du verlierst sie, da du nicht dafür bezahlt hast... sehr simpel!
Denk mal darüber nach, dass der Vorbesitzer diese Apps auch weiter nutzen könnte auf seinem neuen iPhone?!
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danke erstmal. ja das ist mir schon klar. nur gibt es keinen trick mit dem ich sowohl die "alten" apps behalten als auch neue drauf laden kann?
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28.12.2010, 13:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.12.2010, 13:46 von
Falko.)
Dir ist klar, dass dies nicht legal ist, und Du fragst trotzdem?
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nein, denn das wäre dann illegal und somit nicht erwünscht hier!
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Entweder ist der Verkäufer dumm oder schlau, jemanden ein bespieltes Gerät zu verkaufen. Hat er denn damit geworben, das Navigon und Co schon installiert sind?
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ja zumindest dass er die apps gerne für mich auf dem iphone lässt. und ich mein ihr wisst ja wahrscheinlich was tomtom, navigon, etc. so in etwa kosten im app store.
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Wissen wir. Wenn der Vorbesitzer kein Interesse mehr an seinen Apps hat, wird er Dir auch gerne die Zugangsdaten überlassen.
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stimmt. dann werd ich wohl mal höflich fragen.
thx
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Davon mal abgesehen, ist es nicht weniger illegal, nur weil der Verkäufer die Apps vermeintlich offiziell mitverkauft hat.
Solange er nicht die Lizenzrechte an all diesen Apps hat, ist er dazu nämlich nicht berechtigt.
allerdings eine interessante Frage, denn es ist z.B möglich eine "gebrauchte" Photoshop-Lizenz zu kaufen, in dem der Vorbesitzer sie deaktiviert und dann überträgt.... Ob das Navigon, oder TomTom allerdings mitmachen, ist fraglich....
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28.12.2010, 14:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.12.2010, 14:39 von
Xenia.)
Sicher nicht automatisiert, sondern man müsste die betreffenden Verkäufer anschreiben.
Dass die sich darauf einlassen, kann ich mir allerdings nicht vorstellen und nach aktuellem Stand der Dinge ist es so (also wie in diesem Fall 'Verkäufer des iPhones verkauft Apps mit) nicht legal.
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Das rechtskräftige Urteil möchte ich sehen, in dem einem Kunden verboten wird, erworbene Software zu verkaufen, wenn er sie selbst nicht mehr nutzt/nutzen kann.
Solange niemand ein Aktenzeichen eines derartigen rechtskräftigen Urteils nennt, glaube ich nicht daran.
Was die Firmen in ihre AGB schreiben, interessiert nur, wenn die AGB rechtkonform sind.
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28.12.2010, 14:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.12.2010, 14:47 von
Xenia.)
Wo kein Kläger, da kein Richter ... das ist schon ein Argument.
Legal wird es dadurch aber nicht und von allen Fragen rund um die Legalität abgesehen, hätte ich schon keine Lust, niemals eigene Apps installieren zu können oder von allen Software-Updates ausgeschlossen zu sein.
Denn genau das ist der Fall wenn man fremde Apps ohne die entsprechenden Zugangsdaten nutzt.
Und was die Idee der Zugangsdaten angeht - ohne eine Anpassung der Zahlungsinformationen würde das bedeuten, der Käufer kauft auf Kosten des Verkäufers ein und darauf wird er sich wohl nicht einlassen
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Dann sollte der Verkäufer seine Daten (soweit möglich) löschen, und die ID auf "keine Zahlungart" umstellen, und dem Käufer die Zugangsdaten mitteilen.
Der wiederum kann das Profil dann wieder vervollständigen, und seine Konto-Daten eintragen.
Rechtlich sehe ich da auch nicht unbedingt Probleme, da die Apps ja an den Account gebunden sind. Und wenn dieser komplett verkauft wird.....
rechtlich ist es auch möglich, dass ein App Besitzer einzelne Apps, die er nicht mehr benötigt veräußert. Was einmal gekauft wurde darf auch weiterverkauft werden.
Leider ist dies praktisch aufgrund der iTunes Funktionen absolut nicht machbar.