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Gewährleistung (nicht Garantie) bei Austauschgeräten
#1

Hallo allerseits,

es wundert mich, daß ich über diese Thema nichts wirklich Brauchbares im Netz gefunden habe. Daher folgende Frage(n):

Mein iPhone 4 ist gut 2,5 Jahre alt. Das Mikrofon funktioniert bei Gesprächen manchmal nicht und der Home-Button funktioniert nur mit "Nachdruck". Apple bietet mir für 150 Euro ein Austauschgerät mit 90 Tagen Garantie an. Soweit so gut. Was aber ist nach den 90 Tagen? Habe ich nach den 90 Tagen gar keine Gewährleistung?

Was für ein Vertrag ist da zustande gekommen? Eine "Reparatur"? Habe ich nur eine Gewährleistung nur auf die Funktionalität des Mikrofons bei Gesprächen und den Home-Button? Wenn ja, wie lange?

Oder ist es Ein Kauf eines gebrauchten Gerätes? Dann gäbe es ja eine gesetzliche Gewährleistung. Aber wie lange?

Wäre schön, wenn man das abschließend klären könnte. Bevor ich bei jedem weiteren Defekt 150 Euro ausgebe wäre es ja sinnvoller ein neues Modell zu kaufen.

Danke für euren Input. Am besten sind natürlich belegbare Fakten!

PS: Da das Thema ja eigentlich Modell unspezifisch ist, möge der Moderator den Thread ggf. an den richtigen Platz transferieren.
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#2

du bekommst auf das gesamte Austauschgerät 90 Tage Garantie (nicht nur auf das Mikrofon), eine Gewährleistung gibt es nicht. Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre ab Kaufdatum und nicht ab Reparatur...

so meine Meinung!
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#3

So leicht ist die Frage nicht, grundsätzlich gelten Reparaturen als Werkvertrag oder Dienstleistung, auf die besteht grundsätzlich auch die gesetzliche Gewährleistung. Sie darf hier aber auf ein Jahr gekürzt werden.

Ob es sich hierbei aber wirklich um einen Werkvertrag/Dienstleistung handelt auf welche ein Gewährleistungsanspruch besteht, muss unter Umständen eben ein Richter klären Zwinkern
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#4

Ich würde es als Mischvertrag einstufen. Quasi ein "Gebrauchttausch". Tausche altes iPhone 4 +150 € gegen neues mit 90 Tagen Garantie.

Dann kommt es drauf an, welche Vertragsart überwiegt. Das ist wohl hier der Tauschvertrag, letztendlich aber egal. Weil:

1. Beim Kauf eines gebrauchten Gegenstands gibts 2 Jahre Gewährleistung, welche aber auf ein Jahr beschränkt werden könnte.

2. Nach §480 BGB finden auf den Tausch die Vorschriften des Kaufs Anwendung. Als müsste Apple eine 2 jährige Gewährleistung geben. Diese kann aber weil es ja um den Tausch eines gebrauchten Gerätes geht, wieder auf ein Jahr verkürzt werden.

Sehr interessante Frage, gefällt mir sehr. Ich sage nicht, dass es eine richtige Antwort ist welche ich da gegeben habe. Aber so würde ich das aus dem Gesetz herleiten.
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#5

Danke erst mal für eure Einschätzungen.

Ich habe noch mal gegoogelt und diesen Thread gefunden.
Bei dem Threadstarter ist genau das Szenario eingetreten über das ich mir Klarheit verschaffen wollte.
Letzten Endes hat Apple zwar eingelenkt da die 90 Tages Frist nur knapp vorbei war - aber anscheinend ist die Rechtslage wirklich unklar.
Wenn man bedenkt wie oft dieses Rechtsgeschäft vorkommt, verwundert mich das schon.

http://www.planet3dnow.de/vbulletin/arch...07971.html

Apple spricht anscheinend immer von einer "Serviceanforderung". Ich bin zwar kein Jurist, aber diese Bezeichnung kommt im BGB meines Wissens nicht vor.

Ich bleibe mal an der Sache dran.
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#6

http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/mein...ausch.html
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#7

Denner: das ist aber nicht unser Fall.

In deinem Link wird der Fall behandelt, wenn das Gerät innerhalb der Gewährleistung getauscht wird.

Genau das haben wir hier ja nicht.
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#8

Und es wird dazu noch bezahlt.
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#9

Es wird nicht bezahlt sonder es wird eine Service pauschale genommen, das iPhone selbst ist kostenfrei. Die Gewährleistung läuft nicht neu an sondern erbt die Gewährleistung des vorgerätes. Also tausch nach 13 Monaten ist 11 Monate Rest Gewährleistung, tausch nach 24 Monaten keine Gewährleistungsansprüche auf das ausgetauschte Gerät.

Es gibt noch etwas mit 3 Monate Haftung für das tauschgerät, daher stammen wohl die 90 Tage Garantie von Apple.

