Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

Gewährleistung beim iPhone
#21

@ Diesel55

Die gesetzliche Gewährleistung kannst du nur bei dem Händler geltend machen wo du dein Gerät gekauft hast. In deinem Fall also bei der Telekom. Wenn du das Gerät direkt bei Apple gekauft hättest, müsste dir Apple die 24 Monate Gewährleistung geben. Aber wie hier auch schon mehrmals geschrieben wurde greift nach 6 Monaten die Beweislastumkehr und da ist die Telekom leider sehr konsequent.

Apple gibt dir aber noch eine Garantie von 12 Monaten auf die Geräte was aber eine rein freiwillige Leistung ist. Die Bedingungen für diese Garantie kann Apple, da sie die Garantie freiwillig geben eben so festlegen wie sie es wollen.
Zitieren
#22

Bobby:

Die gesetzliche Gewährleistung kannst du in der Regel beim Hersteller und beim Händler geltend machen, wobei der Händler in der Tat der primäre Ansprechpartner ist und dich nicht an den Hersteller verweisen darf.

Erklärung: die Telekom ist in diesem Fall dein Vertragspartner. Diese ist verpflichtet den Mangel im Rahmen der gesetzl.Gewährleistung zu beheben.
Gleichzeitig kann der Verkäufer beim Hersteller für die erbrachte gewähleistungsleistung Regress nehmen. Daher werden viele Hersteller auch einen direktanspruch des Kunden gegen sich gelten lassen.
Zitieren
#23

okay, danke leute. hab viel gelernt.

vllt noch ein einziges statement: was genau mache ich, wenn mein iphone 4 nach 15 monaten defekt geht.
Zitieren
#24

Zum Händler gehen und hoffen dass es unter die Gewährleistung fällt.
Zitieren
#25

was es wohl eher nicht wird, da dir der Beweis nicht gelingen wird, dass der Defekt von Anfang an angelegt war. Smiley

Was aber sinnvoll ist: einen ACPP abzuschließen... Garantieverlängerung um ein weiteres Jahr.
Zitieren
#26

Auweia, hier wird ja mal wieder einiges durcheinandergeworfen ....

Die Gewährleistung kannst Du NICHT beim Hersteller geltend machen, wenn Du das Teil nicht direkt bei ihm gekauft hast.

Und die Gewährleistung kann in der Regel nur der Erstkäufer in Anspruch nehmen, da der Händler mit Dir keinen Vertrag hat, wenn Du das Teil von jemandem anderen abgekauft hast.

Könnte also sein, dass Dich der Händler wieder wegschickt.

Alles nur meine Meinung .... ZwinkernBiggrin (und keine Rechtsberatung)
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema / Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag



Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste