meine Ausführungen beziehen sich auf Ortungen bei Straftaten. Selbstmord ist keine Straftat. Eine Verletzung im Wald auch nicht zwingend. Hier liegen die Dinge anders und haben mit dem was ich gesagt habe nichts zu tun.
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Von Straftaten war nie die Rede, sondern von Gefahr in Verzug. Du hast behauptet bei Gefahr in Verzug darf die Polizei kein Handy orten. Also bitte.
Ich bin von Gefahr in Verzug im Rahmen von Straftaten ausgegangen.
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06.02.2011, 22:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.02.2011, 22:14 von
beat00.)
Fakt ist das dieser ebay händler noch heute existiert und das ich der festen überzeugen bin das die die adresse nicht von ihm haben und vom bestohlenen auch nicht....
Soviel dazu.
Aber es gibt ja immer leute die es besser wissen naja bla bla bla lirum larum is auch egal ich klink mich hier jetzt aus führt eh zu nichts
dazu kommt warum sollte ich hier müll erzählen ?!?! hilf doch keinen
Ich klink mich aus. Ich weiß wie es ist. Ich ab keine Lust andere von Tatsachen zu überzeugen.
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Schon klar nur eben wollte ich dem Theras erstellet damit ein wenig ermuntern da es bei mir ja auch möglich war...