24.12.2013, 13:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.12.2013, 13:10 von Hulk Holger.)
Erstmal nett bleiben und versuchen das sie die Garantieverlängerung zurücknehmen. Wenn dies nicht klappt, könntest du immer noch nach § 119 Abs. 1 BGB den Vertrag wegen Irrtums anfechten.