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Geld überwiesen, jedoch Ware nicht erhalten.
#1

Hallo
Habe mal eine Frage, die nichts mit iPhone und Apple zu tun hat.
Und zwar spiele ich ein mmorpg-Rollenspiel. Dort habe ich einem anderen Spieler 100€ auf sein Konto überwiesen, damit er mir nach ankommen des Geldes "Geld" in dem Spiel gibt. Sozusagen virtuelles Geld gegen €.
Ich habe ihm das Geld überwiesen, jetzt will mir der Typ aber nicht das Geld im Spiel geben. Der hat mich anscheinend über den Tisch gezogen..
Wie kann ich vorgehen, um wieder an mein Geld zu gelangen?
Habe von einem normalen Girokonto überwiesen. Habe BLZ kontonr und Name der Sparkasse von der Person.
Bitte um Hilfe.
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#2

Anzeige erstatten.

Hast hoffentlich Mailverkehr o.ä. gespeichert.

Das ist aber auch schon ganz schön mutig. Jemandem den man nicht kennt mal so Geld zu überweisen, oder ?

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#3

Gegen wen soll ich denn anzeige erstatten?
Hab ja keinen Namen.
Der Typ hatte nen Top image in dem Spiel. Nur positive Bewertungen und so..
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#4

naja... in Rausgeben von Bankdaten ist Tony ja recht schnell :-))) *Sorrymusstejetztsein* :-)
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#5

Sad
Komme ich denn noch irgendwie an mein Geld wieder ran?
Oder ist es jetzt weg?
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#6

Sag mal, mit unseriösen Geschäftspartnern hast Du's aber, gelle? Ich erinnere mich da an einen Thread von gestern... Rolleyes

Das Geld kannst Du abschreiben. Du hast einer Privatperson ohne erkennbaren Kaufvertrag Geld überwiesen. Teures Lehrgeld...
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#7

Wie du hast keinen Namen? Wen hast du denn als Empfänger bei der Überweisung angegeben?
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#8

soviel ich aber weiss kann das Geld zurückgefordert werden, solange es beim Empfänger noch nicht gutgeschrieben wurde. Wann haste denn überwiesen ?
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#9

Rückbuchung bei der Bank versuchen. Hast du mit deiner Bank mal gesprochen?

Edit: zu spät Zwinkern
Irgendwie muss ich den anderen zustimmen, du bist etwas leichtgläubig.
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#10

Ja gehe montag morgen zur Bank und gucke was sich machen lässt.
wenn die Überweisung bearbeitet wurde, habe ich dann keine Chance?
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#11

Wenn es ihm gutgeschrieben wurde, dann hast Du keine Chance mehr.
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#12

Habe mal zum Thema rumgegoogled, da mich das auch interessiert. Wenn ich das hier so lese, dann sieht es schlecht aus...siehe letzten Post

http://www.finanz-forum.de/banken_uberwe...t5589.html

Bezieht sich allerdings mehr auf Zahlendreher bei der Überweisung.
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#13

Hm Sad
Lohnt es sich für 100€ Zivilrechtliche ansprüche in Kauf zu nehmen oder gar vor gericht zu ziehen?
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#14

Nein, wird wegen Geringfügigkeit abgewiesen!
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#15

Montag ist Feiertag.
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#16

Dann Dienstag. Smiley
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#17

(01.10.2011, 19:36)Michel1967 schrieb:  Nein, wird wegen Geringfügigkeit abgewiesen!

Blödsinn!

Natürlich kann er wegen 100 € Klage erheben. Im Zivilrecht wird wegen Gerinfügigkeit gar nix abgewiesen.

Zeig den Typen einfach mal wegen Betrug an. Dann kommt das ganze zur Staatsanwaltschaft, die muss dann von Amtswegen erstmal die Adresse ermitteln. Strafrechtlich wird es wohl eingestellt werden, aber dann hast du die Adresse und du kannst zivilrechtlich vorgehen.
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#18

Okay danke für die Informationen.
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#19

(01.10.2011, 19:48)Ratio schrieb:  
(01.10.2011, 19:36)Michel1967 schrieb:  Nein, wird wegen Geringfügigkeit abgewiesen!

Blödsinn!

Natürlich kann er wegen 100 € Klage erheben. Im Zivilrecht wird wegen Gerinfügigkeit gar nix abgewiesen.

Ich hatte selbst mal einen Betrugsfall, da ging es um € 2900,- und die Klage wurde auch abgewiesen wegen Geringfügigkeit! Hatte damals die Staatsanwaltschaft nicht im geringsten interessiert!

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#20

das eine ist Strafrecht, das andere Zivilrecht. Im Zivilrecht wird nichts wegen Geringfügigkeit abgewiesen. Da kannst du selbst auf 2 € klagen und das Gericht MUSS sich damit auseinander setzen.

Auch die Staatsanwaltschaft hat mit Zivilrecht nichts zu tun.

Deine Klage wurde nicht wegen Geringfügigkeit abgewiesen, sondern, wenn es ein Strafverfahren war, wegen Geringfügigkeit eingestellt. Eingestellt wird im Strafrecht, Abgewiesen im Zivilrecht.
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