Der einzige Weg für den TE lebenslang mit einem neuen Gerät versorgt zu werden ist, wenn es immer innerhalb der 90 Tage verreckt
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#10

Gehen wir mal davon aus, dass es sich wirklich um eine Servicepauschale handelt.

Das bedeutet aber, dass Apple ja die Geräte tauscht.

Tauschdefinition: "Tausch ist ein gegenseitiger Vertrag über den Umsatz eines individuellen Wertes gegen einen anderen individuellen Wert oder gegen eine Sache. Wesentlich ist das fehlen des Kaufpreises."

Also nehmen wir mal an, wir haben hier einen solchen Tausch. Dann gelten die regeln über den Kauf uns Apple müsste wieder Gewährleistung geben.
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#11

Wir sagen "tausch das iPhone bei Apple" aber es ist rechtlich kein tausch, sondern nur umgangssprachlich.
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#12

Dann sage mir mal, wie du das rechtlich Einordnest? Was für eine Art Vertrag haben wir nach deiner Meinung?
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#13

So sehr interessiert es mich jetzt nicht, aber ich habe mal schnell gescannt.

Rechtlich handelt es sich wohl um eine Reparatur (daher die 90 Tage Garantie), die mit einer Pauschalen Gebühr abgegolten wird.

Der Kunde hat also keinen Tausch, sondern sein repariertes Gerät zurück.

http://images.apple.com/legal/sales-supp...German.pdf
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#14

Reparatur würde ich ausschließen, da man ja ein anderes Gerät erhält als man hingeschickt hat. Reparieren im Wortsinn bedeutet ja, aus defektem wieder was funktionsfähiges zu machen.

Aber mal darüber sinniert, wir hätten eine Reparatur, wäre ja das Werkvertragsrecht anwendbar. Auch hier gibts die Gewährleistung.

Also bisher kommen alle Ansatzpunkte doch zur Gewährleistungspflicht von Apple. Zumindest meiner Meinung nach.
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#15

Das Rechtswesen hat nichts mit Wortsinn, Gerechtigkeit oder Logik zu tun. Daher braucht es ja die Rechtsverdreher.

Aber geh mal davon aus, das Du bei einem 2,5 Jahre alten iPhone mit anschließendem Tausch nach 90 Tagen wieder die Servicepauschale zahlen darfst.

Aber vielleicht sollte das mal jemand begutachten, der schon mal einen Tausch gemacht hat, da gab es sicherlich papierzeug dazu oder einen Beleg etc.

Du solltest aber vielleicht in ein Jura Forum ausweichen, die haben Spaß daran den Doctor Klugscheiß zu spielen.
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#16

Ich habe jetzt eine Informationsanfrage an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland verschickt.
Mal sehen, was die Antworten.

Das mit dem Jura-Forum ist auch eine Idee.
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#17

Jupp, halt mich bitte auf dem laufenden
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#18

Also meiner Meinung nach bestünde nur auf die Reparatur eine erneute Gewährleistung, also den reparierten Fehler. Da die Reparatur ansich aber eine Dienstleistung ust, könnte das flach fallen, da die nur getauschte Teile beträfe.

Aber versuch mal bei nem Fernsehfuzzi z.B. Gewährleistung bei getauschten Neuteilen zu bekommen. Die lachen Dich aus und faseln was von max. 6 Monaten, wenn überhaupt.

Ich denke, mehr als die 90 Tage wirste nicht bekommen, da das eigentliche Gerät ja aus der Gewährleistung raus ist und max. die alte Gewährleistung übernimmt (+ eben jene 90 Tage freiwilliger Garantie).

Rein rechtlich würde ich auch min. auf 1 Jahr Gewährleistung gehen, nur hier handelt es sich nicht um einen reinen Gebrauchtkauf, sondern ein Angebot für einen Betrag X ein Gerät zu tauschen und das beinhaltet wohl auch den Verzicht nicht mehr vorhanener Altgeräterechte, da abgelaufen. Gebrauchtgeräte sin auch bei Apple deutlich teurer, siehe Preisliste, wenn man sein altes Gerät nicht zurückschickt/abgibt. Dort hättest Du dann wohl wieder due Gebrauchtwaren Rechte und Fristen.

Nur meine Meinung.
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#19

Es gibt zwar noch keine neuen belastbaren Fakten (wer wenig Zeit hat, kann diesen Post getrost überspringen) aber dennoch ein par Infos für den interessierten Leser:

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland hat bis jetzt noch nicht geantwortet.

Bei einem Anruf bei der Service-Hotline hat mir ein Mitarbeiter gesagt, daß es auf die Austauschgeräte neben der 3-monatigen Garantie 1 Jahr Gewährleistung gibt.
Nun gut, das hilft mir nicht wirklich weiter, denn ich habe im Gegensatz zu Apple keine Aufzeichnung von dem Gespräch.
Vielleicht sollte man als Verbraucher (natürlich nur mit entsprechendem Hinweis) solche Gespräche auch immer grundsätzlich aufzeichnen. Meine Fresse, das wär'n Spaß. Da könnten die nicht mehr irgendwelche Hiwis in den Callcentern einstellen.

