Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

päckchen nicht angekommen - wer haftet eigentlich ?
#21

So ein.... (ich sag jetzt besser mal nichts)
Zitieren
#22

ok wies der zufall will, ist es heute gekommen.. nach 2 1/2 wochen Smiley
Zitieren
#23

scheinbar hatte jesusphone doch recht....

beste grüsse

Zitieren
#24

Und hast du schon den "Bösen" Brief geschrieben wie hier geraten wurde ?
Aber ich halte es wiederum wie JP (einfach besser nix mehr dazu sagen).
Zitieren
#25

Jajajaja... Die Ereignisse geben euch natürlich Recht aber vielleicht solltet ihr euch nochmal die Fragestellung anschauen und dann überlegen, ob euer geistiger Unrat hier irgendeinen Wert für den TE hatte?!

Ich meine nämlich, gelesen zu haben, dass hier nach der Haftung gefragt wurde und nicht danach, wie man sich verhalten soll, wenn man drei Wochen auf die Ware wartet. Also überlegt lieber nochmal genau, wer hier Recht hatte ihr...

Meine Aussagen waren rechtlich korrekt und ihr habt euch mit "ich hatte noch nie Probleme" und "sei nach 20 Tagen nicht so böse, der hatte bestimmt seine Gründe" gemeldet... Lächerlich! Und jetzt verzieht euch wieder in euer Utopia und ich kümmer mich weiter um die Fälle, wo es nicht so gut ausgeht. So etwas kommt nämlich tatsächlich vor und eine Menge Leute verdienen ihren Lebensunterhalt mit der Klärung solcher Probleme.

Aber das glaubt ihr mit sicher eh nicht, schließlich habt ihr solche Erfahrungen noch nicht gemacht und der TE hat sein Päckchen doch bekommen, nicht wahr???

So, jetzt sag ich nichts mehr dazu... Ihr kapiert das eh nicht!
Zitieren
#26

Schön hier in Utopia und dir weiterhin viel Spass in der Realität und bei deinen Fällen...
Zitieren
#27

Sorry habe mir nicht alles durchgelesen, ich weis nur wie es ist wenn du über Ebay kaufst.

Verkäufer gibt Päkchen an:
Ware kommt nicht an = Pech für den Käufer kein Geld zurück
Verkäufer gibt Packet an:
Ware kommt nicht an = Geld zurück
Zitieren
#28

@Frischling:

Mann, Mann, Mann, Du musst ja ein freudloser Zeitgenosse sein.

Aber wenn Du es darauf anlegst, hier pauschale Verunglimpfungen auszustoßen, so werden wir das nicht dulden.
Zitieren
#29

(06.12.2011, 17:27)xXxl3go schrieb:  Verkäufer gibt Packet an:
Ware kommt nicht an = Geld zurück

Aber nicht vom Verkäufer. Der Paketdienstleister steht für den Verlust der Sendung gerade.

Zitieren
#30

Aber der Verkäufer muss dir eine neue Ware senden oder das Geld zurück geben,, Dann muß er sich mit dem Paketdienst auseinader setzen,

Gruß Mike
Zitieren
#31

Solange der Vorfall nicht vollendst geklärt wurde, würde zumindest ich als Privatverkäufer überhaupt keine Ersatzleistung geben.
Zitieren
#32

Richtig. Aber du must es Verkäufer klären nicht der Käufer. Aber es ist ja selten das sowas passiert und wenn , so war es mal bei mir , wurde ich betrogen und 230 Euro waren weg. Ist halt immer ein Risiko wenn man Online was kauft von privat,

Gruß Mike
Zitieren
#33

Zitat:Der Paketdienstleister steht für den Verlust der Sendung gerade.

Aber nicht beim Käufer, der hat mit dem Boten mal gar nichts am Hut.
Zitieren
#34

ICH WÜRDE IMMER NUR ÜBER NACHNAME kaufen weil dort erst die Ware dann das Geld passiert.
Also zu deinem Problem.. naja

Wer auch immer mir gerade hilft *DANKE* Biggrin
Zitieren
#35

Und wie kannst du dir sicher sein, dass in dem Paket auch die gewünschte Ware ist? Nachnahme ist so mit die unsicherste Methode überhaupt!
Zitieren
#36

Nonsens, KEINESFALLS per Nachnahme, das ist die wohl häufigste Betrugsmasche. Diese Versandart sollte man nur bei Bestellungen von Firmen wählen, denen man auch vertraut.

-> Anmeldung zum Test der iOS 9-Betas bitte per PM <-
Zitieren
#37

Nachnahme ist nichts anderes als Vorkasse. Man zahlt für eine Sache, die man noch nicht in Augenschein genommen hat.
Zitieren
#38

Hallo, das ist ja mal ein lustiger Thread ;-)
@ Frischling - in der Sache fast korrekt. Paragraph 474 BGB führt erst zur Unanwendbarkeit des § 447 BGB.
@ JP - die Betitelung eines vermeintlichen Juristen, als "HobbyJuristen" könnte auch eine "Verunglimpfung" darstellen - wobei dieser Terminus mit Sicherheit im vorliegenden Sachverhalt/ Diskussion verfehlt sein könnte.
Weiters kann ich den o.g. TB nicht erkennen. Vielmehr sehe ich hier keine Verletzung. D.h. subj. TB (Rechtswidrikeit) nicht erfüllt, damit keine "Verunglimpfung", Beleidigung o.ä. - so meine Sichtweise.
Denke aber das es Dir garnicht darum ging, sondern Dir die Ausdrucksweise nicht zusagt. Dem kann ich auch uneingeschränkt folgen.

So, nun habt euch wieder lieb.

Einene schönen Abend und Nikolaus noch - ohne Rute ;-)
Zitieren
#39

Also, irgendwie überkommt mich hier der Brechreiz. Muss man denn seine Qualifikation oder auch vermeintliches Fachwissen unbedingt wie eine Monstranz vor sich her tragen? Ich mache das doch auch nicht; und andere auch nicht.

Muss man, wenn lediglich nach der Haftung gefragt wird, gleich empfehlen, eine Frist zu setzen um danach mit Betrugsanzeige zu drohen? Das könnte vom (unschuldigen) Verkäufer übrigens als üble Nachrede aufgefasst werden.

Einigen? Nö, es gibt ja gleich die ganz große Keule der Juristerei.... Ich kotze gleich.

Und übrigens: Ich schrieb nicht über "Hobby-Juristen", sondern über "Hobby-Rechtsverdreher". Und wen habe ich konkret angesprochen und als solchen tituliert? Schau noch mal genau nach...
Zitieren
#40

So und nun komm ich auch noch dazu:
Ich als privater Verkäufer bei eBay
Päckchen angegeben, Käufer akzeptiert via Paypal bezahlt
Päckchen nicht angekommen!
Ich Antrag auf Verfolgung gestellt (angeblich kann man sich von Dahl darüber das Porto zumindest zurück holen)
Paypal hat Geld vorüber gehend einbehalten, Käufer will eben Geld zurück.
Dumm gelaufen, aber hafte tatsächlich ich?
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema / Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag



Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste