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Ipad mini 2 Retina wird kochend heiss - Apple verbietet die Benutzung !
#41

@Hulk Holger
Genau das ist das Problem, immer mehr Vollasis nutzen das aus. Guck doch in die Threads und vor allem in den Verkaufsbörsen: "Frisch getauscht".

In dem Fall des Threaderstellers natürlich sehr ärgerlich und imho auch nicht richtig aber genau das was Apple nun sukzessive umsetzt ist das Ergebnis.
Leider zieht sich das durch viele Bereiche gerade im Onlinehandel, ich sage da nur mal >bei Amazon Handys etc. bestellen zum Testen< .
Traurig aber wahr, ein Spiegel unserer Gesellschaft.
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#42

Deswegen geht Apple nicht am Hungerstock. Bei dem überteuerten Verkaufspreis sind 2 iPhones enthalten Smiley

Aber mal ehrlich.. stimmt schon. Wenn ich so etwas lese wie: "Mein Handydisplay ist zerkratzt, wo kann ich es tauschen" schüttelt man nur den Kopf.

Ps.: Bei Amazon teste ich auch Handys. Der Unterschied ist, ich bin Prime Kunde, bezahle im Jahr einen festen Preis und das wichtigste: Die Handys werden im Originalzustand zurückgegeben, keine Kratzer oder ähnliches. Amazon kann diese Handys ohne Verlust wieder verkaufen. Wie soll man ein Handy ausprobieren ohne es zu testen?
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#43

Morgen zusammen,

der aktuelle Stand ist so:

Die Hotline weigert sich das Gerät gegen ein neues zu tauschen aus folgenden Gründen:

1. Es wurde in einem Apple Store im Centro (org.Apple) gekauft und der hat nichts mit dem Online Store zu tun.
Es können nur Geräte die im online Store gekauft wurden getauscht werden.
Jetzt kommt der Haken ! Im Online Store getauscht heisst das alte zurücknehmen und ein neues verkaufen.
Man hat dann erstmal das alte bezahlt und das neue muss auch bezahlt werden.
Es dauert dann ca 5 Werktage bis das Geld für das defekte zurück überwiesen wird.

Laut der Hotline sind Sie nicht verpflichtet das Gerät zurück zu nehmen, dass ist nur ein Entgegenkommem von Apple "eine Frechheit"
Ich habe jetzt ein neues Ipad im Store reserviert und gebe das alte zurück und kauf ein neues .
Ich hoffe dann ist der Stress zu Ende
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#44

Und wo bitte liegt nun die Frechheit?
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#45

@Hulk Holger Hast du die noch nicht gefunden ? Rofl

iPhone 5SiPad Mini RetinaiPad AirMacbook Air
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#46

(22.11.2013, 22:19)Ratio schrieb:  Du hast allerdings einen Anspruch auf ein neues Gerät. Das Wahlrecht bei der Gewährleistung liegt beim Kunden.

Das ist falsch! Bitte keine juristischen Thesen schreiben, die so nicht richtig sind. Apple kann, wie jeder Händler, in den AGB festlegen, daß zunächst die Möglichkeit der Nachbesserung besteht.

Fakt ist: Wenn das iPad bestellt worden wäre, hätte man natürlich vom Widerrufsrcht Gebrauch machen können ... Stichwort Fernabnahmegesetz ...

Beim Kauf im Laden ist man in der Tat auf die Kulanz angewiesen ... allerdings ist das Verhalten in der Tat ein Armutszeugnis.

Apple sollte in der Tat ganz schnell überdenken, in welche Richtung sie steuern wollen ... mir kommt es so vor, als wenn man dort mittlerweile auf einem ziemlich hohen Roß sitzt ...

Richtig ist: Der bislang sehr gute Service wurde extrem ausgenutzt ... wenn man allein hier im Forum mitliest, fällt mir zu vielen Postings gar nichts mehr ein ... nach dem Motto 'toter Pixel nix machen, sondern bis kurz vor Garantieende warten und dann tauschen, damit man es besser verkaufen kann' ... das ist Missbrauch 'vom Feinsten' ... da darf man sich nicht wundern, wenn der Hersteller irgendwann die Notbremse zieht ...

Auf der anderen Seite sollte Apple durchaus unterscheiden zwischen 'echten' Hardwareschäden, vor allem solchen, die kurz nach dem Kauf auftreten und denen, die die Garantie für eigene Zwecke nur missbrauchen wollen ...

Alienware 18 | iPad Air 2 | iPhone 6+

I reject your reality and substitute my own.
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#47

@3g-freak sicher ist das keine erfreuliche situation für dich.... was machst du, wenn du einen kühlschrank gekauft hättest....?
beste grüsse
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#48

@Mythbuster

Mal in das Gesetz geschaut was da steht? Wenn Apple das in den AGB geregelt hätte halte ich das als überraschende Klausel für unwirksam.

