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Blitzwarner App - z.B. Cams Ahoy! für Europa
#1
Wink 

Hallo,

gibt es eigendlich ein App das die Stationären Blitzer anzeigen kann??

MFG
STW
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#2

:thumbdown: Schade fehlt echt Biggrin
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#3

Ja wäre eine prima Sache wenn sich das dann noch in die Google Maps integrieren würdeNod_yes.
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#4

Währe das erste App für das ich bezahlen würde Rofl Rofl
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#5

Ja, besser das App als die Bul....Lol. Wäre ein Argument.
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#6

Wäre ne tolle Sache, das stimmt schon Smiley Dann brauch man jedenfalls bald sein TOm Tom Nicht meht ^^
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#7

(01.10.2008, 22:24)STW schrieb:  Hallo,

gibt es eigendlich ein App das die Stationären Blitzer anzeigen kann??

MFG
STW

Wofür ??

Einfach nur ganz normal fahren, dann brauchste kein Programm. Prost
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#8

afaik wär sowas eh nicht legal
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#9

(07.10.2008, 07:53)Graif schrieb:  afaik wär sowas eh nicht legal

naja das stimmt nicht zu 100%ig....

auf meinem Symbian 6 3rd Edition handy hatte ich auch son prog drauf und das war legal Zwinkern
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#10

Quatsch!!
In Deutschland ist der Betrieb solcher Programme verboten!
In anderen Ländern, z.B. Holland, ist die Nutzung allerdings legal.
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#11

(07.10.2008, 16:11)skygott schrieb:  In anderen Ländern, z.B. Holland, ist die Nutzung allerdings legal.

in Holland ist so einiges legal Biggrin Lol
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#12

Allerdings!
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#13

Könnte es sein das, das Thema gerade bisschen abschweift Lol Lol
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#14

BTT:

also ich find das prog irgendwie nich mehr,, hab vergessen wie es heist....also das prog ist definitiv in deutschland legal, man konnte es direkt von der seite kaufen und hab das auch mal in gewissen Online-Stores gesehen, ABER da gibt es eine inoffizielle modifikation dafür, diese nun ist illegal, aber ka was die da genau macht.......man würde mir nur einfallen wie das prog heist.....grrrr
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#15

Ich zitiere mal die Straßenverkehrs-Ordnung auch StVO genannt:

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).

(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgestellt ist.

(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

(2) Der Fahrzeugführer muß das Fahrzeug, den Zug oder das Gespann auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr ziehen, falls unterwegs auftretende Mängel, welche die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen, nicht alsbald beseitigt werden; dagegen dürfen Krafträder und Fahrräder dann geschoben werden.

(3) Radfahrer und Führer von Krafträdern dürfen sich nicht an Fahrzeuge anhängen. Sie dürfen nicht freihändig fahren. Die Füße dürfen sie nur dann von den Pedalen oder Fußrasten nehmen, wenn der Straßenzustand das erfordert.


Zugegeben steht da nicht direkt von "Blitzer-Warner" auf dem Handy.
Allerdings werden soll allgemein darunter subsumiert.
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#16

ich glaub nicht, daß ein handy, navi oder sonst was in der richtung in dem fall zählt!
da steht...., das dafür bestimmt ist, verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen.....
ein handy, navi oder dergleichen ist nicht dafür bestimmt!
das ein handy dafür so nebenbei genutzt werden kann, ist meiner meinung nach in dem fall nicht relevant!
ich glaube punkt (1b) bezieht sich auf spezielle geräte welche nur diesem zweck dienen.
sonst müßte man ja jedes handy, welches dazu in der lage wäre, zu hause lassen, weil man es ja nicht mal mitführen darf!

natürlich bin ich kein rechtsverdreher und weiß es nicht 100%ig, aber für einen laien liest es sich so.

grüßle
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#17

Ich bin Rechtsverdreher!!
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#18

das heißt ich muß mein iphone im auto ausschalten???
ich darfs ja nicht mal betriebsbereit mitführen!!
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#19

(08.10.2008, 13:26)skygott schrieb:  (1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

Ich bin auch der Meinung, dass dieser Artikel nicht angewendet werden kann oder nicht angewendet wird.
Eine Blitzer-App für das iPhone ist ja einfach nur eine grosse Datenbank mit Blitzer-Standorten (analog http://www.blitzer.de/) und das ist, so viel ich weiss, nicht illegal.
Anders sieht es bei Geräten aus, die Blitzer stören oder vor Blitzer warnen (den Radar oder Laser registrieren und dann ein Warnton senden).
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#20

Bei Euch in Österreich ist bestimmt alles anders! ;-)

Natürlich darfst du dein Handy - hier - mitführen.
Soweit du aber ein Blitzer-Warn-Tool installiert hast, und ein "Freund & Helfer" dies mitbekommt, könnte es sein das du in Erklärungsnot kommst!!
Ansonsten gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter.
;-)
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