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Klar ist das erstmal das Problem des Verkäufers. Ich hab keine Ahnung wie O2 sowas handhabt. Fakt ist das man nichts von jemand kaufen kann wass dem Verkäufer nicht gehört. Was Apple macht oder O2 macht kann keiner sagen. Kann auch sein es gibt weder Probleme mit der Zahlung noch mit dwr Garantie dann ist ja alles gut. Mir wäre es zu unsicher, vorallem wenn der Preis knapp unter der UVP lag.
Theoretisch könnte o2 das Teil sicherlich als "Geklaut" markieren sollte die Zahlung ausbleiben...
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Kein Provider in Deutschland verlangt ein Telefon zurück. Wenn der Kunde seinen Zahlungen nicht nach kommt wird das Geld über andere Wege eingezogen und es gibt ein Eintrag in der Schufa und dann ist Schicht im Schacht für den Kunden.
Gruss
Der TE hat ein Problem, er hat ein iPhone, an welchem er kein Eigentum erworben hat. Das iPhone gehört bis zur vollständigen Bezahlung o2. Der sicherste Weg ist, vom Kauf zurückzutreten.
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Aber 02 wird das iPhone niemals einfordern!
Das ist vollkommen irrelevant. Rein rechtlich ist das Gerät Eigentum von o2. Der Verkäufer hätte es nicht weiterverkaufen dürfen, stellt er seine Zahlungen ein, begeht er eine Unterschlagung. Das kann nun wieder für den Käufer unangenehme Konsequenzen haben (Hehlerei, ihm ist ja bekannt, dass es ein o2 myhandy Gerät ist).
Wie schon gesagt, den Kauf rückabwickeln erachte ich für sehr zielführend.
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05.01.2014, 14:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.01.2014, 14:59 von
Hitchhiker1981.)
Ok Matze, dann nenn mir bitte einmal einen Fall, bei dem ein Telefonanbieter diesen Schritt gemacht hat. o2 ist es egal, was mit dem Handy passiert ist, sie werden ihre Forderungen durch einen Gerichtsvollzieher oder ähnliches einziehen. Sie werden weder das Handy zurücknehmen oder ähnliches, weil sie dadurch ggf ein Verlustgeschäft machen würden oder verkauft o2 mittlerweile gebrauchte verkratzte iPhones?
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Naja gutgläubiger Erwerb setzt ja vorraus, dass man keine Kenntnis davon hat. Was bei einem vorliegenden Dokument schwierig ist. Fakt ist Garantie über Apple ja, Gewährleistung bei o2 nein
Das kann ich nicht. Ich habe die rein rechtliche Situation beleuchtet. Das kann in der Praxis auch alles problemlos ablaufen. Es k a n n aber, im Fall eines Falles, auch zu unangenehmen Problemen kommen.