Aber ich halte mich in Zukunft bei juristischen Themen vollständig raus. Ist ja sowieso immer jemand dabei der es besser weiß.
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#49

@Ratio Ja, habe ich ... und sei Dir sicher, ich weiß, was ich schreibe! Wenn Du es nicht glaubst, frage einen Anwalt Deines Vertrauens.

Alienware 18 | iPad Air 2 | iPhone 6+

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#50

@Ratio Würde es jemand wissen, dann bräuchte man keine Gerichte und keine Anwälte.
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#51

@Denner

Und ich wäre dann arbeitslos Sad
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#52

Hausmeister bei Gericht oder Anwalt?
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#53

Bezüglich der Beschränkung auf Mangelbeseitigung in den AGB möchte ich aber noch was loswerden:

Das ist unzulässig, da wir hier einen Verbrauchsgüterkauf haben. Siehe hierzu auch §475 BGB.

Regeln kann man das zwar in den AGB. Wirksam wäre es aber nicht.

@denner: was ich beruflich mache
werde ich hier nicht verraten Smiley. Aber es ist nicht der Hausmeister.
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#54

Dann hast Du den Job verfehlt oder im Studium nicht aufgepasst ... sorry, klingt hart, aber das Recht auf Nachbesserung steht in nahezu allen AGB und wird so auch von Gerichten allgemein anerkannt.

By the way: Eine Nachbesserung ist kein einseitiger Nachteil, wie er unter 475 zum Tragen kommen könnte.

Muss ich jetzt noch alle Kommentare dazu raussuchen?

Alienware 18 | iPad Air 2 | iPhone 6+

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#55

Dann erkläre mir bitte wie das mit 475 BGB zusammen passt?

Edit: das mit 475 seh ich anders. Aber ich habe auch kein Interesse hier jetzt eine tiefgreifende Diskussion zu führen.
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#56

was hier diskutieren ist aber eh egal. Habe eben in die Apple AGB geschaut. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Da wird nur die Verjährungsfrist beschränkt

"Rechte bei Sach- oder Rechtsmängeln
Ihre Rechte bei eventuellen Sach- oder Rechtsmängeln der bei Apple gekauften Produkte und Dienstleistungen bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften und sind wie folgt beschränkt:

Beim Kauf von Produkten oder Dienstleistungen durch natürliche Personen zu einem Zweck, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, gilt eine Verjährungsfrist für gesetzliche Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln von 2 Jahren; für alle anderen Käufer gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, jeweils ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn."
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#57

Nachtrag: Solltest Du einem Verkäufer tatsächlich damit kommen, wird er Dir unabhängig jeglicher AGB im Zweifel 439 (3) um die Ohren hauen und von der Unverhältnismäßigkeit einer Neulieferung reden ... und dann finde mal einen Richter, der Dich nicht vom Hof jagt, wenn Du wegen so einer Sache klagen willst ... Wink

Alienware 18 | iPad Air 2 | iPhone 6+

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#58

Über die Verhältnismäßigkeit Haben wir oben schon geredet Smiley
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#59

Das hab ich ja noch nie gehört.
Da fragt sich WAS genau defekt bzw falsch ist.
Wenn die CPU zu heiss wird kann es ja nur daran liegen dass irgendeine App im Hintergrund die CPU konstant auslastet oder dass Spannungsregler defekt sind so dass die CPU mehr saft als benötigt bekommt.

Macht schon nachdenklich.
Mein iPad mini 2 wird selbst nach 1 Stunde zocken nur lauwarm.

Kann aber auch am Mobilfunk/GPS Modul liegen, das wird bei großer nutzung auch warm.
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#60

Morgen ,
Als erstes es ging mir in diesem Beitrag um die Behandlung von Apple Care, wenn man einen erheblichen Fehler am Gerät hat .
Wenn man ein Premiumprodukt kauft, hat man eigendlich auch ein Premium Service.

Ich war in Oberhausen Centro im Store, die Storemanagerin hat das Gerät sofort gegen ein neues getauscht.
Sie hatte gesagt, Sie versteht die Reaktion von Apple Care nicht.
In Ausnahmefällen wie dieser können die auch einen Tausch gegen ein Neugerät vornehmen.
Das alte Gerät ist in eine spezielle Box (Feuersicher) gekommen.

Als kleine Entschädigung gab es ein Smart Case im Wert von 69€ geschenkt.
Ich persönlich fahre jetzt immer in den Shop, denn da bekommt man den Service den man erwartet bei einem Problem.
Es wird einem schnell und freundlich geholfen TOP.
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