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Problem: Seriennummer, Wasserschaden
#1

Hallo,
ich habe vor ca 2 monaten ein gebrauchtes iphone 3gs von einem "halben" bekannten gekauft.
es lief einwandfrei und alles war top.
am montag fiel es mir in einen teich, bzw mein onkel hat mich aus versehen/spaß da reingezogen.
ich habs schnell rausgeholt und wollte es ausschalten, aber der bildschirm flackerte schon etc. und ja es vibrierte sich mehr oder weniger zu tode. ausschalten war nicht mehr möglich. nun gut, ich hattes es ausgepustet, trocknen lassen usw.
dann heute wieder etwas ausgeladen und es funktionierte auch soweit noch: homebutton etwas schwerfällig, powerknopf defekt und wasserflecken hinterm bildschirm...
ich wollte es dann gerade mit iTunes verbinden und da kam updatemeldung-> durchgeführt...dann kam ein error: Fehler 1611. ja, iphone ist jetzt ohne software und ich kann auch keine derzeit mehr drauf machen-.- immer wieder der error...

nun gut, hab ich gerade bei apple mal im support geguckt: die seriennummer ist natürlich dummerweise auch noch eine bereits ersetzte.

meine frage jetzt: was kann ich tun?Sad
geht reparieren lassen? kann das wer billig beheben?
oder besser haftpflichtversicherung?

bin über jede hilfe dankbar.
bei fragen stehe ich natürlich auch zur verfügung...

danke
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#2

Hmmm... Haftpflicht deines Onkels bzw. sein erspartes? Smiley
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#3

Du hast so ziemlich alles falsch gemacht, was man nach einem Wasserschaden falsch machen kann. Bei Wasserschäden Gerät ausschalten, so schnell wie möglich den Akku entfernen, was beim iPhone leider erst möglich ist, wenn man die Kiste zerlegt.

Das zerlegte Gerät gründlich trocknen, eventuell mit Alkohol vorsichtig die Leiterplatten reinigen. Die Leiterplatten entweder mehrere Tage in einen Wärmeschrank legen, oder mit Trocknungsmittel in eine Plastiktüte. Erst wenn die gesamte Feuchtigkeit aus dem Gerät raus ist, kann man einen Einschaltversuch starten.

Wasser und elektrische Spannung führen zu massiven Korrosionsschäden. Selbst wenn das Gerät nach einer Reparatur erst einmal wieder geht, kommt es häufig zu Folgeschäden. Seriöse Reparaturbetriebe lehnen deshalb meist auch die Reparatur von massiven Wasserschäden ab, weil sie auf ihre Reparatur Gewährleistung gewähren müssen.
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#4

hmmSmiley
aber familienintern greift haftplficht nicht oder?
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#5

Auf das Verwandschaftsverhältnis kommt es nicht an. Entscheidend ist, daß kein gemeinsamer Hausstand besteht.
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