14.02.2013, 12:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.02.2013, 13:02 von Renegade1987.)
Du sollst auch die AGB lesen, und nicht die Bestelleingangsbestätigung. Aber die AGB hast du ja sicherlich bei der Bestellung gründlich gelesen. Musste man ja schließlich bestätigen.
