Ich verstehe es dennoch nicht ganz:
Die EU gibt verpflichtende Gewährleistungsansprüche vor, die aber von den Herstellern nicht bindend und vom Konsumenten einforderbar sind... Oder wie?!?
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Gewährleistungsansprüche hast du eh nur gegenüber dem Verkäufer! Diese sind auch bindend und einforderbar, aber eben "nur" im rechtlichen Rahmen!
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War denke ich mal abzusehen, viele Nutzen das Austauschen der Geräte aus um Neuwertige Geräte zu erhalten und dann ggf. auch so zu verkaufen. Mit genügend Kreativität kann man dem Apple Mitarbeiter immer dazu überreden. Schade für die, die bisher ehrlich waren. Aber bei einem iPhone 5 ist so ein Displaywechsel ja wirklich schon sehr Einfach und wenn sich die Reparaturen auch im Preis widerspiegeln sehe ich da auch kein Problem.
Ein Abomodell für eine Erweiterte Garantieabdeckung begrüße ich extrem!
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Schade nur wenn man keinen Applestore in der Nähe hat, dann muss man das Gerät einschicken und ist einige Tage ohne. Einen Vorabtausch wird es ja dann kaum mehr geben.
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Ich kaufe mir Garantie.
Wenn ich tauschen will, tausche ich. Ende.
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Mir wären lieber 2 Jahre Garantie wie 3 Jahre Gewährleistung (nach 6 Monaten kann mann die Gewährleistung abschminken)