20.02.2013, 20:40
(20.02.2013, 19:35)Hulk Holger schrieb: @ROCKY55
Das große Problem ist:
Ihr wollt bei VF für 10 € kaufen = 1. Willenserklärung
VF versendet Ware (lt. AGB kommt Kaufvertrag mit Versand der Ware und nicht mit der Bestellbestätigung zustande = 2. (übereinstimmende) Willenserklärung
Jetzt ist der Kaufvertrag über Artikel X für 10 € geschlossen. Da es sich aber um einen (nachweisbaren?) Systemfehler handelt, kann der Verkäufer den Kaufvertrag wegen Irtum (§ 119 ff BGB) anfechten.
Ob die Anfechtung rechmäßig ist muss halt notfalls ein Gericht klären...
Das ist doch der Punkt. Die verschicken keine 2. Willenserklärung, sondern wissen schon vom Fehler!
Durch das Zusenden wird zunächst (siehe Tina) von der 2. übereinstimmenden Willenserklärung ausgegangen, da die Rechnung nicht beiliegt. Der Irrtum wird erst später durch den Rechnungsversand aufgedeckt.
Sorry hier verhält sich Vodafone unter aller sau.