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Speicherkarte mit Privaten Fotos entwendet
#1

Hallo zusammen,

ich habe gerade folgende Situation.
Über das Wochenende war eine Freundin mit ihrem Ex-Mann und den gemeinsamen
Kindern von ihnen, bei mir zu Besuch. Ihr Ex-Mann hat aber nicht bei mir
in der Wohnung geschlafen, sondern bei einer bekannten von ihm.
Also haben demzufolge die Freundin und ihre Kinder bei mir geschlafen.
Ich habe mich vor einiger Zeit von meiner Frau getrennt, und sie unterstellt mir jetzt
das ich mit der Freundin ein Verhältnis schon während unserer Ehe hatte.
Dem ist aber nicht so. Nun zu meinem bzw. unserem Problem:
Meine Ex-Frau, war vor zwei Tagen in unserer gemeinsamen Wohnung.
Ich habe an meinem Bett einen Digitalen Bilderrahmen. In diesem war eine
Speicherkarte mit Fotos von der Freundin drauf. Wir waren am Samstag unterwegs,
und in der Zeit war eben wie gesagt, meine Ex-Frau in der Wohnung. Ich habe relativ
schnell festgestellt das die Speicherkarte fehlt, weil der Bilderrahmen an war, und ich
mir zu 100% sicher bin, dass ich ihn ausgemacht habe.
Nun ist es so, die Freundin von mir hat meiner Ex-Frau keine Erlaubnis gegeben die Bilder zu sehen, geschweige denn zu besitzen.
Kann mir bitte jemand einen Link schicken wo ich entnehmen kann wie die
Rechtslage ist, und was ich machen kann? Bzw. hat jemand eine Idee wie ich
vorgehen kann? Angeschrieben habe ich meine Ex-Frau
bereits, aber jedoch keine Reaktion bekommen.

LG Sportback
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#2

Wie wird die Rechtslage bei Diebstahl wohl sein?!?
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#3

naja...
wer hat die karte gekauft?
warum war deine ex in deiner wohnung?
hat sie ein nutzungsrecht?

wenn du die karte gekauft hast, ist es natürlich nicht rechtens...

hast du sie denn mal angerufen?
wenn sie in deiner wohnung ein und ausgehen kann, scheint ihr ja ein recht "gutes" verhältnis zu haben...

bevor ich in solchen fällen nach der rechtslage frage, sollten ALLE möglichkeiten ausgeschöpft sein.

frag dich im zweifen mal, ob es nicht sinnvoll wäre die karte "abzuschreiben", sollte sie behaupten das sie sie nicht hat.
da das ganze eh geringwertig sein dürfte bekommst du nur mehr stress als es sich lohnt.
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#4

Gibt es Beweise, das sie die Bilder hat ?
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#5

Zitat:Kann mir bitte jemand einen Link schicken wo ich entnehmen kann wie die
Rechtslage ist, und was ich machen kann?
Was möchtest du da für Links? Den Diebstahl anzeigen, wenn sie nicht antworten will.

Eure gemeinsame Wohnung? Ihr lebt nun getrennt oder in einer Wohnung? Ist sie jetzt nur für kurze Zeit nicht da? Oder gehört euch beiden die Wohnung und sie wohnt jetzt erstmal woanders?

Zitat:Nun ist es so, die Freundin von mir hat meiner Ex-Frau keine Erlaubnis gegeben die Bilder zu sehen, geschweige denn zu besitzen.
Nunja, das wirst du nicht verhindern können, denn digitale Fotos sind schnell kopiert und weißt ja nicht, wo sie die hinkopiert hat.

Wenn das keine höchstpersönlichen Fotos waren, wovon ich mal ausgehe, wenn sie in einem digitalen Bilderrahmen angezeigt werden, dann vergiss die Sache.
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#6

Also, grundlegend ist es so das es mir nicht im geringsten um die Speicherkarte selber geht, sondern um die Fotos. Es ist noch unsere gemeinsame Wohnung. Wir haben uns vor kurzem getrennt und der Mietvertrag läuft noch bis zum 30.04.11. Also haben wir beide noch das Nutzungsrecht, weil wir beide im Mietvertrag stehen. Die Karte habe ich gekauft, aber es ist eine Anschaffung in der Ehe und von daher gehört sie auch zur Hälfte ihr. Diese Fotos waren höchst persönlich, es waren keine 0815 Bilder sondern Professionell, zwar im privat Bereich geknipste Bilder. Nichts Pornographisches, falls die Frage jetzt aufkommen sollte.
Leider gibt es keine Beweise das sie, sie hat. Aber ich weiß das sie eben hier war in der Wohnung.
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#7

das ganze wäre max. unterschlagung..,.
diebstahl ist damit raus.


lass dir die bilder einfach nochmal geben und dann ist gut.

wenn du die bilder nicht mehr bekommst: dumm gelaufen. (sorry, aber so ist´s)
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#8

Die Bilder habe ich noch mal, so ist es nicht. Ok, nochmal anders ausgedrückt, die Bilder gehören der Freundin. Auf den Bildern sind Urheberrechte drauf und sie will ganz einfach nicht das Bilder in ihrem Besitz sind.
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#9

dann sag lieb bitte, bitte...

kein gericht dieser welt wird die komplette EDV deiner ex beschlagnahmen um nach den bildern zu suchen. wenn sie sagt: karte gelöscht ist das das ende der geschichte. ob´s stimmt oder nicht. selbst wenn sie 1001 kopien davon gemacht hat.

klar ist das ärgerlich, aber es ist letztenendes niemand ein schaden entstanden.

wenn sie die bilder z.b. im web veröffentlichen würde, könntest du auf unterlassung klagen.

such ein klärendes gespräch.
lass deine ex evtl. mit deiner freundin reden... evtl. bringt das was.

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