E-Mail an die Chefetage ist auch raus
Verbraucherschutz wird ggf. auch noch informiert.
Wer sich auf beschweren will, hier sind Gründe:
1.) Rabattkunden und Vollzahler haben einen identischen Vertrag mit Sky. Wort für Wort. Sogar der Rechnungsbetrag ist gleich. Und was die Beschreibung der Inhalte angeht auch.
2.) Gemäß altem Rabattgesetz (das inhaltlich durchaus noch gültig ist) darf es keine Unterschiede im Produkt geben, wenn ich ein und das selbe (identische) Produkt verkaufe. Mal mit mal ohne Rabatt. Identisches Produkt liegt hier vor. Kein Vertragsunterschied in der Leistung.
3.) Sky legt im Vertrag nicht fest, dass der Sender-Umfang zum Zeitpunkt des Vertragsschusses Status Quo ist. Also gelten die zugesagten Punkte auch während der Laufzeit. Es ist eine laufende leistung, die man abonniert, nicht ein Produkt am Tage X. Dies wird sogar belegt durch die zwischenzeitliche Freischaltung anderer Sender (Atlantic HD, MGM HD usw.).
4.) "Alle zu den Paketen passenden" HD-Inhalte sind Vertragsbestandteil.