassieren und dann wieder kündigen, weil bei einem zu Hause kein Netz ist.
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#27

dazu muss ja bei dir zu Hause auch wirklich kein Netz sein. Vor allem wirst du dich vor gericht auch nicht wirklich darauf berufen können wenn dir schon vorher bekannt war dass es dort wo du wohnst kein netz gab. Vor allem wirst du die aktion aber auch nur 1x pro netzbetreiber bringen können weil du danach in den akten stehst und einfach keinen vertrag mehr kriegst.

@dkone: So einfach ist es natürlich auch wieder nicht. In der regel wird der Betreiber hierfür einen Nachweis des verlustes verlangen z.B. in Form einer Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei. Denn selbst wenn du das Telefon verloren hast und jemand es eingesteckt hat ohne es beim Fundbüro abzugeben stellt das eine Unterschlagung dar und wird strafrechtlich verfolgt.
Im prinzip verläuft das ganze dann genauso wie wenn du gegenüber deiner versicherung einen diebstahl geltend machen willst.


Ernsthaft leute, ihr müsst mir nicht glauben und ich hab auch nichts davon euch zu überzeugen, es war lediglich ein tip für den Topiceröffner, der auf ständiger rechtsprechung basiert.
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#28

@obachmann

Hallo,

und, wie ist das mit dem Ersatz jetzt ausgegangen? Hast Du ein neues iphone für Deinen T-Mobile-Vertrag bekommen?

Gruss

Klaus
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#29

Das würde mich auch mal interessieren. Das ganze Möchtegern-Rechtsexperten-Geschwafel ist ja schon und gut aber wissen tut es keiner von euch genau!
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#30

moin moin,

...obachmann
Letzter Besuch: 06.01.2008 22:06!!!

...nur so zur Info

cu fire113
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