DSL
DSL-Verträge konnten noch bis vor Kurzem ein echtes Ärgernis beim Umzug sein. Bislang hatten Kunden bei einem Wohnungswechsel nämlich grundsätzlich kein Kündigungsrecht – auch dann nicht, wenn sie das Anschlussgebiet ihres bisherigen Anbieters verlassen hatten. Konnte die neue Wohnung weiter beliefert werden, ging das meist mit einer Änderung der Vertragslaufzeit einher, nach dem Umzug musste man sich erneut für 24 Monate an den Anbieter binden.
Seit Mai ist damit Schluss, das neue Telekommunikationsgesetz regelt Umzüge deutlich verbraucherfreundlicher. Kann der Provider seine Leistung am neuen Wohnort nicht anbieten, muss der Kunde dafür auch nicht bezahlen, sondern darf vorzeitig mit einer Frist von drei Monaten aus dem Vertrag aussteigen. Entscheidend ist, dass der Vertrag genau so weiter erfüllt werden muss, wie bisher. Das betrifft vor allem die Übertragungsrate. Kann der Anbieter beispielsweise in der neuen Wohnung nur DSL 2000 bereitstellen statt wie bisher DSL 16.000, berechtigt das zur Kündigung. Nimmt man den alten Vertrag mit, darf sich die Laufzeit dadurch nicht verlängern.
Wer seinen Vertrag loswerden möchte, weil es in der neuen Wohnung sonst zwei DSL-Anschlüsse gäbe, hat allerdings Pech gehabt: Einen Rechtsanspruch auf Kündigung gibt es in solchen Fällen nicht. Manchmal hilft es aber, mit dem Anbieter zu reden. Geht es um zwei Verträge beim selben Anbieter, stehen die Chancen für ein kulantes Entgegenkommen gut.
http://www.n-tv.de/ratgeber/Darf-man-bei...10561.html