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also ich finde wenn dort steht "bietet Platz für"
dann sollte es ja klar sein das es sich um eine Verpackung handelt und somit ist der Käufer ja selbst schuld und wenn es dazu noch im Kleingedruckten steht erst recht.
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Sicher? Ganz dumme Leute könnten auch denken, dass das iPhone genug Platz bietet, um beispielsweise ein Glas Cola zu tragen. Also lediglich "bietet Platz für" in einer Artikelbeschreibung einzufügen, ist nicht genügend. Um nicht arglistig getäuscht zu werden muss schon in der Beschreibung stehen, dass es sich wirklich um eine Leerpackung handelt, alle eventuellen Geräte auf dem Bild werden nicht mitgeliefert.
Kleingedrucktes entschuldigt nicht immer gleich die "Taten" eines Verkäufers, es sollte sofort ins Auge stechen, womit man sich hier befasst. Das ist das Selbe wie bei Abofallen à la "90 € pro Jahr für Gratis-Software"-Masche. Steht das nicht sofort auf der ersten Seite (ohne das man scrollen muss), muss man zahlen. Und selbst dann kann man sich immer noch wehren. Wie, weiß ich jetzt nicht (dafür ist es vielleicht auch schon ein wenig spät), aber ein Anwalt weiß das sicher.
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ich meinte es eigentlich so:
Original Verpackung bietet Platz für
1 x Apple Iphone 4 16GB schwarz
1 x Apple Iphone Ladegerät
1 x Apple Iphone Headset1 x Apple Iphone USB-Kabel
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Mir war klar, was du mit "bietet Platz für" meintest. Leute, die sich den Text aber nicht vollständig durchlesen, überfliegen und an diese Zeilen zurückdenken, könnten auch ganz dämlich denken und diesen drei Worten der oben genannten Bedeutung zukommen lassen. Nicht jeder ist so bewandert, was iPhones angeht, wie die iSzene.
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das die Leute sich nicht alles durchlesen dürfte aber nicht am Verkäufer hängen bleiben, schließlich unterzeichnest du auch keinen Vertrag ohne ihn Komplett gelesen zu haben.
ob letztendlich eine Täuschung vorliegt, muss aus einer Gesamtschau des Angebots heraus beurteilt werden. Auch eine Rolle spielt die Kategorie, in der das ganze eingestellt wird. Sobald die verpackung nicht in der Verpackungskategorie eingestellt ist, kann man dem Verkäufer eigentlich schon eine Täuschungsabsicht unterstellen. Es sei denn, im Angebot selbst wird dick und fett auf eine OVP hingewiesen. Im "Kleingedruckten" ist es zu wenig.
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Es ist natürlich klar was der Verkäufer vor hat, aber "bescheißen" ist es nicht, solange aus der Artikelbeschreibung klar hervorgeht das es nur die Verpackung gibt.
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" Ist eh in der falschen Kategorie:
Handy & Organizer > Handys & Smartphones > Ohne Handyvertrag
So was muss man nur bei eBay angeben und man hat keine Verpflichtung mehr es zu kaufen, fertig. "
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völliger Quatsch. Klar muss es gekauft werden. Das Einstellen in einer falschen Kategorie führt nur dazu, dass es oft nicht gefunden wird.