08.06.2010, 21:40
Streit um Umsatzsteuer im iTunes Store
Das Bundesfinanzministerium ließ verlauten, dass Apple eventuell eine Steuerstraftat begeht wenn nur Privatkunden im iTunes Store Software etc. erwerben können.
Wie im Blog Carta nachzulesen ist, missfällt dem Bundesfinanzministerium die Mehrwertsteuerpraxis des iTunes Stores, der in Luxemburg angesiedelt ist. Daraus folgt, dass für die dort erworbenen Apps etc. nur eine Mehrwertsteuer von 15 % anfällt. Dies ist rechtens, solange es sich bei den Kunden nicht um Geschäftskunden handelt. Allerdings werden im iTunes Store alle Kunden als Privatkunden abgerechnet.
Auch Kunden, die Apps kaufen, die eigentlich Geschäftskunden zugerechnet werden. Solche Apps sind auch zahlreich im iTunes Store zu finden. Kauft ein Kunde nun eine solche App, tut er dies aus Sicht von Apple als Privatkunde. Auch bezogen auf die Steuer. Eigentlich müsste auf gewerblich genutzte Apps, die nicht aus Deutschland, sondern aus dem EU-Ausland stammen und in Deutschland genutzt werden, die MwSt. von 19% zusätzlich entrichtet werden.
Dies sei so nicht hinnehmbar und könne möglicherweise als Straftat geahndet werden, so das Bundesfinanzministerium. Apple erwiderte darauf, dass ein Account für Geschäftskunden überdacht werde.
iPhone 12 256 GB, MacBook Pro late 2013