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Möglichkeitsfrage 3GS zu 4s
#1

Hallo, habe folgendes Problem.

Ich habe anscheinend kein glückliches Händchen wenn es um Apple Produkte geht.
Mein erstes 3GS hatte ein Problem mit der Kamera.
Mein zweites nach Umtausch bei Apple hatte einen defekten Vibrationsmotor.
Nach dritten Umtausch bei Apple bzw meinem jetztiges 3GS weißt auch gewisse Fehler auf.
So langsam habe ich keine Lust mehr auf nur defekte Iphones der 3GS Serie.

Das Gerät befindet sich in der Garantiezeit für Austauschgeräte also noch innerhalb der 90 Tage.

Weiss Jemand ob es Möglich ist bei erneuter Beanstandung gegen Aufpreis bei Apple ein Iphone 4S zu bekommen. Habe wirklich keine Lust mehr immer zu Apple zu Dackeln.

Danke im Vorraus für eure Hilfe!
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#2

Ich denke nicht.

Gruß Mike
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#3

Warum ? Irgendwelche Erfahrungswehrte ?
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#4

...
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#5

Frag doch einfach bei Apple nach.

Gruß Mike
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#6

Nach dreimaligem tauschen solltest du die Wahl haben ein anderes gerät zu wählen.das ist gesetzlich so festgelegt...


Gesendet via Tapatalk

 ★ Mach dein iPhone einzigartig ★ 
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#7

Gilt das auf für amerikanische Produkte ? Bin mir da nicht sicher. Aber ganz sicher weiß es Apple.

Gruß Mike
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#8

@nic.man: Dieses Gesetz gibt es schon seit ein paar Jahren nicht mehr Zwinkern (soweit ich informiert bin)
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#9

Einen Anspruch auf ein 4s hast du nicht. Wenn du aber Apple anrufst und offen fragst kann es sein das du einen Kompletttaush angeboten bekommst. Einfach versuchen.
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#10

(02.11.2011, 23:35)Nic.man schrieb:  Nach dreimaligem tauschen solltest du die Wahl haben ein anderes gerät zu wählen.das ist gesetzlich so festgelegt...

Wer sagt denn sowas? Nod_no
Die Art der Wandlung nach 3 Fehlversuchen obliegt weiterhin alleinig dem Verkäufer.
Das kann ein anderes Gerät, eine Teil- oder Vollerstattung des Kaufpreises sein. Auch (k)ein Aufpreis zu einem Nachfolgemodell ist denkbar.
Aber ein Gesetzgeber schreibt dem Verkäufer nicht vor, wie er einen Käufer zu entschädigen hat.
Bestenfalls einigen sich hierzu Anwälte vor einem Gericht. Rolleyes

Mike
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#11

Also laut Gesetztestext gibt es die Wandlung nicht mehr. Es gibt ausschließlich den Rücktritt.
Der Rücktritt kann nur in der Gewährleistungszeit durchgeführt werden. Die Gesetzliche Gewährleistungszeit in deutschland beträgt 2 Jahre. Die Garantiezeit von Apple beträgt nur ein Jahr aber die Gewährleitungzeit muss 2 Jahre betragen. Den Rücktritt kann man aber erst dann geltend machen wenn minestens 2mal nachgebessert wurde. Danach muss ein Austausch Gerät folgen. Wenn dies dann auch Mangelhaft ist, dann kann man sich entscheiden ob man vom Kaufvertrag zurücktritt. Das heisst dann es gibt das Geld zurück.
Also sehe ich da rein rechtlich keine probleme. Kommt natürlich darauf an wie Apple das sieht Zwinkern
Ansonsten nehm ich mal das BGB mit dahin.

Termin steht für Mittwoch werde euch dann auf dem laufenden halten.
Wäre trotzdem Super wenn jemand der da Erfahrungen gesammelt hat einfach schreibt..

Bis dahin Danke euch schonmal
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#12

War da nicht mal was mit ...es muss 3 mal der GLEICHE Fehler sein, damit man anspruch auf ein Neues hat?


Neun von zehn Stimmen in meinem Kopf sagen ich sei verrückt.....die zehnte summt die Melodie von Tetris.
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#13

Nein, nach dreimal darfst du ohne Fristsetzung zurücktreten. Das mit einem neuen Gerät ist ein Irrglaube.
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#14

Naja war heute im Apple Store in Oberhausen. Ein sehr netter Techniker musste mich leider vertrösten das es nicht möglich sei gegen aufpreis ein Iphone der 4er Serie zu bekommen, wenn ich nur ein 3GS habe. Bin trozdem mit nem neuen 3GS nachhause gefahren und hoffe einfach mal das es nicht wieder anfängt zu spinnen. Besser nen 3GS als garkein Iphone.. Oder ?
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