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** Garantieanspruch? Iphone 3GS **
#1

Hallo hab ein iphone 3gs mit fw 4.2.1 jb untethered mit greenpois0n und ipad baseband 06.15.
Nun ja habe noch garantie bis zum 05.05.11 ..
Folgendes: am kopfhoerereingang hat sich ein riss gebildet der sich immer weiter ausbreitet; und unter dem display hat sich ziemlich viel staub gesammelt..
Deshalb wuerde ich gern ein austauschgeraet haben.
Ursprünglich ist es ein t-mobile iphone, wenn ich es jetzt komplett wiederherstelle und nicht aktiviere (kann ich auch nicht hab keine t-mobile karte) wird es probleme mit apple bezüglich des ipad bb geben? Wenn ich den service nutze das ich erst ein austauschgeraet bekomme und dann meins einschicke muss man seine kreditkarten nr. Hinterlassen, nicht das die dann geld einziehen wegen des bb? Was denkt ihr? Oder soll ich zum t-mobile shop gehen nicht direkt zu apple?
MfG andy
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#2

Das wird bei dem Baseband sehr viel Glück brauchen.
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#3

Garantie oder Gewährleistung?

MfG
Jack
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#4

sollte Garantie sein... Rückrechnung der Gewährleistung wäre dann 2009 das Kaufdatum, da gabs das 3GS noch nicht.

Du kannst es versuchen. Im schlimmsten Fall schickt dir Apple das iPhone unrepariert zurück. Es sei denn du machst einen Vorabtausch...da berechnen sie dann 210 €.
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#5

Halt die standart 1 jahr bei einem iphone
Das iphone wurde am 05.05.10 gekauft, also wenn dann ohne vorabtausch okay, wenn ich das dann normal mach kann ichs im schlimmsten fall zurueckgeschickt bekommen so wie es war?
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#6

sag ich ja Smiley
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#7

@Ratio
Als Nebennotiz - das 3GS kam im Juni '09 auf den Markt.
Rückrechnen ohne konkrete Angaben nützt nix.

MfG
Jack
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#8

oh asche über mein Haupt... sorry dafür. Wir haben ja schon 2011... bin noch im alten Jahr.

Edit: Aber recht hatte ich trotzdem. Am 05.05.2009 gabs das iPhone noch nicht. Kam erst im Juni...oder?
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#9

Nö.
Der schwebende Gewährleistungsanspruch beginnt ab dem ersten Tag nach Wegfall der Apple Garantie.
Wenn also nicht erweitert wird/wurde, muss es sich ja nicht um einen Zeitraum von einem Jahr + Garantieanspruch gehen um auf den 05.05.'09 zu kommen.

MfG
Jack
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#10

Aber: Gehen wir davon aus, dass der normale Gewährleistungsanspruch am 05.05.2011 enden würde. Dann ziehen wir ein Jahr deiner sogenannten "schwebenden" Gewährleistung ab -> 05.05.2010. Dann nochmal das eine Jahr Garantie. Und schon sind wir am 05.05.2009.

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#11

Es ging sich dabei nicht darum ob der Anspruch überhaupt existiert bzw. Verwirkt ist, sondern um die Differenzierung zwischen den beiden Ansprüchen die vom Laien zu oft gleichbedeutend gesehen werden.

MfG
Jack
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#12

Dann haben wir aneinander vorbeigeschrieben.
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#13

Hmmm xd also soll ich's einfach einschicken?
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