Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

iPhone 4S für 220€?
#1

Hallo,

Habe grade eine beendete Auktion bei Ebay gefunden wo ich nur noch ":O" gucken konnte. Das iPhone 4S 16GB Weiß Neu in OVP ist für 220€ weggegangen wie kann sowas denn sein? Ich habe 630€ bezahlt, wie kann sowas gehen?

Habe es mal nur in den Fun Thread gestellt, musste ich einfach mal loswerden sowas.

Vielleicht könnt ihr ja mal schreiben wieviel ihr für euer iPhone 4S gezahlt habt, vielleicht ist ja einer unter euch der auch unter 300€ gezahlt hat! Biggrin

gruß
Zitieren
#2

vielleicht hat der verkäufer es ja mit einem sehr hohen anfangsgebot reingetan.
das macht man normalerweise net weil da fast niemand/wenig bietet und die ware oft für wenig geld weg geht.
die freundin von meim bruder hat grnau so au n ebay schnäppchen gemacht.
neuer ipod touch 4g 32 gb für 150€ statt auf der apple seite 289€

edit

hab mir grad die ebay namen der bieter angeschaut

1***s
b***s
g***s


is oft n hinweis darauf das das keine wirklichen Accounts sin, sondern 2t
Accounts mit denen leute ihr produkt selber kaufen wenns für zu wenig geld weg geht.
machen sehr viele leute
Zitieren
#3

Aber die Namen werden immer so mit g***s etc. ausgeblendet oder nicht?
Zitieren
#4

nope.

war sogar eingeloggt.
das, das zensiert wird dacht ich früher au imma Biggrin
Zitieren
#5

Habe mir gerade mehere Auktionen angeschaut auch welche die ich selber gekauft habe und ist immer Zensiert?
Zitieren
#6

Es ist immer zensiert!
Zitieren
#7

Ich musste zu meinem iPhone 120€ dazugeben, jetzt ist es meins^^
Zitieren
#8

ach stimmt bei bietern wird immer zensiert *rot werd*

ich labber wieder müll ^^
Zitieren
#9

Zitat:Dieses Angebot wurde vom Verkäufer beendet, da der Artikel verkauft wurde.

Das sieht eher so aus, als hätte der Verkäufer das Angebot vorzeitig beendet!
Zitieren
#10

Dort steht ja "Dieses Angebot wurde vom Verkäufer beendet, da der Artikel verkauft wurde".

Der Käufer und der Verkäufer haben sich wohl privat geeinigt.


Mist war wohl zu spät.
Zitieren
#11

Bei vorzeitigem beenden der Auktion kann der Verkäufer mit dem Höchstbietenden ganz schön Ärger bekommen....
Zitieren
#12

Wiso sollte er das?
Zitieren
#13

http://www.youtube.com/watch?v=543p07Ktx...ata_player

Guck dir das mal an Zwinkern
Zitieren
#14

Hallo also ich habe für meines 4s 16gb bei einem Handy geschäft 480€ bezahlt war drei wochen alt und neu aber ausgepackt. Aber für ein 4er 32gb original eingeschweist mit simlook habe ich nur 370€ euro bezahlt. Das war auch ein schnäpchen.
Zitieren
#15

(17.03.2012, 09:31)Ratio schrieb:  Bei vorzeitigem beenden der Auktion kann der Verkäufer mit dem Höchstbietenden ganz schön Ärger bekommen....

