20.02.2013, 19:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.02.2013, 19:40 von Hulk Holger.)
@ROCKY55 Du kannst Supermarkt und Fernabsatz nicht vergleichen... Und theoretisch würde dies auch im Supermarkt gehen!
Das große Problem ist:
Ihr wollt bei VF für 10 € kaufen = 1. Willenserklärung
VF versendet Ware (lt. AGB kommt Kaufvertrag mit Versand der Ware und nicht mit der Bestellbestätigung zustande = 2. (übereinstimmende) Willenserklärung
Jetzt ist der Kaufvertrag über Artikel X für 10 € geschlossen. Da es sich aber um einen (nachweisbaren?) Systemfehler handelt, kann der Verkäufer den Kaufvertrag wegen Irtum (§ 119 ff BGB) anfechten.
Ob die Anfechtung rechmäßig ist muss halt notfalls ein Gericht klären...
Das große Problem ist:
Ihr wollt bei VF für 10 € kaufen = 1. Willenserklärung
VF versendet Ware (lt. AGB kommt Kaufvertrag mit Versand der Ware und nicht mit der Bestellbestätigung zustande = 2. (übereinstimmende) Willenserklärung
Jetzt ist der Kaufvertrag über Artikel X für 10 € geschlossen. Da es sich aber um einen (nachweisbaren?) Systemfehler handelt, kann der Verkäufer den Kaufvertrag wegen Irtum (§ 119 ff BGB) anfechten.
Ob die Anfechtung rechmäßig ist muss halt notfalls ein Gericht klären...