Jedenfalls hat mir der Apple-Mitarbeiter noch eine Möglichkeit gezeigt, wie man eine Email-Anfrage an Apple richten kann (ist ein ziemliches Geklicke).
Das habe ich getan:

"…
Mein Apple iPhone ist 2,5 Jahre alt und hat einen Defekt.
Apple bietet mir einen kostenpflichtigen Austausch an. Dieses Austauschgerät hat eine Garantie von 90 Tagen.
Aber was ist nach den 90 Tagen bei dem gleichen Defekt oder bei anderen Defekten?
Was für ein Rechtsgeschäft ist das überhaupt? Reparatur? Tausch? Gebrauchtkauf?
…"

Das kam heute nach 2 Tagen zurück (Kurzfassung):

"Bla bla."

Den Original-Text gibt am Ede des Posts.

Natürlich werde ich die Anfrage noch einmal abschicken. Diesmal erreicht sie dann hoffentlich den richtigen Empfänger. Eigentlich hätte die Dame die Anfrage ja auch gleich entsprechend weiterleiten können…
OK, bin schon wieder wach ;-)

Den Defekt von meinem iPhone 4 (Die Gesprächspartner konnten mich nicht mehr hören, Sprachmemos funktionierten aber) habe ich übrigens mittlerweile repariert. Mit 'nem Stück Pappe. Ist echt der Knaller. Mal sehen wie lange das hält. Hier die Anleitung:

http://www.youtube.com/watch?v=0jhWxYTVxe4

So, das soll's erst mal gewesen sein. Melde mich wieder wenn es neue Infos gibt.



Hier der Original-Text:

"Sehr geehrter Herr ****,

mein Name ist Marina und ich begrüße Sie im Namen des iTunes Store Kundensupports.

Ich möchte mich zunächst bei Ihnen für die Verzögerung Antwort auf Ihre Anfrage entschuldigen. Wir haben derzeit viele Anfragen, wodurch unsere Antwortzeiten länger als üblich ausfallen. Vielen Dank für Ihre Geduld.

Es tut mir leid zu hören, dass Ihr iPhone defekt ist. Wenn ich Sie richtig verstehe haben Sie daher ein Austauschgerät erhalten. Diesbezüglich haben Sie Fragen bezüglich der Garantie.

Ich helfe Ihnen gerne weiter, werde das hier aber nur bedingt machen können, da der iTunes Store in erster Linie Fragen zu iTunes Store Accounts, Rechnungen und Inhalten beantwortet.

Für die von Ihnen gewünschte Hilfestellung ist unser technisches AppleCare Support-Team zuständig. Bitte kontaktieren Sie die Kollegen indem Sie sich der "Express Lane" wenden. Unter den folgenden Link finden Sie den schnellen, persönlichen Service:

https://expresslane.apple.com/LocaleChange.action

Sie können sich gern auch telefonisch an unser technisches AppleCare Support-Team wenden. Einer unserer technischen Mitarbeiter wird Sie darüber informieren, welche kostenlosen bzw gebührenpflichtigen Support-Möglichkeiten von Apple zur Verfügung stehen, und Ihnen bei der Entscheidung helfen, welche Lösung für Sie am besten geeignet ist.
Die entsprechenden Telefonnummern und -gebühren finden Sie auf der folgenden Webseite:

http://www.apple.com/de/support/contact/

Tel.: 0800 6645 451 (kostenlose Telefonlinie)

Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Nachmittag noch, Herr ****.

Mit freundlichen Grüßen,

Marina ******

iTunes Store Customer Support
http://www.apple.com/support/iTunes/ww/

Weitere Info: Unsere Öffnungszeiten sind MO - SO von 8:00 - 20:00Uhr - In der Woche vom 05/08-11/08 sind meine freien Tage am Donnerstag und Freitag.

Ich bedanke mich für die Möglichkeit, Ihnen helfen zu dürfen."
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#20

Da der Gegenstand (iPhone) hier einen Mangel hat, willst du ja von Apple eine Nachbesserung/Nacherfüllung also Werkvertrag.
Der Mangel wird meistens nun mit einer Reparatur beseitigt. Was ist eine Reparatur lt. Gesetz? Eine Reparatur ist entweder wirklich defektes Teil raus und neues rein oder ein Austauschgerät, je nach dem wie es für den Hersteller/Verkäufer billiger kommt. Da du aber eh keine Ansprüche hast, darf Apple alles selbst festlegen, solange es gegen kein Gesetz verstößt.
Apple muss gesetzlich gar nicht für das Austauschgerät haften, denn zu einem ist das Ursprungsgerät außerhalb der Gewährleistung und zum anderem ist es eine freiwillige Leistung von Apple. Apple schenkt dann halt 90 Tage Garantie dazu.
So nach drei Monaten hast du keine weiteren Ansprüche, da es sich hier um eine Nachbesserung außerhalb deiner Gewährleistung handelt. Dann kannst du dir wieder ein neues holen für 150 € oder gleich lieber ein neues Produkt Zwinkern
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