Es sei denn der Höchstbietende hat mit dem Verkäufer einen Deal abgeschlossen. Sprich er bot ihm für das iPhone € 500,- und dafür wurde die Auktion beendet. Damit die Anderen nicht meckern, gab der Käufer nochmal ein Gebot ab, um das Höchstgebot zu haben. Dem Verkäufer kann's egal sein, da er (wahrscheinlich) mehr Geld kriegt und die anderen Bieter lagen so oder so drunter. Ob das Gerät nun für € 223,- oder € 500,- weggeht, kann denen wurscht sein. Natürlich kann der Schuss auch nach hinten losgehen, wenn's blöd läuft. Aber, dass Käufer Angebote machen, bei Auktionen ohne "Sofort kaufen"-Button, ist nichts neues.
Zitieren
#16

Ich habe vor kurzem ein IPhone 4S 16gb in weiß für einen Freund verkauft. Natürlich Original verpackt mit Rechnung

Ihr glaubt gar nicht was da für unseriöse Angebote per EMail kommen

Das ist teilweise schon echt frech ...
Da wurde angeboten das ich die Auktion abbrechen soll und man trifft sich in Nürnberg für eine Übergabe.. Dann kommen Angebote für 250 Euro wenn ich denn beende und lauter so Sachen

Letztendlich ging es für 570 Euro raus und Startpreis war 1 Euro
Zitieren
#17

Problem ist eben, dass mit dem höchstbietenden Käufer bei auktionsabbruch ein rechtgültiger Kaufvertrag zustande kommt, wenn der Verkäufer rechtlich nicht zur Beendigung des Angebots berechtigt war.... Wissen nur die wenigsten.
Zitieren
#18

Über die Sache mit dem Abbruch kann man streiten und wenn man klagt, kann man hoffen, dass man wohlgesonnene Richter hat.

z.B. hier muss kein Schadenersatz geleistet werden: http://www.anwalt.de/rechtstipps/kann-ei...01213.html

Gibt aber auch andere Urteile, wenn der Anbieter auf spätere Nachfragen den Artikel plötzlich wieder anbietet.

Zitieren
#19

Inzwischen gibts ein BGH Urteil zu diesem Thema. Kurz gefasst sagt es aus, dass der Verkäufer zur Rücknahme der Auktion berechtigt gewesen sein muss.

In dem BGH Fall wurde die Kamera unstreitig geklaut. Hier haben die Richter entschieden, dass dies eine Rücknahme rechtfertigt mit Hinweis auf die geltenden Spielregeln, die eBay AGB.

Sobald aber der Verkäufer die Sache an einen anderen verkauft oder aufeinmal nicht mehr verkaufen will, haben wir einen Kaufvertrag mit dem Höchstbietendenden zum aktuellen gebot.

Edit: zudem findet sich ja in deiner zitierten Fundstelle eine weiterverkaufsklausel. Das ist generell mal ein ganz anderer Fall als das, was bei eBay täglich passiert.
Zitieren
#20

Das besagte BGH-Urteil ist sowieso älter als der von mir verlinkte Fall. Diese Klausel mit "Zwischenverkauf vorbehalten" haben doch eh die meisten Anbieter drinstehen - eben wegen der unklaren Rechtsprechung.

Abgesehen davon....

Nun findet man einen tollen Anwalt, der Geld braucht und zur Klage rät.
Der Verklagte kann dann im Falle, dass man überhaupt "Recht" bekommt, gar nicht zahlen und hat ein Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze.
Dann freut sich der tolle Anwalt trotzdem und man hat den fiktiven "Schaden", den man "erlitten" hat PLUS die Kosten für Anwalt und Gericht (und die sind dann sogar real). Nun kann man natürlich den Verklagten erneut verklagen, um einen Titel zu haben. Und schon freut sich wieder ein Anwalt und das Gericht und man vergrößert seinen realen Schaden um die erneuten Kosten.


Mich nervt dieses "Ich verklage Dich Getue" ungemein, jeder denkt sich irgendeinen Quark aus, um jemanden Druck zu machen. Lachend stehen am Ende immer nur die Anwälte, die zur Klage raten, da - die gehen kein Risiko ein, aber forcieren diese neue (Ver-)Klagekultur der letzten Jahre.


Um aber jedem Kläger aus dem Weg zu gehen, bietet inzwischen ja fast jeder Anbieter mit einem (oder mehreren) Account(s) auf seine eigenen Artikel. Da freut sich eBay ganz gewaltig, weil so ja auf jeden Fall die Provision kassiert werden kann.
Zitieren




Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste